Richter klären Fragen zum Unterhalt
Der deutsche Gesetzgeber behandelt den Unterhalt ausführlich im Bürgerlichen Gesetzbuch und hat hierin die juristische Basis für alle damit im Zusammenhang stehenden Entscheidungen geschaffen. Ob es um den Kindesunterhalt, die Unterhaltspflicht des Ehepartners oder den Elternunterhalt geht, im BGB finden sich alle entsprechenden Gesetze, so dass grundsätzlich keine Fragen offen bleiben dürften. Nichtsdestotrotz kommt es in Sachen Unterhalt immer wieder zu massiven Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten. Derartige Unterhaltsstreitigkeiten liegen in der Bundesrepublik Deutschland im Zuständigkeitsbereich der Familiengerichte, da sie im Familienrecht angesiedelt sind. Wodurch sich die dortigen Richter mit den Fragen zum Unterhalt auseinandersetzen und entsprechende Entscheidungen fällen müssen. Bei den Familiengerichten handelt es sich um besondere Einrichtungen der Amtsgerichte. Als Rechtsmittelgerichte kommen in Unterhaltsfragen und zur Festlegung des Versorgungsausgleichs die Oberlandesgerichte zum Einsatz, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich die Unterhaltsstreitigkeiten stattfinden.
Der Unterhalt ist wohl eines der heikelsten Themen, mit denen sich Familienrichter in ihrem beruflichen Alltag befassen müssen. Selbstverständlich sind andere Aufgabengebiete durchaus von größerer Tragweite und für das Schicksal der beteiligten Personen bei einer Scheidung entscheidend, aber auch das Thema Unterhalt kann überaus brisant sein und mitunter erbitterte Auseinandersetzungen vor Gericht nach sich ziehen. Zumeist beginnen die Streitigkeiten schon bei der Regelung des Trennungsunterhalts und setzen sich später fort. Manche Partner schrecken auch vor einem Offenbarungseid nicht zurück, um Unterhaltszahlungen zu vermeiden. Kommt es hierzu, ist eine einvernehmliche Einigung zwischen den betreffenden Parteien oftmals absolut undenkbar, so dass Familienrichter alle offenen Fragen in Sachen Unterhalt klären müssen. Damit die Unterhaltsansprüche der Kinder in einer derartigen Auseinandersetzung nicht untergehen, ist es besser eine neutrale Person einzuschalten.
Ablauf eines familiengerichtlichen Unterhaltsverfahrens
Hinsichtlich des Ablaufs unterscheidet sich ein Unterhaltsverfahren grundsätzlich nicht von anderen familiengerichtlichen Verfahren. So muss zunächst die Zuständigkeit des jeweiligen Familiengerichts festgestellt werden. Der gemeinsame Aufenthaltsort gemäß dem Aufenthaltsbestimmungsrecht des zu scheidenden Ehepaares, der Aufenthaltsort des Gatten mit Kindern oder alternativ der ständige Aufenthaltsort des Antraggegners ist im Falle eines Scheidungsverfahrens ausschlaggebend und bestimmt somit die Zuständigkeit des Familiengerichts. Geht es jedoch um den Unterhalt für ein Kind, ergibt sich die Zuständigkeit des Familiengerichts aus dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des betreffenden Kindes.
Nachdem klar ist, welches Gericht in der betreffenden Sache zuständig ist, wird dort das Verfahren eröffnet, im Zuge dessen der Familienrichter über den strittigen Unterhalt entscheidet. Hierbei gilt es zu beachten, dass von einem Familiengericht keine Urteile zu erwarten sind, denn nach einer grundlegenden Unterhaltsrechtsreform, die das FamFG zum 1. September 2009 nachhaltig verändert hat, handelt es sich bei gerichtlichen Entscheidungen in Familiensachen um Beschlüsse. Zudem wird stets ein Einzelrichter mit derartigen Aufgaben betraut und klärt somit Fragen zum Unterhalt.
Die Richter am Familiengericht sind demnach die Personen im deutschen Rechtswesen, die über Fragen zum Unterhalt entscheiden und somit erheblichen Einfluss auf die Finanzen von Familien ausüben. Als Basis für sämtliche Entscheidungen in Unterhaltsstreitigkeiten sind entsprechende Tabellen und Leitlinien, deren bekannteste Variante die Düsseldorfer Tabelle für Kindesunterhalt darstellt. Obgleich Familienrichter solche Tabellen als Basis für ihre Entscheidungen nutzen, haben derartige Leitlinien und Tabellen keine eigene Gesetzeskraft und bilden somit vielmehr Orientierungshilfen für den Richter.