Viele Erbschaften in Österreich
Eine Erbschaft hat nicht nur positive Aspekte, schließlich ist ein Mensch verstorben, der zwar sein Vermögen hinterlässt, trotzdem aber natürlich betrauert wird. Aktuellen Medienberichten zufolge gab es in Österreich unlängst besonders viele Erbschaften. Wie „wirtschaftsblatt.at“ zu berichten weiß, haben statistische Erhebungen der OeNB ergeben, dass rund 33 Prozent aller österreichischen Haushalte bereits mindestens einmal in den Genuss einer Schenkung oder Erbschaft gekommen sind.
Auf „wirtschaftsblatt.at“ heißt es weiter, dass durchschnittlich über 80.000 Menschen jährlich in Österreich versterben. Folglich kommt es im Jahr zu mehr als 80.000 Erbfällen in Österreich. Die österreichische Nationalbank, kurz OeNB, hat sich nun mit der Statistik rund um Erbschaften befasst und einige interessante Zahlen ermittelt.
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Österreichische Erbschaften liegen im Durchschnitt bei rund 100.000 Euro
Die Statistik der OeNB zeigt unter anderem eine breite Streuung bei den Erbschaften in Österreich. Das jeweilige Erbe beläuft sich durchschnittlich auf 100.000 Euro, wobei es sich hierbei um einen Mittelwert handelt und viele Erbschaften auch deutlich niedriger beziehungsweise höher anzusiedeln sind. Ebenfalls erwähnenswert ist die Tatsache, dass rund 43 Prozent aller Haushalte, denen eine Erbschaft zuteilwurde, die Immobilie, die ihnen als Hauptwohnsitz dient, geerbt haben.
Es ist weiter zu lesen, dass die Zahl der Erbschaften und Schenkungen in Österreich einen neuen Höchstwert erreicht hat. Immer mehr Österreicher bauen im Zuge ihres Lebens ein mehr oder weniger umfangreiches Vermögen auf und hinterlassen dieses nach ihrem Tod ihren Erben. In Anbetracht dessen zeigt sich gegenwärtig die große Bedeutung einer adäquaten Vorsorge, denn nur wer zu Lebzeiten aktiv wird, kann seinen Nachlass gezielt vererben. Künftige Erblasser sollten es daher in Erwägung ziehen, einen Juristen aufzusuchen und sich im Zuge dessen über das gerichtliche Verlassenschaftsverfahren zu informieren, bei dem es sich um die österreichische Entsprechung des deutschen Nachlassverfahrens handelt.
Österreichische Testamentsformen
Verbraucher, die sich mit dem Erbrecht in Österreich befassen, sollten auch die österreichischen Testamentsformen kennen. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang natürlich das eigenhändige Testament. Darüber hinaus kennt der österreichische Gesetzgeber ebenfalls das öffentliche Testament, das gerichtlich oder notariell errichtet werden muss. Das sogenannte fremdhändige Testament ist eine weitere in Österreich zulässige Variante der Verfügung von Todes wegen. Diese kann somit durch eine dritte Person niedergeschrieben werden. Der Testator muss dann vor mindestens drei Zeugen deutlich machen, dass es sich um seinen letzten Willen handelt. Die Unterschrift des künftigen Erblassers darf ebenfalls nicht fehlen. Das mündliche Testament kann vor zwei Zeugen errichtet werden, sofern eine akute Notsituation für den Testator vorliegt.