Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt
Hinsichtlich der Mutterschaft gibt es für gewöhnlich keine Unklarheiten, schließlich ist die Frau, die ein Kind zur Welt bringt, dessen Mutter. Geht es um die Vaterschaft eines Kindes, gestaltet sich die Sachlage dahingegen mitunter deutlich schwieriger, da nicht ohne Weiteres festgestellt werden kann, welcher Mann der Erzeuger des Kindes ist. Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet, geht der deutsche Gesetzgeber im Familienrecht davon aus, dass der Ehemann der Mutter auch der Vater des Kindes ist. Ob es sich hierbei tatsächlich um den biologischen Vater handelt, ist zunächst irrelevant, weil durch die Eherecht und Eheschließung eine rechtliche Vaterschaft besteht. In einem Großteil der Fälle besteht aber natürlich keine Diskrepanz zwischen der biologischen und rechtlichen Vaterschaft, da der Ehemann der Mutter auch der Erzeuger des Kindes ist.
Ist die Mutter bei der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet, lässt sich die rechtliche Vaterschaft nicht so leicht ableiten. In einem solchen Fall ist eine Anerkennung der Vaterschaft erforderlich. Der betreffende Mann wird dann als rechtlicher Vater des Kindes anerkannt und hat somit alle damit verbundenen Rechte und Pflichten. Er ist damit auch verpflichtet Alimente für ein uneheliches Kind zu zahlen. In den meisten Fällen erfolgt eine solche Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt des betreffenden Kindes. Es besteht aber durchaus die Möglichkeit, eine Vaterschaftsanerkennung bereits vor der Geburt durchzuführen.
Inhalte auf dieser Seite
Besonderheiten einer Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt
Für die rechtswirksame Vaterschaftsanerkennung muss nicht nur der Vater das Jugendamt aufsuchen, denn auch die Mutter des Kindes muss im Zuge dessen zugegen sein. Unmittelbar nach der Geburt ist dies mitunter nicht möglich, weil die Mutter von den Strapazen der Entbindung noch geschwächt ist. Dies hat zur Folge, dass der Vater in den Personenstandsurkunden des Kindes zunächst nicht genannt wird. Dem kann man jedoch leicht vorbeugen, indem man diesen Behördengang bereits im Vorfeld erledigt. Die werdende Mutter begleitet somit den Vater zum Jugendamt, wo dann die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt erfolgt. Ist das Kind auf der Welt, muss dem Standesamt lediglich die Vaterschaftsanerkennung vorgelegt werden, damit auch der Vater in die Geburtsurkunde aufgenommen wird. Auf diese Art und Weise ist von Anfang an klar, wer der Vater des Kindes ist. Zusätzlich ist eine Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt auch hinsichtlich des Umgangsrechts und des Sorgerechts von Vorteil, schließlich ist so direkt klar, welche Personen als Eltern die elterliche Sorge übernehmen.
Vaterschaftsanerkennung und Erbrecht
Darüber hinaus darf man auch nicht außer Acht lassen, dass eine Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt in erbrechtlicher Hinsicht ebenfalls von Belang sein kann. Verstirbt der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat, vor der Geburt des betreffenden Kindes, greifen diesbezüglich die gesetzlichen Bestimmungen aus § 1923 BGB. Grundsätzlich können zwar nur Personen erben, die zum Zeitpunkt des Erbfalls leben, doch bei einem sogenannten Nasciturus, also einem bereits gezeugten, aber noch nicht geborenen Kind, macht der Gesetzgeber eine Ausnahme und stellt dieses gleich.
Durch die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt ist schon bei der Niederkunft eindeutig klar, wer die juristische Vaterschaft übernimmt. Dies bedeutet gleichzeitig auch, dass der Nasciturus ein gesetzliches Erbschaftsrecht erwirbt. Die letzte Erbrechtsreform brachte eine Gleichstellung unehelicher Kinder mit ehelichen und das bedeutet, sie werden in der gesetzlichen Erbfolge entsprechend berücksichtigt. Für den Fall, dass der Vater vor der Geburt seines Kindes verstirbt, ist somit durch eine frühzeitige Vaterschaftsanerkennung vorgesorgt. Liegt eine solche nicht vor und der Vater verstirbt vor der Geburt, kann es in erbrechtlicher Hinsicht durchaus Probleme geben, sofern die Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Der uneheliche Abkömmling wird im Nachlassverfahren auf jeden Fall berücksichtigt. Aus diesem Grund erweist sich eine Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt auch im Hinblick auf das Erbrecht als durchaus vorteilhaft und sinnvoll denn so ist das ungeborene Kind für den etwaigen Erbfall bestens abgesichert.