Ambulante Dienste der Sozialstationen
Einrichtungen in privater oder öffentlicher Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege widmen sich oftmals der Pflege und Betreuung kranker und alter Menschen. Als Spezialisten in der Alten- und Krankenpflege sind diese aus dem heutigen Gesundheitswesen nicht mehr wegzudenken und stehen betreuungsbedürftigen Menschen, die ansonsten womöglich in ein Heim umziehen müssten, mit Rat und Tat zur Seite. Ist dies der Fall, spricht man bei derartigen Einrichtungen von Sozialstationen.
Gegen Entgelt übernehmen Sozialstationen die Pflege und Betreuung der Betroffenen in deren gewohntem Umfeld, sodass diese trotz schwerer Erkrankung beziehungsweise Pflegebedürftigkeit in ihrer Wohnung bleiben können. Folglich fungieren die Sozialstationen häufig in gewisser Hinsicht als ambulante Pflegedienste.Zudem richten auch die Städte und Gemeinden spezielle Sozialstationen ein, auf deren Hilfe ebenfalls zurückgegriffen werden kann.
Ambulante Leistungen der Sozialstationen
Nichtsdestotrotz handelt es sich bei den Sozialstationen der Diakonie, der Caritas, beim Deutschen Roten Kreuz oder eines anderen Wohlfahrtverbandes nicht um ambulante Pflegedienste. Dank des breiten Leistungsspektrums können diese aber dennoch entsprechende Aufgaben wie die Betreuung und Pflege alter und kranker Menschen in ihrem heimischen Umfeld übernehmen. Durch die professionelle Altenpflegerin wird ein Dekubitus vermieden, was gerade für dauerhaft bettlägrige Patienten eine wichtige Hilfe ist.
So beinhaltet die ambulante Pflege einer Sozialstation mitunter die Grundpflege von Schwerkranken, sowie die Versorgung in hauswirtschaftlicher Hinsicht in Form von Pflegesachleistungen. Zusätzlich leisten Sozialstationen ebenfalls Angehörigenarbeit, indem sie pflegende Angehörige beraten und anleiten. Darüber hinaus gehören die Seelsorge, Gesprächskreise, Beratung in finanziellen Angelegenheiten, Unterstützung bei der Antragsstellung und vieles mehr zu den ambulanten Diensten einer Sozialstation.
Obwohl diese Dienstleistungen im Wesentlichen den Aufgaben der ambulanten Pflegedienste entsprechen, existieren dennoch gravierende Unterschiede zwischen diesen und Sozialstationen. Während die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes eine entsprechende Pflegebedürftigkeit voraussetzt, ist dies bei Sozialstationen nicht der Fall. Diese Einrichtungen übernehmen durchaus auch die Betreuung von größtenteils selbständigen Personen, die beispielsweise lediglich Hilfe bei der Medikamenteneinnahme oder dem Verbandwechsel benötigen. Häufig befassen sich die ambulanten Dienste der Sozialstationen nicht direkt mit der Pflege, sondern übernehmen die Alltagsbegleitung, versorgen kranke Menschen nach einem operativen Eingriff oder unterstützen die pflegenden Angehörigen.
Das Angebot der Sozialstationen geht üblicherweise noch darüber hinaus und beinhaltet beispielsweise Fahrdienste. Zudem ist ein Mahlzeitendienst, wie zum Beispiel Essen auf Rädern, bei Sozialstationen der Wohlfahrtsverbände keine Seltenheit. Hauswirtschaftliche Aufgaben können ebenfalls durch eine Sozialstation übernommen werden. Das Leistungsspektrum der Sozialstationen erweist sich demnach als deutlich umfangreicher und ist nicht ausschließlich auf die direkte Pflege des Patienten beschränkt. Im Gegensatz zu einem ambulanten Pflegedienst bietet eine Sozialstation mit ihrer Vielfalt an ambulanten Diensten demnach Unterstützung in sämtlichen Bereichen des alltäglichen Lebens und lässt Pflegebedürftige nicht allein, auch wenn es um die Erledigung von Aufgaben geht, die nicht in das Tätigkeitsfeld eines Pflegedienstes fallen.