Neues Namensrecht beim Familiennamen
Das neue Namensrecht ist heutzutage alles andere als neu, wird aber dennoch weiterhin so bezeichnet. Im April des Jahres 1991 trat eine gravierende Änderung des deutschen Namensrechts in Kraft, die vor allem anfangs vielerorts für Irritation gesorgt hat. Früher war es üblich, dass die Brautleute einen gemeinsamen Familiennamen wählten.
Alternativ bestand darüber hinaus noch die Möglichkeit, dass der Partner, dessen Name nicht als Familienname genutzt wurde, sich im Rahmen der Eheschließlung einen Doppelnamen zulegte, der aus dem gemeinsamen Familiennamen und dem jeweiligen Geburtsnamen bestand. Die langen Namen wurden allerdings einigen Trägern bei Unterschriften auf Dokumenten und in den Personenstandsurkunden häufig doch zur Last.
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Eheschließung ohne Namensänderung
Das neue Namensrecht hat diesbezüglich für weitreichende Veränderungen gesorgt, denn so muss man seit 1991 nicht zwingend einen Ehenamen wählen. Stattdessen können beide Ehepartner ihren jeweiligen Geburtsnamen beibehalten und sich demzufolge seit der Reform des namensrecht auch für eine getrennte Namensführung entscheiden.
Eine Eheschließung geht heutzutage also nicht mehr automatisch mit einem gemeinsamen Familiennamen und einer dadurch bedingten Namensänderung einher. Wenn die Brautleute dem Standesbeamten gegenüber nicht erklären, welchen Namen sie fortan als Ehename tragen möchten, geht der deutsche Gesetzgeber davon aus, dass das Paar keinen einheitlichen Ehenamen wünscht. In einem solchen Fall behalten beide Ehegatten ihren jeweiligen Geburtsnamen bei, sodass das neue Namensrecht hier direkt zum Tragen kommt.
In Anbetracht der Tatsache, dass der Name des Ehemannes bis 1976 nach dem damaligen Familienrecht stets auch gleichzeitig der Ehename war, bedeutete das neue Namensrecht im Jahr 1991 eine regelrechte Revolution, wenn es speziell um den Familiennamen geht. Nichtsdestotrotz ist es nach wie vor üblich, einen gemeinsamen Namen zu tragen, denn auf diese Art und Weise kann das Paar seinem Zusammengehörigkeitsgefühl bestens Ausdruck verleihen. In der modernen Gesellschaft rückt dies jedoch zunehmend in den Hintergrund. Viele Ehepaare wollen sich auch nach der Eheschließung ihre Eigenständigkeit bewahren und nutzen aus diesem Grund die Möglichkeiten des neuen Namensrechts, indem sie ihre Geburtsnamen beibehalten und in dieser Hinsicht alles beim Alten belassen. Paare, die sich nachträglich anders entscheiden und doch noch einen gemeinsamen Familiennamen tragen möchten, haben hierzu ohne Probleme die Möglichkeit. So kann man auch nach der Eheschließung, bei der man zunächst eine getrennte Namensführung vereinbart hat, später einen gemeinsamen Namen annehmen.
Getrennter Ehename und Kinder
Ehepaare, die sich für eine getrennte Namensführung entschieden haben, stehen bei der Geburt des ersten Kindes vor einer wichtigen Entscheidung. In dieser Situation muss man schließlich festlegen, welchen Familiennamen das Kind tragen soll. Diese Entscheidung gilt für den gesamten Nachwuchs und kann somit nicht für jedes Kind aufs Neue getroffen werden.