Eherecht durch Eheschließung
Das deutsche Eherecht betrifft, wie der Name bereits aussagt, ausschließlich Personen, die durch eine Eheschließung miteinander verbunden sind. Grundsätzlich versteht man hierunter die juristischen Normen, die für Ehegatten gelten.
Folglich ergeben sich aus dem Eherecht in erster Linie die einzelnen Rechte und Pflichten der Ehegatten, die diese durch die Eheschließung eingehen und erwerben. Darüber hinaus beinhaltet das Eherecht aber auch sämtliche Regularien, die im Zuge einer Eheschließung, eines Todesfalles oder auch im Falle einer Scheidung relevant sind.Aus dem Eherecht leitet sich auch ein generelles Erbrecht des Ehegatten ab.
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Juristische Basis im Eherecht
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Eherecht im Bürgerlichen Gesetzbuch juristisch verankert. Als Teilgebiet des Familienrechts findet auch das Eherecht im Vierten Buch des BGB Berücksichtigung und wird hier in den Paragraphen §§ 1297 bis 1588 BGB detailliert geregelt.
Grundsätzlich findet das deutsche Eherecht erst durch die Eheschließung Anwendung, da zuvor keine Ehe zwischen den beiden betreffenden Personen bestanden hat und somit die juristische Basis für das Eherecht nicht gegeben war. Mit der Begründung einer Ehe wird das Eherecht jedoch relevant, schließlich ist hierin unter anderem auch definiert, wie eine Eheschließung zu erfolgen hat. Die Normen für die Beendigung eines Eheverhältnisses durch Scheidung sind ebenfalls im Eherecht zu finden, sodass dieses alle juristischen Aspekte einer Ehe abdeckt.
Eheschließung im Eherecht
Die Eheschließung ist ein wesentlicher Aspekt des deutschen Eherechts und zudem juristische Grundlage dafür, dass dieser Teil des Familienrechts überhaupt Anwendung findet. Zunächst einmal gibt das im Vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs definierte Eherecht die Rahmenbedingungen einer Heirat vor. So ist eine Eheschließung nur dann zulässig, wenn die beiden Ehepartner die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen und ehefähig sind. Sind Ehehindernisse vorhanden, wie zum Beispiel eine noch bestehende Ehe oder Minderjährigkeit eines Partners, kann es folglich zu keiner Eheschließung kommen.
Das deutsche Eherecht definiert jedoch nicht nur die Voraussetzungen für eine Heirat, sondern ist zudem auch maßgebend für die Form der Eheschließung. So muss eine Ehe in der Bundesrepublik Deutschland vor einem Standesbeamten geschlossen werden, wobei die beiden Partner zugegen sein und ihren Willen zur Heirat erklären müssen. Als höchstpersönliches Rechtsgeschäft kann eine Eheschließung selbstverständlich nicht in Stellvertretung stattfinden.
Wer die Ehe nach geltendem Recht mit einer anderen Person eingeht, akzeptiert im Zuge dessen auch die Rechtsfolgen der Ehe. Der deutsche Gesetzgeber sieht diesbezüglich unter anderem vor, dass die Ehe in eine eheliche Lebensgemeinschaft mündet, beide Ehepartner gleichberechtigt sind, gleichermaßen die Schlüsselgewalt innehaben und zudem zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet sind. Das Unterhaltsrecht wird allerdings bei einer Scheidung neu geregelt. Darüber hinaus werden alle Modalitäten einer Scheidung ebenfalls im Eherecht geregelt, sodass dieses für Ehepartner in juristischer Hinsicht das Maß aller Dinge darstellt. Viele Paare entscheiden sich schon im Vorfeld für eine Gütertrennung, was dann Auswirkungen nicht nur auf die Scheidung, sondern auch auf die erbrechtlichen Bestimmungen hat.
Neben dem Eherecht ist nach der neuen Rechtsprechung ebenfalls auch die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft angesiedelt.