Vollmacht zur Vorsorge

Hinweis

Grundsätzlich ist zu empfehlen, eine solche Vollmacht mit dem Hausarzt zu besprechen. Wenn Sie sicher gehen wollen, können Sie auch eine notarielle Beurkundung veranlassen. Eine notarielle Beurkundung ist allerdings nicht zwingend.

Wir empfehlen Vollmachten in Verwahrung zu geben, damit sie im Notfall auch sicher gefunden werden, denn nur die rechtzeitig vorgelegte Vollmacht erfüllt im Notfall ihren Zweck.

Vollmacht zur Gesundheitsvorsorge bei Pflegebedürftigkeit

Das nachfolgend aufgeführte Muster können Sie entsprechend der beabsichtigten Vollmacht verändern und anschließend kopieren und ausdrucken. Vergessen Sie auf keinen Fall ein Datum sowie die Unterschrift hinzu zu fügen. Vergessen Sie auf keinen Fall ein Datum sowie die Unterschrift hinzu zu fügen.

Vollmacht

 

Der Vollmachtgeber ….. (Name, Vorname, Geburtsdatum)

erteilt hiermit

an (bevollmächtigte Person) ….. (Name, Vorname, Geburtsdatum)
….. (Adresse, Telefon, Telefax! Wichtig für Notfälle)

Gesundheitssorge bei Pflegebedürftigkeit

Er/Sie darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge für mich entscheiden. Auch über sämtliche Einzelheiten der ambulanten, einer teil- oder vollstationären Pflege darf er/sie für micht entscheiden. Er/sie ist zudem befugt, den in einer beigefügten Patientenverfügung von mir persönlich festgelegten Willen in meinem Sinne durchzusetzen.

Sie/er darf insbesondere kann sämtlichen Maßnahmen zu Heilbehandlungen oder zur Untersuchung meines Gesundheitszustandes bewilligen oder ablehnen. Die gilt insbesondere dann, wenn diese mit der Gefahr an Leib und Leben verbunden sein könnten. Dies gilt auch wenn ich einen schweren oder länger dauern- den gesundheitlichen Schaden erleide. Er/Sie kann alle Verfügungen nach § 1904 Abs.1 BGB für mich treffen. Sie/er ist auch ermächtigt die Einwilligung zum Unterlassen Lebens verlängernder Maßnahmen zu erteilen.

Sie/er ist befugt Krankenakten einzusehen sowie deren Herausgabe an Dritte zu bewerkstelligen. Ich entbinde hiermit ausdrücklich alle mich behandelnden Ärzte und das Pflegepersonal meiner bevollmächtigten Vertrauensperson sämtliche Auskünfte auch solche, die der Schweigepflicht unterliegen zu erteilen.

Sie/er hat auch das Recht meine Unterbringung mit Freiheitsentziehender Wirkung (§ 1906 Abs.1 BGB) und auch Freiheitsentziehenden Maßnahmen (z. B. Bettgitter, Behandlung mit Medikamenten) eine Heimeinweisung (§ 1906 Abs. 4 BGB) für mich zu entscheiden, wenn diese Maßnahmen zu meinem Wohle erforderlich werden.

 

Ort, Datum

Unterschrift von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer

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