Erziehungsauftrag zur Heimerziehung

Dass die Kinder für gewöhnlich von ihren Eltern aufgezogen und auch erzogen werden, ist im Allgemeinen eine Selbstverständlichkeit und die Regel und deshalb wird zum Kindeswohl im Normalfall auch niemand an der Erziehungsberechtigung der Eltern rütteln. Nichtsdestotrotz kann es Situationen geben, in denen dies nicht möglich ist und die leiblichen Eltern ihrem Erziehungsauftrag zur Pflege und Erziehung der Kinder nicht adäquat nachkommen können oder wollen. In diesem Fall ist dann das Jugendamt als Behörde gefragt, die das staatliche Wächteramt über die Erziehung, Fürsorge und Vormundschaft für Minderjährige übernimmt. Durch den Beschluss eines Familiengerichts kann gegebenenfalls erwirkt werden, dass ein Kind aus seiner Familie genommen wird, um eine Kindeswohlgefährdung auszuschließen. Zudem kann dies durchaus auch auf Wunsch der Erziehungsberechtigten erfolgen, wenn sich diese beispielsweise überfordert fühlen und die Erziehung ihres Nachwuchses daher abgeben.

Ist eine Betreuung der Kinder und Jugendlichen außerhalb ihrer Familien erforderlich, kommt es dann oftmals zu einer Heimerziehung, sofern beispielsweise keine Unterbringung in einer Pflegefamilie oder gar eine Adoption zustande kommt. Folglich werden die Minderjährigen dann in speziellen öffentlichen Einrichtungen untergebracht, in denen sie durch Heimerzieher erzogen und zudem Tag und Nacht pädagogisch betreut werden. Da der Gesetzgeber die Familie unter besonderen Schutz stellt und diese im Allgemeinen als Basis der Gesellschaft gilt, ist die Erziehungsbeauftragung lt Jugendschutzgesetz an eine Heimerziehung in der Regel die letzte Lösung, falls eine adäquate Betreuung und Erziehung des Kindes ansonsten nicht gewährleistet werden kann.

Die Heimerziehung in der deutschen Gesetzgebung

Die Jugendämter sind für gewöhnlich stets bestrebt, bei Problemen innerhalb der Familie gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten Lösungen zu erarbeiten, durch die das Wohl des Kindes auch bei Eltern Kind Konflikten sichergestellt wird und dieses gleichzeitig in seinem gewohnten Umfeld verbleiben kann. Leider ist dies nicht immer möglich, weshalb eine Heimerziehung gemäß § 34 SGB VIII in Erwägung gezogen werden muss. Auf diese Art und Weise soll die Entwicklung des Kindes angemessen gefördert und durch einen Heimerzieher pädagogisch begleitet werden. Es fällt durchaus auch in die Jugendamt Zuständigkeiten Hilfen für Eltern mit schwierigen Kindern anzubieten.

Oftmals handelt es sich bei der Heimerziehung um eine vorübergehende Maßnahme und somit keinen dauerhaften Entzug des Rechts auf Erziehung der eigenen Kinder. Heimerzieher kümmern sich währenddessen um die Minderjährigen und gehen auf ihre speziellen Probleme ein, während gleichzeitig die Situation in der Familie nachhaltig verbessert werden soll. Liegen bessere Erziehungsbedingungen vor, ist eine Beendigung der Heimerziehung und Rückkehr in die Familie das erstrebte Optimum. Alternativ kann die Heimerziehung aber durchaus auch dauerhaft erfolgen und den Kindern und Jugendlichen ein Zuhause bieten bis diese volljährig und bereit für ein selbständiges Leben sind.

Formen der Heimerziehung

Im Zusammenhang mit einer Heimerziehung denken die meisten Menschen an ein Kinderheim, schließlich handelt es sich hierbei um die klassische Variante der Fremdunterbringung von Minderjährigen. Darüber hinaus existieren aber noch viele weitere Formen der Heimerziehung, die in vielfältigen Einrichtungen erfolgen kann.

Heutzutage gibt es zahlreiche Konzepte und Maßnahmen, die in der Heimerziehung Anwendung finden, so dass die Unterbringung der betreffenden Kinder und Jugendlichen nicht zwangsläufig in einem Heim erfolgen muss. Wohngruppen haben sich beispielsweise bewährt, ebenso wie das betreute Wohnen für Jugendliche. Hierbei stehen mehreren Kindern Heimerzieher und Pädagogen zur Seite, die sie in einer Wohnung betreuen und ihnen so ein Zuhause bieten, das nur wenig mit einem Heim gemein hat. Zusätzlich bestehen auch Einrichtungen, in denen eine Mutter-Kind-Betreuung, eine geschlossene Unterbringung oder auch ein Clearing stattfinden können.

Die verschiedenen Formen der Heimerziehung tragen folglich den unterschiedlichen Bedürfnissen der zu betreuenden Kinder und Jugendlichen Rechnung, wodurch eine bestmögliche Förderung erreicht werden kann.

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