Immobilien werden in Zukunft mit dem vollen Wert besteuert
Immobilien schlagen in Zukunft bei der Steuerbemessung stärker zu Buche. Wurden sie bisher mit 60 % ihres Wertes bei der Erbschaftssteuer angesetzt, so werden sie nach dem neuen Gesetz zu ihrem vollen Verkaufswert besteuert. Das Finanzamt legt bei jeglicher Art von Nachlassvermögen immer 100 Prozent des Verkehrswertes für die Erbschafts- und Schenkungssteuer an.
Anlass für die Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Verfassungshüter forderten, dass Immobilien und Geldvermögen und Wertpapiere gleich zu bewerten sind. Es wurde in früheren Zeiten oft als ungerecht empfunden, dass Immobilienerben einen Vorteil gegenüber Geld-, Aktien und Barvermögensübernahmen der weiteren Arten hatten. Die Gleichstellung der Immobilienwerte zu den weiteren Sachwerten wurde durch die Anhebung der Steuerfreibeträge etwas ausgeglichen.
Erblasser von Immobilien sollten sich deshalb rechtzeitig mit dem Thema der Erbübergabe und der Steuerbelastung für die Erben auseinandersetzen. Ein versierter Anwalt oder Steuerberater kann schon im Vorfeld gute Tipps und Hinweise geben, wie man die zu hohe Besteuerung vermeiden kann. Hierbei sind einige wichtige Details, wie die Steuerklasse, der Wert des Erbes, bei Ehepaaren auch der Güterstand, in dem das Ehepaar gemeinsam lebte usw. zu beachten.
Tipp: Erben sollten sich in Zukunft ausführlich informieren über Immobilien- und Bodenrichtwerte, denn die Finanzämter setzen diesen Wert häufig zu hoch an. Die Einspruchsfrist ist knapp bemessen, deshalb ist es ratsam, sich gleich nach dem Erbfall über diese Daten zu erkundigen. Deshalb ist es unbedingt wichtig, den Bescheid gründlich zu prüfen und gegebenenfalls auch Einspruch gegen die Steuerfestsetzungen zu erheben.
Steuerfrei Tipp für Immobilien: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und die Kinder dürfen zusätzlich zu den Steuerfreibeträgen eine Wohnung oder ein Haus steuerfrei übernehmen, wenn sie selbst einziehen und 10 Jahre darin wohnen.
Auch wenn Sie nicht selbst einziehen, stehen die engsten Angehörigen trotzdem meist besser da, auch wenn das Finanzamt das Haus mit einem höheren Wert ansetzt, so machen die höheren Freibeträge diesen Nachteil in den meisten Fällen wieder wett.
Eine langfristig angelegte und kluge Übergabe des Vermögens durch Schenkungen und rechtzeitige Übergaben können die neuen Freibeträge noch besser genutzt werden und ein Großteil des Vermögens kann so dem Fiskus entzogen werden.
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