Elternschaft in Deutschland

Die meisten Paare empfinden eigenen Nachwuchs als Krönung ihrer Liebe und sehen dem Familienzuwachs voller Vorfreude entgegen. Mit der Geburt des Kindes beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der der Partnerschaft eine neue Dimension verleiht und die beiden Partner zu Eltern macht. Im Zuge dessen beginnt für Mutter und Vater die Elternschaft, schließlich tragen sie fortan die Verantwortung für das noch junge Leben. 

So ist es die Aufgabe der Eltern, für das Wohlergehen des Kindes zu sorgen, dieses zu einem eigenständigen und verantwortungsvollen Menschen zu erziehen und seinen Fähigkeiten entsprechend zu fördern. Zu unterscheiden ist vor dem Gesetz die biologische und die juristische Elternschaft, letzte ist Begründet durch das Adoptieren. Aus beiden Formen der Elternschaft ergibt sich ein gesetzlich begründetes Erbrecht der Abkömmlinge.

Konflikte lösen in der Elternschaft

All diese Aspekte der Elternschaft sind für die Eltern eines Kindes für gewöhnlich eine absolute Selbstverständlichkeit. So bedarf es keiner entsprechenden Anweisung, um die Eltern eines Neugeborenen zum Sorgerecht in die Pflicht zu nehmen. Im Gegenteil, denn Mutter und Vater ist es ein tiefes Bedürfnis, den Nachwuchs zu umsorgen und optimale Bedingungen zu schaffen, damit dieser gesund und munter ins Leben starten kann. So gilt es auch Eltern-Kind Konflikte zu lösen und das Kind zu einer starken Persönlichkeit heranreifen zu lassen, was für getrennte Eltern eine ganz besondere Herausforderung sein kann.

Das Jugendamt stellt Hilfen für Eltern mit schwierigen Kindern oder in außergewöhnlichen Lebenssituationen zur Verfügung, damit Vater und Mutter ihre Elternschaft im besten Sinne ausüben können. Es schreitet allerdings auch gegen die Eltern vor, wenn es das Kindeswohl gerade durch die Elternschaft gefährdet sieht, das gehört ebenso zu den Zuständigkeiten des Jugendamts. Im Falle einer Kindeswohlgefährung wird zwar nicht die Elternschaft in Frage gestellt, doch zumindest in Härtefällen der Verbleib des Kindes in der Familie oder zumindest das Bestellen einer Ergänzungspflegschaft.

Juristische Elternschaft in Deutschland

Der deutsche Gesetzgeber definiert dennoch die Elternschaft als juristischen Begriff und gibt somit die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Elternrolle vor. Grundsätzlich ist die juristische Elternschaft an die biologische Elternschaft geknüpft und wird somit mit der Geburt eines Kindes begründet. In der Regel betrifft die juristische Elternschaft somit die biologische Mutter des Kindes, sowie den Ehemann der Mutter. Alternativ kann natürlich auch ein anderer Mann als Vater benannt werden und folglich im Zuge dessen zur juristischen Elternschaft herangezogen werden. Abgesehen von der biologischen Elternschaft kann auch eine Adoption der juristischen Elternschaft zugrundeliegen. Auf diese Art und Weise kann auch die Annahme an Kindes statt zu einer juristischen Elternschaft führen und nicht nur die biologische Abstammung.

Unabhängig davon, wodurch die juristische Elternschaft zustande kommt, geht diese mit einigen Pflichten einher. So haben die Eltern nicht nur ein Recht auf Ausübung der Erziehung, sowie das Sorgerecht, sondern müssen ihrem Nachwuchs gegenüber auch gewisse Pflichten erfüllen. In erster Linie betrifft dies die Fürsorgepflicht, denn die Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass das Kind angemessen aufwächst. Im Zuge dessen hat das Kindeswohl oberste Priorität. Zudem beinhaltet die juristische Elternschaft ebenfalls eine Unterhaltspflicht, schließlich kann das Kind vor Abschluss einer Ausbildung oder Aufnahme einer Berufstätigkeit nicht selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen.

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