Eheschließung mit oder ohne Ehevertrag?

Für die meisten Menschen steht bei der Eheschließung ausschließlich ihre Liebe füreinander im Vordergrund, weshalb sie sich kaum oder gar nicht mit den juristischen und wirtschaftlichen Aspekten der Ehe befassen. Der Wunsch, das restliche Leben gemeinsam zu verbringen und eine Familie zu gründen, dominiert in einer solchen Situation und lässt kaum Raum für juristische Überlegungen. Solche Überlegungen wie: Aufenthaltsbestimmungsrecht für künftige Kinder oder Trennungsunterhalt sowie Erbrecht Fragen usw. möchte niemand in dieser glücklichen Situation auch nur nachdenken. Nichtsdestotrotz sollte man sich im Vorfeld auch mit den rechtlichen Konsequenzen einer Eheschließung befassen, schließlich handelt es sich hierbei um einen überaus weitreichenden Schritt, der das gesamte Leben nachhaltig verändert.

Solange die Ehe glücklich ist, ergeben sich für das Paar im Zusammenleben keine juristischen Probleme, schließlich will man zusammen sein und bringt sein Einkommen und Vermögen gerne für den gemeinsamen Unterhalt ein. Kommt es jedoch zu einer ernsthaften Ehekrise, die in der Scheidung mündet, sieht die gesamte Situation vollkommen anders aus. Nicht selten geht die Scheidung mit Streitigkeiten und gerichtlichen Auseinandersetzungen einher, so dass die Belastung immens ist, ganz zu schweigen von den Kosten. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht kann eine Scheidung zu einer enormen Last werden und gravierende Folgen für die Partner haben.

Mit Ehevertrag vorsorgen

Mithilfe eines Ehevertrages kann man jedoch vorzeitig für den Fall der Fälle vorsorgen und so bereits im Vorfeld definieren, wie im Falle einer Scheidung vorgegangen werden soll. Ein wesentlicher Aspekt des Ehevertrages ist stets der eheliche Güterstand, denn durch eine solche vertragliche Vereinbarung können Ehepaare ohne Probleme vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abweichen. Zur Auswahl stehen hier als Alternativen die Gütertrennung, sowie die Gütergemeinschaft.

Darüber hinaus kann ein Ehevertrag noch viele weitere Aspekte behandeln und somit verschiedenste Regeln für den Fall der Scheidung und auch für die Ehe vorgeben. Der Versorgungsausgleich und der nacheheliche Unterhalt sind daher oftmals Thema eines Ehevertrages. Ein solcher Vertrag wird nicht selten mit einem Erbvertrag kombiniert, so dass sämtliche vermögensrechtliche Bereiche vertraglich abgesichert sind.

Formvorschriften für einen Ehevertrag

Der deutsche Gesetzgeber sieht für Eheverträge spezielle Formvorschriften vor, die zwingend erfüllt sein müssen, weil der Vertrag ansonsten juristisch nicht wirksam und somit formnichtig ist. Grundsätzlich besteht in diesem Zusammenhang zwar die Vertragsfreiheit, doch in Anbetracht der Tragweite und Komplexität eines Ehevertrages ist in der Bundesrepublik Deutschland eine notarielle Beurkundung verpflichtend. Auf diese Art und Weise haben die beiden Partner die Möglichkeit, von einem Experten beraten zu werden, und können sich gegebenenfalls Rat vom Notar holen.

Juristische Basis für die Formvorschrift für Eheverträge ist § 1410 BGB. Hierin ist festgelegt, dass ein rechtskräftiger Ehevertrag nur in Gegenwart eines Notars und zu dessen Niederschrift geschlossen werden kann. Zudem müssen im Zuge dessen natürlich beide Ehepartner gleichzeitig zugegen sein.

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