Konkubinat mit Ehe gleichstellen?
Das Konkubinat, auch Ehe ohne Trauschein oder Partnerschaft genannt, definiert sich durch eine stabile Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen. Das Konkubinat ist gesetzlich nicht geregelt und setzt das Paar einem juristischen Freiraum aus, was namentlich bei Trennung oder Todesfall schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Gerade bei der Erziehung gemeinsamer Kinder können sich ungeahnte Schwierigkeiten auftun – vor allem bei einer Trennung. Zudem sind auch die Verteilungen der großen Anschaffungen beim Auseinandergehen des Konkubinats genauso problematisch wie bei vielen Ehescheidungen. Man denke nur an so manche Schlammschlacht um das Haus bei der Scheidung mancher Ehen.
Während der Gesetzgeber bei Scheidungen theoretisch unterstützend eingreifen kann stehen Angehörige des Konkubinats ziemlich alleine vor diesen Problemen. Auch im Erbfalle sollte ein unehelicher Partner abgesichert sein, denn das gesetzliche Erbrecht berücksichtigt diesen Personenkreis nicht.
Gewisse Risiken können mit einem juristischen Vertrag oder mit dem Abschluss von privaten Versicherungen eingedämmt werden. Um Schwierigkeiten bei Streitigkeiten oder einer Trennung vorzubeugen, ist es nützlich, wenn sich das Paar in Bezug auf die folgenden Punkte einig ist und diese in einer Vereinbarung oder einem Konkubinatsvertrag festhält:
- Vermögensverwaltung
- Haushalt- und Familienarbeit
- Wohnung
- Gemeinsames Wohneigentum
- Schuldenhaftung
- Steuern
Partnerschaftsvertrag schafft Sicherheit in einer Beziehung
Die „wilde Ehe“ ist in Deutschland auf dem Vormarsch, und ein Ende des Trends ist nicht abzusehen. Doch auf diese Entwicklung reagiert der Gesetzgeber bislang nur zögerlich. Denn nach wie vor werden eheähnliche Lebensgemeinschaften vom Gesetz nicht ausreichend geschützt. Deshalb sollten betroffene Paare wichtige Fragen ihres Zusammenlebens vertraglich regeln.
Hierzu gehört insbesondere die gemeinsame Wohnung und Haushaltsführung, Anschaffung und Bildung von Vermögen, Unterhalt und Versorgung (auch über den Tod hinaus!) sowie die Betreuung gemeinsamer Kinder und die Erbregelung. Stichwort Wohnung: Zieht eine Seite beim Partner ein, muss der Vermieter dies in der Regel akzeptieren. Die Probleme fangen oft erst nach der Trennung an. Denn dann können sowohl Expartner als auch Vermieter verlangen, dass der andere auszieht. Ein Bleiberecht besteht nur, wenn sich der Partner mit in den Mietvertrag aufnehmen lässt. In diesem Fall kann dann nur noch gemeinsam gekündigt werden.
Streit entzündet sich häufig an der Frage, wie gemeinsam angeschaffte Gegenstände nach einer Trennung aufzuteilen sind. Grundsätzlich gilt: Wer Gegenstände in die Lebensgemeinschaft einbringt, darf sie danach wieder mitnehmen. Gleich ob Auto oder Fernsehgerät – entscheidend für die Eigentumsfrage ist, wer was angeschafft hat. Spätestens wenn das erste gemeinsame Kind unterwegs ist, müssen sich beide Partner Gedanken machen, wie sie ihren Haushalt zukünftig führen möchten und wie jeder Teil zum Lebensunterhalt beiträgt.
Übernimmt etwa die Frau die Erziehung gemeinsamer Kinder, kann sie in dieser Zeit keiner Berufstätigkeit nachgehen und muss von daher finanziell abgesichert werden. Am weitesten ist die Angleichung ehelicher und nichtehelicher Beziehungen bisher im Familienrecht gediehen. Nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen können nämlich auch Eltern ohne Trauschein das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind beantragen. Zusätzlich hat das Kind ein eigenes Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Nach einer Trennung bleibt das die Vormundschaft bei minderjährigen Kindern bei beiden Eltern, es sei denn, ein Elternteil beantragt eine Änderung.
Nach einem Unfall oder bei einer Krankheit steht der Partner ohne Trauschein gleich im doppelten Sinne allein da. Denn er bekommt keine Auskünfte über den Gesundheitszustand des Verunglückten. Wird aber eine Vollmacht für den Krankheitsfall (auch Patientenverfügung genannt) abgeschlossen, erhält der Partner neben den medizinischen Auskünften auch das Recht, notwendige medizinische Maßnahmen zu bewilligen.