Die Erbschaftssteuererklärung
In der Bundesrepublik Deutschland besteuert der Fiskus auch Erbschaften, sodass Erben ihren Erbteil versteuern müssen, sofern dieser den gesetzlichen Erbschaftssteuer Freibetrag nach § 16 ErbStG überschreitet. Unabhängig von der Höhe des jeweiligen Erbteils sollte aber stets eine Erbschaftssteuererklärung, aufgrund der persönlichen Steuerpflicht lt. § 2 ErbStG, abgegeben werden, denn wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit Sanktionen in Form von Geldbußen oder gar Haftstrafen rechnen. Demzufolge ist es ratsam, eine solche Steuererklärung selbst dann abzugeben, wenn der betreffende Erbe offensichtlich nicht erbschaftssteuerpflichtig ist. Der deutsche Gesetzgeber hat dies so vorgesehen, da es den Finanzbehörden obliegt, festzustellen, ob eine Steuerpflicht besteht oder nicht.
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Juristische Grundlage für die Erbschaftssteuer
Das deutsche Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz bildet hierzulande die juristische Grundlage für die Erbschaftssteuer. Zudem finden sich in diesem Zusammenhang ebenfalls wichtige Vorschriften in der Erbschaftssteuer-Durchführungsverordnung. Da es sich bei der Erbschaftssteuer um eine Landessteuer handelt, kann diese von Bundesland zu Bundesland variieren. Die wesentlichen Punkte der Erbschaftssteuer, wie zum Beispiel die Höhe der Freibeträge, sind jedoch bundesweit einheitlich geregelt.
Wann wird die Erbschaftssteuer fällig?
Bei der deutschen Erbschaftssteuer handelt es sich um eine sogenannte Erbanfallsteuer, sodass die Steuerpflicht der Erben mit dem Anfall der Erbschaft eintritt. Während in anderen Staaten oft der gesamte Nachlass als Ganzes versteuert wird, berücksichtigt das hierzulange geltende Erbschaftssteuerrecht den konkreten Erwerb der Erben. Dies bedeutet, dass nicht für das gesamte hinterlassene Vermögen des Erblassers eine Nachlasssteuer fällig wird, sondern stattdessen der Erbteil eines jeden Erben, Vermächtnisnehmers, Pflichtteilsberechtigten oder anderen Erwerber von Todes wegen vom Fiskus einzeln veranschlagt wird. Dies hat zur Folge, dass jeder Erbe eine eigene Erbschaftssteuererklärung abgeben muss.
Der Fiskus erhebt aber nicht nur für direkte Erbschaften eine Steuer, sondern besteuert auch Schenkungen im Rahmen des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes. So müssen Schenkungen, die der Erblasser getätigt hat, in der Erbschaftssteuererklärung angegeben werden. Eine Steuerpflicht entsteht hierdurch aber nur, falls der gesetzliche Freibetrag überschritten wird. Im Zusammenhang mit Schenkungen kann der Freibetrag alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden, sodass durch eine geschickte Nachlassplanung die Erbschaftssteuer der Erben effektiv verringert werden kann.
Wie muss die Erbschaftssteuererklärung abgegeben werden?
Unabhängig davon, ob der gesetzliche Freibetrag überschritten wird oder nicht, sind Vermächtnisnehmer, Erben, Pflichtteilsberechtigte und alle anderen Erwerber von Todes wegen juristisch dazu verpflichtet, eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben. Da die Hinterbliebenen in der Regel über kein Fachwissen in Sachen Erbrecht und Erbschaftssteuer verfügen, existiert diesbezüglich für gewöhnlich eine große Unsicherheit.
Die Einreichung der Erbschaftssteuererklärung muss stets mithilfe entsprechender Formulare erfolgen. Hierin müssen dann zuerst einige Angaben über den Erblasser gemacht werden. So ist es erforderlich, den Namen des Erblassers, dessen letzte Anschrift und den Todestag einzutragen. Zudem muss der Familienstand des Verstorbenen angegeben werden und ob ein Testament oder Erbvertrag existiert. Danach folgen noch einige Fragen über den Erblasser, bevor die am Erbfall beteiligten Personen genannt werden. Anschließend muss angegeben werden, welche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der verstorbene Erblasser hinterlassen hat.
Die Erbschaftssteuererklärung muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten abgegeben werden, wobei diese Frist erst mit erlangter Kenntnis des Erbfalls beginnt.
Erben sollten sich an diese Frist unbedingt halten, denn das zuständige Finanzamt erlangt ohnehin Kenntnis von der Erbschaft, schließlich wird ein solcher stets durch die beteiligten Behörden und Institutionen gemeldet.
Aufgrund der hohen Komplexität der Gesetzeslage und der Tatsache, dass Reformen immer wieder für geänderte Gesetzesgrundlagen sorgen, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Steuerberater mit der Erbschaftssteuererklärung zu beauftragen. Dieser sollte aber unbedingt in Sachen Erbschaftssteuer bewandert sein, da nur ein Fachmann mit den Feinheiten des deutschen Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes vertraut ist und die Steuerlast für seinen Mandanten so auf ein Minimum reduzieren kann.