Fördert die Mediation eine gute Streitkultur?

Auseinandersetzungen und Streitigkeiten sind im alltäglichen Leben nichts Ungewöhnliches und vielmehr an der Tagesordnung schließlich kommt es immer wieder dazu das Meinungsverschiedenheiten bestehen und hieraus Differenzen entstehen. Ob in der Familie, der Nachbarschaft, im Arbeitsumfeld oder einem anderen Bereich des Lebens mit Auseinandersetzungen muss man überall dort rechnen wo die Interessen mehrerer Menschen aufeinandertreffen. Für ein harmonisches Zusammenleben sind daher soziale Kompetenzen und vor allem Kompromissbereitschaft gefragt.

Obgleich die meisten Streitigkeiten innerhalb kürzester Zeit wieder beigelegt werden und somit ohne Konsequenzen bleiben, kommt es leider immer wieder vor, dass die an einem Konflikt beteiligten Parteien keine Lösung finden, mit der alle leben können. Im Zuge dessen kann es durchaus passieren, dass sich die Situation immer weiter zuspitzt und somit die Fronten verhärten. Im extremsten Fall landen dann mehr oder weniger persönliche Differenzen vor Gericht. Hilfreich könnte die Mediation bei Erbengemeinschaften sein, denn diese auf Zeit zusammengeschweißte Gesamthandsgemeinschaft birgt viel Streitpotential. Mediationen sind vermutlich nicht unbedingt Fachleute im Erbrecht, doch sie sind geschult darauf einen neutralen Blick auf beide Streitebenen zu werfen. Sie können so vielleicht manch teuren Erbrechtsstreit um Immobilien verhindern. Ebenso könnte man Trennung und Scheidung mit Mediatoren vielleicht leichter überwinden.

Mediation zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung

Bis zu einem Gerichtsverfahren muss es aber natürlich nicht kommen. Im Rahmen einer Mediation erhalten die streitenden Parteien Hilfe von außen und werden bei der Beilegung des jeweiligen Konflikts durch einen geschulten Mediator unterstützt. Anstelle einer gerichtlichen Auseinandersetzung findet bei einer Mediation somit eine außergerichtliche Konfliktbeilegung statt. Innerhalb der Mediation, bei der es sich um ein Verfahren auf freiwilliger Basis handelt, geht der Mediator auf die Standpunkte der beteiligten Parteien ein und versucht anschließend, zwischen diesen zu vermitteln. Auf diese Art und Weise kann ein strapaziöses, langwieriges und auch teures Gerichtsverfahren oftmals vermieden werden. Mediatoren kommen aus sehr verschiedenen Berufsrichtungen, auch ein Rechtsanwalt oder Notar kann hierfür eine spezielle Ausbildung genossen haben.

Hierbei muss aber beachtet werden, dass der Mediator in erster Linie als Vermittler fungiert und daher keine konkreten Entscheidungen trifft. Stattdessen werden die streitenden Parteien zu einem Kompromiss geführt und treffen demzufolge eine Vereinbarung. Somit handelt es sich bei einer Mediation um eine Maßnahme, die eine zunächst ausweglose Situation so beeinflussen soll, dass die Beteiligten aufeinander zu gehen können, um gemeinsam eine adäquate Lösung für das jeweilige Problem zu erarbeiten. In Anbetracht dessen trägt eine Mediation erheblich zu einer besseren Streitkultur bei und fördert gewissermaßen die Kompromissbereitschaft der streitenden Parteien.

Mediationsgesetz – Gesetzesgrundlage für Mediationen

Mit dem Mediationsgesetz, dessen Entwurf unlängst vom Kabinett verabschiedet wurde, soll die Streitkultur in Deutschland nachhaltig verbessert und gleichzeitig eine Gesetzesgrundlage für Mediationen und Schlichtungsverfahren geschaffen werden. Das neue Mediationsgesetz soll in erster Linie die Mediation in der Bundesrepublik fördern und im Zuge dessen maßgeblich zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung beitragen.

Bislang existieren größtenteils keine gesetzlichen Regelungen zur Mediation, weshalb das Bundesministerium der Justiz diesbezüglich Handlungsbedarf sah und das Mediationsgesetz entworfen hat. Mithilfe dieses Gesetzes sollen Mediationen juristisch geregelt werden und somit eine feste Gesetzesgrundlage erhalten. Auf diese Art und Weise haben Verbraucher dann die Möglichkeit, ihre Differenzen und Streitigkeiten mit professioneller Hilfe und dennoch außergerichtlich zu regeln. Anders als in einem klassischen Gerichtsverfahren bekommt bei einer Mediation nicht einfach eine Partei Recht. Stattdessen kann das Mediationsverfahren nur erfolgreich beendet werden, indem die beteiligten Parteien Zugeständnisse machen, sich kompromissbereit zeigen und aufeinander eingehen. Da im Zuge dessen gemeinsam eine Lösung erarbeitet werden muss, gibt es im Falle einer Mediation somit keine unterlegende Partei.

Weiterführende Informationen zum Thema Mediation und zum Mediationsgesetz hält das Bundesministerium der Justiz bereit.

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