Wissenslücken beim Erbrecht schließen
Die Nachfrage zum Wissen rund um das deutsche und internationale Erbrecht ist hoch. Durch falsche Annahmen passieren häufig auch gravierende Fehler. Große Wissenslücken klaffen in diesem Bereich und häufig nimmt man sich vor, dass man in Bezug auf das Testament schon immer mal etwas tun wollte und zumeist bleibt es beim guten Willen. Der Erbe oder die Erben erleben dann im Erbfall häufig das böse Erwachen denn zumeist passieren Todesfälle plötzlich und der Erblasser hat keine Zeit mehr dies zu regeln.
Viele Menschen schrecken zurück vor der letztwilligen Verfügung und empfinden dies eher als bürokratischen oder überflüssigen Vorgang. Den eigenen Tod und die körperliche Gebrechlichkeit sind keine Themen, mit denen man sich gerne beschäftigt. Und trotzdem ist es so, dass sich der Erblasser vielleicht einige Stunden damit ernsthaft auseinandersetzt und das erspart den Erben viel Ärger und auch Kosten. Zudem wird der Nachlass dann auch ganz im eigenen Sinne abgewickelt.
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Wichtige Vorsorgemaßnahmen
Zu einer sinnvollen Vorsorge sind folgende Maßnahmen im Vorfeld sinnvoll:
- Handschriftliches Testament oder notarielles Testament
- Vorsorge- oder Generalvollmacht und natürlich auch
- eine Patientenverfügung auszufertigen.
Die Kosten für einen Anwalt oder Notar scheuen viele Menschen, da diese zumeist überschätzt werden. Schauen Sie sich in unserem Informationsportal hierzu auch den Artikel zum Testament erstellen die Auflistung „Kosten Testament“ an. Die Honorare oder Gebühren berechnen sich aufgrund des Reinvermögens. Im Durchschnitt wird eine notariell erstellte Vorsorgevollmacht mit etwa 50 und 100 Euro veranschlagt.
Viele Hindernisse müssen Erben ohne Testament meistern
In jedem Fall wäre es gut, wenn auf den individuellen Erbfall zugeschnitten eine Testament Vorlage möglich ist. Viele Ehepaare glauben auch immer noch, dass sie sich im Notfall füreinander schon gegenseitig eintreten dürfen, allein aufgrund der ehelichen Bindung. Dies ist falsch und oft wundern sie sich dann im Todesfall, dass die eigene Unterschrift zum Beispiel schon bei der Bank nicht akzeptiert wird. Für Bewegungen auf dem Konto ist dies keinesfalls ausreichend, hierfür ist dann der Erbnachweis erforderlich. Dieser kann abgegeben werden mithilfe eines notariellen Testaments. Auch bei einem handschriftlichen Testament ist hingegen die Vorlage eines Erbscheins unerlässlich. Wer also ein notarielles Testament in Händen hält benötigt keinen Erbschein, erspart sich also die Kosten und den Antrag. Zudem kann der Erblasser sicher sein, dass sein Dokument zumindest nicht wegen der Testierunfähigkeit angefochten wird, denn dies muss der Notar beim Abfassen schließlich überprüfen.
Für die Menschen in den neuen Bundesländern stellt sich auch die Frage: Gilt mein in der DDR verfasstes Testament immer noch? Diese Fragestellung kann man eindeutig mit einem klaren „Ja“ beantworten. Lediglich das Pflichtteilsrecht hat sich verändert, doch das gilt für alle Deutschen, denn dies ist auch aufgrund der Reform so.
Es ist immer ratsam bei wichtigen Fragen eine fundierte Auskunft einzuholen. Dies gilt wohl gerade auch für das Erben und Vererben. Der Erblasser kann seine Wünsche schließlich nicht mehr selbst artikulieren. Notfalls geben auch die Notarkammern Auskunft, welcher Anwalt oder Notar in seinem Fachgebiet Hilfe anbietet.
Weitere kostenlose Informationen erhalten Sie auch in der Broschüre des Bundesministerium der Justiz: „Erben und Vererben“. Diese Information erhalten Sie
hier: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/DE/Erben_und_Vererben.html?nn=1938118