Hinterbliebene Versorgung Pflichten – Rechte

Als Hinterbliebene werden im Allgemeinen die nächsten Verwandten eines Verstorbenen bezeichnet, die dieser durch seinen Tod zurücklässt. Der Begriff Hinterbliebene meint in erster Linie den Lebenspartner oder Ehegatten des Verstorbenen und somit dessen Witwe oder Witwer. Der deutsche Gesetzgeber hat die Verwendung des Ausdrucks jedoch auf eng mit dem Verstorbenen verbundene Personen erweitert, sodass im Allgemeinen die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen als Hinterbliebene gelten. So werden der überlebende Ehegatte beziehungsweise Lebenspartner und andere durch Blutsverwandtschaft eng mit dem Toten verbundene Personen, vorrangig dessen Kinder, als Hinterbliebene bezeichnet. Aber auch Pflege-, Stief- und Adoptivkinder gelten als Hinterbliebene.

Die Hinterbliebenen eines Verstorbenen haben Ansprüche auf eine Rente und selbstverständlich auch die gesetzliche Bestattungspflicht zu erfüllen. Unabhängig von jedem Erbe müssen sie zudem die Bestattungskosten tragen. Erst wenn festgestellt wurde, dass diese dazu nicht in der Lage sind, trägt das Sozialamt die Rechnungszahlung einer einfachen Bestattung.

Versorgung der Hinterbliebenen

In Anbetracht der Tatsache, dass der Tod eines Menschen für dessen Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner, sowie die Kinder nicht nur emotional ein schwerer Schlag ist, sondern mitunter auch finanzielle Probleme verursacht, ist die Hinterbliebenenversorgung dem deutschen Gesetzgeber ein großes Anliegen. Aus diesem Grund ist die sogenannte Hinterbliebenenrente im Sozialgesetzbuch juristisch verankert und mit einer Unterhaltsersatzfunktion ausgestattet. Es gibt gesetzlich auch einen Versorgungsfreibetrag, der den Hinterbliebenen zusteht. Folglich soll eine solche Rente von Todes wegen in erster Linie den Unterhalt ersetzen, den der Verstorbene bislang zum Lebensunterhalt der Familie beigetragen hat.

Der überlebende Lebenspartner oder Ehegatte wird durch den Tod des Partners zur Witwe oder zum Witwer und erwirbt im Zuge dessen Anspruch auf eine entsprechende Hinterbliebenenrente. Die Kinder werden im Zuge dessen zu Waisen oder Halbwaisen und haben mitunter Anspruch auf Waisenrente, wobei diese grundsätzlich nur bis zur Volljährigkeit gezahlt wird. Befindet sich das Kind aber über sein 18. Lebensjahr hinaus noch in einer Ausbildung, kann die Waisenrente bis zum Höchstalter von 27 Jahren gezahlt werden.

Rechte und Pflichten der Hinterbliebenen

Abgesehen von dem etwaigen Anspruch auf Hinterbliebenenrente in Form von Witwen- oder Waisenrente können die Hinterbliebenen eines Verstorbenen mitunter noch weitere Rechte geltend machen. So verfügen diese als nächste Angehörige in der Regel über ein gesetzliches Erbrecht und erben somit den Nachlass des Verstorbenen.

Gleichzeitig müssen sich die Hinterbliebenen aber auch mit diversen Pflichten befassen, die der Tod eines nahen Angehörigen für sie bedeutet. Trotz all der Trauer über den schmerzlichen Verlust eines geliebten Menschen hat man in einer solchen Situation gewisse Aufgaben zu erfüllen. Hierzu gehört unter anderem die Anzeigepflicht. Im Zuge dessen müssen andere Angehörige und Freunde, ebenso wie mitunter ein Arzt, der dann den Tod feststellt und einen Totenschein ausstellt, verständigt werden. Darüber hinaus besteht auch dem Standesamt gegenüber eine Informationspflicht, sie müssen eine Sterbeurkunde beantragen. Abgesehen von der Beerdigung müssen sich die Hinterbliebenen noch um viele weitere Dinge kümmern, wie zum Beispiel die Versicherungen des Verstorbenen und die Auflösung der Wohnung. Zum Pflichtenheft gehört ebenfalls das Ausrichten der Trauerfeier und die Grabpflege.

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