Ehevertrag und die Folgen

Die Entscheidung, zu heiraten und auf diese Art und Weise den Bund fürs Leben zu schließen, ist stets emotionaler Natur und beruht daher auf romantischen Gefühlen. Die Liebe füreinander bewegt zwei Menschen dazu, die Ehe miteinander zu schließen und die Partnerschaft somit offiziell zu machen.

Durch die Eheschließung wird die Partnerschaft amtlich, sodass sich für die beiden Ehegatten auch Rechtsfolgen ergeben. Hierbei handelt es sich um eine Vielzahl an Rechten, aber auch um einige Pflichten. Angehende Eheleute sollten dies unbedingt im Vorfeld bedenken und auch den juristischen Aspekten einer Eheschließung Beachtung schenken. Viele gut Betuchte bestehen aus diesem Grund auch ganz unromantisch auf einer Gütertrennung. Diese wird ebenfalls per Vertrag besiegelt. Falls einer der Partner einen Offenbarungseid leisten müsste, ist das Vermögen des Zweiten geschützt, es sei denn er hat einen entsprechenden Kreditvertrag mit unterschrieben.

Scheitern der Ehen

Auch wenn die Ehe grundsätzlich auf ewig angelegt ist und die beiden Partner durch die Heirat öffentlich bekunden, dass sie für den Rest ihres Lebens zusammenbleiben wollen, kommt es in vielen Fällen nicht hierzu. Verschiedene Gründe können dazu führen, dass zwei Ehegatten voneinander Abstand nehmen, sich trennen und somit natürlich auch die Scheidung anstreben.

Die Aufhebung einer Ehe bedeutet aber nicht nur das Scheitern einer Partnerschaft, sondern kann für die Beteiligten zudem weitreichende juristische Folgen haben. In erster Linie betrifft dies das Güterrecht, denn im Zuge der Scheidung wird der eheliche Güterstand aufgehoben. Darüber hinaus kann ein geschiedener Ehegatte mitunter einen Versorgungsausgleich verlangen und außerdem Unterhaltsansprüche geltend machen. Eine Scheidung birgt demnach ein enormes Konfliktpotential, das nicht selten zu einer regelrechten Schlammschlacht führt.

Vorsorge per Ehevertrag

Obwohl es sich bei einer Eheschließung um ein Rechtsgeschäft handelt, verzichten die meisten Menschen auf einen Ehe- und Erbvertrag. Eine solche vertragliche Vereinbarung kann sich im Falle eines Falles aber als äußerst hilfreich erweisen und den beiden Ehegatten im Rahmen einer Scheidung und auch eines Todesfalles viel Ärger ersparen. Da ein Ehevertrag in erster Linie Regelungen für eine etwaige Scheidung beinhaltet, lassen sich viele Probleme hiermit schon im Vorfeld vermeiden. Ehepaare sollten die Möglichkeit einer Scheidung nicht ausschließen und stattdessen frühzeitig mit einem Ehevertrag vorsorgen.Die vertraglichen Regelungen können un sollten bis ins Erbrecht hineinreichen.

Durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag können die beiden Ehegatten einen anderen Güterstand vereinbaren und auf diese Art und Weise folglich von der Zugewinngemeinschaft abweichen. Abgesehen von dem Güterstand kann zum Beispiel auch der Unterhalt Inhalt eines Ehevertrags sein. Grundsätzlich gilt bei einem Ehevertrag selbstverständlich Vertragsfreiheit, sodass die gesetzlichen Bestimmungen für die betreffende Ehe außer Kraft gesetzt werden. Kommt es zur Scheidung, bedeutet dies, dass die Vereinbarungen des Ehevertrags maßgebend sind. Trotz der generell bestehenden Vertragsfreiheit existieren diesbezüglich Grenzen, wodurch beispielsweise eine einseitige Lastenverteilung vermieden werden soll.

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