Erbschaftsteuerreform sorgt für Spannungen in der Politik
Bereits Ende 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe festgestellt, dass die Erbschaftsteuer für Betriebsvermögen verfassungswidrig ist. Das Gericht sah darin eine unzulässige Bevorzugung von Firmenerben im Vergleich zu Erben von Privatvermögen. Um diesbezüglich Abhilfe zu schaffen, wurde der deutsche Gesetzgeber dazu aufgerufen, die Erbschaftsteuer zu reformieren. Für diesen Schritt räumte das Bundesverfassungsgericht eine Frist bis zum 30. Juni 2016 ein. Mittlerweile ist dieser Termin verstrichen, ohne dass es bislang zu einer Lösung gekommen ist.
Ausschlaggebend dafür, dass bisher noch kein neues Erbschaftsteuergesetz in Kraft getreten ist, ist die Tatsache, dass die Reform der Erbschaftsteuer in der Koalition für Streit sorgt. So besteht keine Einigkeit darüber, wie künftig im Rahmen der Erbschaftsteuer mit Firmenerben verfahren werden soll. Zwischenzeitlich legte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zwar einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor, doch dieser wurde vom Bundesrat gestoppt. Die Kompromisslösung konnte keine Mehrheit im Bundesrat erzielen, so dass sie vom Bundesrat gestoppt wurde. Dabei stießen vor allem die weitreichenden Privilegien, die der Staat Firmenerben in der neuen Erbschaftsteuer einräumen wollte, auf Kritik und gingen vielen Politikern zu weit.
Erbschaftsteuerreform soll rasch gelöst werden
Zunächst hatte sich Schäuble mit seinem Gesetzesentwurf viel Zeit gelassen, doch nach dem Scheitern im Bundesrat drängt er laut einigen Medienberichten nun auf eine baldige Einigung. So ist zu lesen, dass der Bundesfinanzminister nicht bis zum Ende der Sommerpause warten möchte. Eigentlich ist der nächste Termin des Vermittlungsausschusses erst für Anfang September vorgesehen. Schäuble will die Zeit aber nicht einfach so verstreichen lassen und wies darauf hin, dass es in der Vergangenheit bereits Fälle gegeben habe, in denen das Gremium von Bundesrat und Bundestag während der Sommerpause zusammengekommen sei.
Nun schaltete sich auch Winfried Kretschmann (Grüne), seines Zeichens Ministerpräsident von Baden-Württemberg, in die Debatte ein. Der Presse ist zu entnehmen, dass er deutlich machte, dass die Grünen kein „Anhängsel der großen Koalition“ seien. Außerdem warf er der Regierung vor, die gesetzte Frist versäumt zu haben. Cem Özdemir (Grünen-Chef) wagte nun einen Vorstoß, indem er gewissermaßen eine Erbschaftsteuer-Flatrate in Höhe von 15 Prozent vorschlug, die über einen Zeitraum von 15 Jahren gezahlt werden könnte. Er betonte in diesem Zusammenhang, dass die gesetzlich bestehenden Freibeträge weiterhin Bestand haben sollten, wodurch kleinere Erbschaften hinsichtlich der Erbschaftsteuer entlastet werden würden. Die einheitliche Pauschale für die neue Erbschaftsteuer stößt allerdings nicht nur auf Zuspruch. Wann und wie sich die Politik auf eine neue Erbschaftsteuer einigen wird, bleibt somit abzuwarten. Dass das Erbschaftsteuergesetz reformiert werden muss, steht allerdings fest, schließlich hat dies das Bundesverfassungsgericht festgestellt.