Sorgerecht bestimmen im Testament
Junge Paare leben zumeist recht unbeschwert und fangen erst an über einen Unfall oder eine Krankheit nachzudenken, sobald sie Kinder und damit eine Familie haben. Das Sorgerecht für kleine Kinder sollte auf jeden Fall besprochen und geregelt sein. Vater und Mutter sind auch einmal alleine unterwegs und wer kümmert sich im Ernstfall um das Kind? Wenn einem oder beiden Eltern etwas passiert möchte man ja nicht, dass der Nachwuchs unversorgt bleibt oder vielleicht gar in unerwünschte Hände gerät.
Es ist gar keine Frage, dass es für die Kinder allemal das Beste ist, wenn sie nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit der Eltern in einer vertrauten Umgebung von liebevollen Betreuern versorgt werden. Deshalb ist es auf jeden Fall sinnvoll, wenn die Eltern sich hierüber rechtzeitig Gedanken machen und diese Dinge vorsorglich regeln.
Kann man im Testament bestimmen über das Sorgerecht?
Im Rahmen einer so genannten letztwilligen Verfügung also mit einem Erbvertrag oder beim Testament verfassen kann man durchaus eine Vertrauensperson festlegen der man das Sorgerecht zusprechen möchte. Diese genannte Person wird dann Vormund eines minderjährigen Kindes. Der Erbvertrag wird vor einem Notar erklärt, während ein privatschriftliches Testament auch von Jedermann selbst geschrieben werden kann. Die Formvorschriften müssen beachtet werden und damit erlangt es auch Gültigkeit.
Das Sorgerecht sollte man auf jeden Fall auch begründen. Das Jugendamt oder das entsprechende Gericht darf keinesfalls durch die Entscheidung der Eltern das Kindeswohl gefährdet sehen. Das Kindeswohl steht hierbei immer an erster Stelle. In diesem Falle ist es nämlich gezwungen, auch gegen den Willen der Eltern zu handeln.
Wir empfehlen zudem, dass der/die Verfasser dieses wichtige Dokument nicht zu Hause aufbewahren sollte. Beim Amtsgericht hinterlegt wird es ganz sicher geöffnet und befolgt wenn es den vorher benannten gesetzlichen Vorgaben und dem Kindeswillen und Kindeswohl auch entspricht.
Beispieltext einer Sorgerechtsbestimmung:
Sorgerecht / Vormund
Ich/Wir bestimme/n für den Fall meines/unseres Todes folgendes:
Mein/Unser Kind (Name und Geburtsdatum) soll in die Fürsorge von ….. (vollständiger Name, Geburtsdatum, derzeitige Anschrift). Mein/unser Kind wird dort liebevoll betreut und versorgt. Zudem wurde im Laufe der Jahre eine persönliche (innige, herzliche usw.) Beziehung zu …… aufgebaut. Das gute Verhältnis wird sich mit Sicherheit zukünftig, durch das ständige Beisammensein noch verstärken. Ich bitte meinem Wunsch zu folgen, da ich hier mein Kind in besten Händen weiß.
Ort, den ……….
Eigenhändige Unterschrift/oder Unterschriften beider Eltern
Einer Sorgerechtsverfügung dieser Art wird sich das Gericht vermutlich ganz sicher nicht verschließen, zumal erkennbar wird dass die Eltern oder der einzeln verfügende Elternteil sich große Gedanken um die Zukunft des Kindes/der Kinder gemacht haben. Weitere Ausführungen zur Testaments Formulierung finden Sie auch hier: Muster und Vorlagen