Wie Rockefeller das Erbschaftssteuerrecht aushebelte
Als reichster Mann der Welt schrieb der US-Amerikaner John D. Rockefeller Geschichte und sein Name steht bis heute für sagenhaften Reichtum und Wohlstand. Nach seinem Tod im Jahre 1937 hinterließ der bedeutende Unternehmer unter anderem das weltbekannte Rockefeller Center in New York City. John D. Rockefeller II., der Enkel des berühmten Unternehmers, initiierte den Bau des Gebäudekomplexes, der ursprünglich die städtische Metropolitan Opera beherbergen sollte und im Jahr 1939 feierlich eröffnet wurde. Obgleich die Oper bereits vor Baubeginn aus dem Projekt ausstieg, hielt Rockefeller hieran fest. Heute gehört das Rockefeller Center zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten beziehungsweise Bauwerken in New York City und erinnert wie ein Denkmal an John D. Rockefeller und die gesamte Rockefeller-Dynastie.
Natürlich hinterließ Rockefeller als reichster Mann der Neuzeit auch ein gewisses Vermögen. Dieses fiel allerdings deutlich geringer aus als beim reichsten Mann der Welt anzunehmen war. So belief sich das Kontoguthaben zum Zeitpunkt der Testamentseröffnung 1937 auf 26 Millionen US-Dollar. In Anbetracht der Tatsache, dass John Davison Rockefeller nach wie vor als reichster Mann der Neuzeit galt, erscheint diese Summe recht gering. Rockefeller war zum Zeitpunkt seines Todes keineswegs weniger vermögend als zuvor, er hatte lediglich für seinen Erbfall vorgesorgt und versucht, die Erbschaftssteuer so gering wie möglich zu halten. Die Erben sollten nicht mit teuerer Erbschaftssteuer die Immobilien erben, sondern er hat sich clevere Alternativen schon frühzeitig überlegt und in die Tat umgesetzt.
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Der Nachlass von John D. Rockefeller und die Erbschaftssteuer
Als erfahrener und kompetenter Geschäftsmann plante John D. Rockefeller vorausschauend und wusste natürlich um die Erbschaftssteuer, die im Falle seines Todes anfallen würde. Vor allem aufgrund einer Gesetzesänderung im US-Bundesstaat Florida, der Heimat von John Davison Rockefeller war, wäre eine beträchtliche Summe in Form von Erbschaftssteuer fällig gewesen und hätte das Erbe der Nachkommen von Rockefeller erheblich geschmälert.
John D. Rockefeller wusste dies jedoch zu verhindern und hebelte das Erbschaftssteuerrecht gewissermaßen aus. Natürlich konnte er an der Gesetzeslage nichts ändern und musste sich somit wie jeder andere Bürger beugen, allerdings war es ihm gelungen, im Rahmen einiger Vorsorgemaßnahmen die fällige Erbschaftssteuer drastisch zu reduzieren. Durch einen einfachen Trick beziehungsweise ein recht simples Vorgehen konnte Rockefeller das Erbschaftssteuerrecht zumindest im gewissen Umfang aushebeln. In den 1920er-Jahren hatte er damit begonnen, sein Vermögen Stück für Stück auf seine Kinder zu übertragen. Die Erbmasse wurde durch diese Schenkungen so erheblich verringert, ohne dass den Kindern von John D. Rockefeller hierdurch ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Das Gegenteil war der Fall, denn da ihr Vater bereits frühzeitig vor seinem Tod wesentliche Teile seines Vermögens ihnen übereignet hatte, spielten diese Vermögenswerte im Nachlass keine Rolle und blieben folglich auch im Erbschaftssteuerrecht unberücksichtigt.
John D. Rockefeller nutzte die juristischen Möglichkeiten hinsichtlich seines Erbes voll aus, ohne jedoch gegen geltende Gesetze zu verstoßen.
Auch wenn der Staat Florida mit Sicherheit mit einer höheren Summe bei der Erbschaftssteuer im Erbfall Rockefeller rechnete, ging alles rechtens zu. Er setzte lediglich auf Schenkungen und übertrug so Vermögenswerte auf die Personen, die er aus seinem Vermögen bereichern wollte. Auf diese Art und Weise kam es dazu, dass das Nachlassvermögen lediglich rund 26 Millionen US-Dollar betrug.
Vorausschauende Nachlassplanung bei Rockefellers
Ohne gegen das geltende Erbrecht zu verstoßen oder seine Kinder zu hintergehen, gelang es John Davison Rockefeller durch eine vorausschauende Planung seines Nachlasses, das Erbschaftssteuerrecht auszuhebeln. Der US-amerikanische Unternehmer ist somit nicht nur hinsichtlich seines wirtschaftlichen Erfolgs ein großes Vorbild für viele Menschen auf der ganzen Welt, sondern hat zudem gezeigt, dass eine frühzeitige Nachlassvorsorge wenn man ein Vermögen hinterlässt von großem Vorteil sein kann und mitunter zu beträchtlichen Ersparnissen im Rahmen der Erbschaftssteuer führen kann.
Bedenkt man, dass John D. Rockefeller ein nahezu unvorstellbar reicher Mann war, der natürlich auch ein entsprechendes Vermögen hinterließ, kann man leicht annehmen, dass die Nachlassregelung alles andere als einfach war. Ganz sicher hat er auch juristische Beratung zum Nachlass hierzu in Anspruch genommen. Überall dort, wo ein größeres Nachlassvermögen existiert, besteht naturgemäß ein großes Konfliktpotential und Erbstreitigkeiten sind zumeist nicht fern. Im Erbfall Rockefeller kam es dahingegen zu keinen Konflikten zwischen den Erben. Durch den Tod des Unternehmers kam es ohne Frage zu einem der größten Erbfälle der USA. Die Kinder des verstorbenen John D. Rockefeller gerieten allerdings nicht in Streit um das Vermögen ihres Vaters oder zumindest wurde nichts dergleichen bekannt. Dass es in diesem Zusammenhang zu keinen pressewirksamen Streitigkeiten kam, dürfte unter anderem der Tatsache zu verdanken sein, dass John D. Rockefeller frühzeitig zu Lebzeiten vorgesorgt und Teile seines Vermögens bereits auf seine Kinder übertragen hat. Hierdurch konnten sich diese schon Jahre vor dem Tod ihres Vaters mit den erbrechtlichen Aspekten vertraut machen und wussten von den Wünschen ihres Vaters, die er in seinem Testament noch einmal zum Ausdruck gebracht hat.
Der Erbfall Rockefeller sorgte demnach nicht durch Streitigkeiten für Schlagzeilen, sondern durch die Spitzfindigkeit des Erblassers. Indem er das Erbschaftssteuerrecht aushebelte und einen Großteil seines Vermögens lebzeitig auf seine Kinder übertrug. So entging John D. Rockefeller der hohen Erbschaftssteuer und bewies, dass er ein Geschäftsmann durch und durch war, der selbst nach seinem Tod nichts zu verschenken hat.