Alleinerziehende Mutter

Die ideale Familie aus Sicht der Kinder und der Gesellschaft gemeinhin, besteht für gewöhnlich aus der Mutter, dem Vater und den gemeinsamen Kindern. In der Praxis erweist sich das Zusammenleben aber leider oftmals als recht schwierig und wenn die Vorstellungen vom Familienleben der beiden Eltern zu weit auseinandergehen oder der Partnerschaft einfach die Basis fehlt, ist ein Zusammenleben oftmals nicht mehr möglich. Im Zuge dessen trennen sich dann die Eltern, was dazu führt, dass die Familie mehr oder weniger auseinanderbricht. Der Traum von einer glücklichen Ehe und Familie oder einer lebenslangen glücklichen Partnerschaft ist somit gescheitert, womit die beiden Partner erst einmal zurechtkommen müssen. Selbstverständlich ist die Elterntrennung vor allem für die Trennungs- oder Scheidungskinder eine schwierige Situation, die für sie einen schweren Schicksalsschlag und tiefen Einschnitt in ihr noch junges Leben bedeutet. Die Kinder brauchen weiterhin den Kontakt zu beiden Elternteilen und so haben zwischenzeitlich völlig berechtigt, auch ledige Väter ein Umgangsrecht.

In einem Großteil aller Fälle verlässt dann der Vater die Familie und zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus, so dass eine alleinerziehende Mutter mit den Kindern zurückbleibt. Der Nachwuchs muss also damit leben, dass der Vater, der selbstverständlich eine wichtige Bezugsperson darstellt, nicht mehr mit ihnen zusammenlebt und somit die Mutter der Ansprechpartner im Alltag ist. Die Streitigkeiten um Unterhalt und Sorgerecht belasten in der ersten Zeit und manchmal auch dauerhaft die wechselseitigen Beziehungen. Abgesehen von der emotionalen Seite spielen für allein erziehende Mütter selbstverständlich auch wirtschaftliche und rechtliche Aspekte eine wichtige Rolle, denn der Betreuungsunterhalt und auch die Versorgung der Kinder müssen gewährleistet sein.

Wer nach einer Trennung vom Partner die gemeinsamen Kinder alleine erzieht, muss demnach vielerlei Dinge bedenken und gleichzeitig seinen gesamten Alltag umstrukturieren, um den Bedürfnissen des Nachwuchses gerecht zu werden. Die Trennung vom Partner ist hierbei nicht der einzige Grund dafür, dass Mütter und Väter zu Alleinerziehenden werden. Auch wenn ein Elternteil verstirbt, bleibt einer der Partner als Alleinerziehender zurück und muss fortan allein für das Wohl und die Erziehung der Kinder sorgen.

Alleinerziehende Mütter und Väter und die elterliche Sorge

Personen, die ohne die Mithilfe eines anderen Erwachsenen mindestens ein minderjähriges Kind erziehen und versorgen, gelten in der deutschen Gesetzgebung als alleinerziehend. Gemäß §§ 1626 ff. BGB obliegt die elterliche Sorge oder Vormundschaft für minderjährige Kinder zwar beiden Elternteilen, doch wenn die Eltern getrennt sind und somit nicht in einem Haushalt leben, übernimmt in der Regel ein Elternteil die tägliche Versorgung und Erziehung des Kindes. In den meisten Fällen befindet sich der Lebensmittelpunkt des Nachwuchses somit bei der alleinerziehenden Mutter, die in sämtlichen Angelegenheiten des alltäglichen Lebens alleine entscheiden kann. Obgleich sich Mutter und Vater das Sorgerecht teilen, verfügt der alleinerziehende Elternteil demnach über eine umfassende Entscheidungsgewalt. Lediglich bei Entscheidungen, die das alltägliche Maß überschreiten, müssen von beiden Elternteilen gemeinschaftlich getroffen werden, sofern ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt.

Die gemeinsame elterliche Sorge, die in der Bundesrepublik Deutschland die Regel ist, ist demnach unabhängig davon, dass bei getrennten Eltern üblicherweise ein Elternteil die Rolle des Alleinerziehenden übernimmt. Alternativ wird mitunter auch das sogenannte Wechselmodell praktiziert, das dafür sorgt, dass trotz Trennung der Eltern keiner den Nachwuchs allein erzieht. Dies wird bewerkstelligt, indem die Kinder zu gleichen Teilen bei der Mutter und beim Vater leben und somit immer wieder hin und her wechseln. Die Eltern beobachten hierbei ihre Kinder, ob dies für sie gut ist oder zu einer Belastung werden kann, denn das Kindeswohl sollte stets im Mittelpunkt stehen.

Unterhalt für alleinerziehende Mütter und Väter

Dass die Eltern ihren Kindern gegenüber einer Unterhaltspflicht nachkommen müssen, um den Lebensunterhalt des Nachwuchses zu finanzieren, ist üblicherweise eine Selbstverständlichkeit. Alleinerziehende Mütter und Väter können aber unter gewissen Umständen ebenfalls entsprechende Trennungsunterhalts-Ansprüche geltend machen und somit Unterhaltsleistungen vom getrennten Partner verlangen. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn dem alleinerziehenden Elternteil nicht zuzumuten ist, erwerbstätig zu werden. Bei fehlendem Einkommen besteht demnach die Möglichkeit, auch als alleinerziehender Elternteil Unterhalt vom getrennten Partner zu bekommen.

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