Trennung und Scheidung – Erbrecht verwirkt?
Wenn eine Ehe oder Partnerschaft zerbricht, wollen die beiden Partner in der Regel getrennte Wege gehen. Dies betrifft sowohl die persönlichen, als auch wirtschaftliche Belange. Oftmals hat sich ein Ehegatte neu verliebt oder unüberbrückbare Differenzen sorgen dafür, dass ein Zusammenleben der beiden Partner nicht mehr möglich ist.
Unabhängig davon, welche Gründe zu einer Trennung bzw. Scheidung führen, hat dies natürlich auch Auswirkungen auf das Erbrecht. Es kommt immer ganz darauf an, welche Vereinbarungen die Partner während der gemeinsamen Ehe getroffen haben, ob Geschiedene noch ein Anrecht auf das Erbe behalten.
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Ehegattenerbrecht bei Scheidung
Für gewöhnlich soll der getrennte bzw. geschiedene Partner nicht mehr am Nachlass beteiligt werden, sodass das Ehegattenerbrecht außer Kraft gesetzt wird. Sobald die Scheidung offiziell vollzogen wurde, gestaltet sich dies unproblematisch, da die Ehe bereits aufgehoben wurde. Anders gestaltet sich dies während der Trennungsphase, denn in dieser Zeit sind die Ehegatten noch verheiratet. Verstirbt einer der Partner während dieser Zeit greift für gewöhnlich das normale Ehegattenerbrecht, wodurch der in Trennung lebende Ehegatte im vollen Umfang am Nachlass beteiligt wird.
Falls zum Zeitpunkt des Todes jedoch bereits alle Voraussetzungen für eine rechtskräftige Scheidung gegeben waren und der verstorbene Erblasser den Scheidungsantrag schon gestellt hat, verliert der überlebende Ehegatte trotz noch bestehender Ehe sein Ehegattenerbrecht. Dies ist auch der Fall, wenn der überlebende Partner den Scheidungsantrag gestellt und der Verstorbene vor seinem Tod zugestimmt hat.
Testament bei Trennung und Scheidung
Wer sich nicht nur auf die gesetzliche Erbfolge verlassen will und stattdessen eine individuelle Erbfolge definieren möchte, kann dies mithilfe eines Testaments oder einer anderweitigen Verfügung von Todes wegen tun. Im Rahmen einer solchen Verfügung kann der sogenannte Testator festlegen, wer zu welchen Teilen am Nachlass beteiligt werden soll. Verheiratete oder in einer Lebenspartnerschaft lebende Erblasser berücksichtigen in ihrem Testament für gewöhnlich den Partner und vererben diesem so einen mitunter großen Anteil an ihrem Vermögen. Eine Ehe bzw. Lebenspartnerschaft bedeutet für die beiden Partner in der Regel ein gemeinsames Leben, sodass man sich alles teilt. Verstirbt einer der Partner, hat dieser dann natürlich den Wunsch, dass der überlebende Partner Haupterbe wird und somit optimal abgesichert ist.
Im Falle einer Trennung oder Scheidung ändert sich dies jedoch in der Regel grundlegend. Das einstige Liebespaar will getrennte Wege gehen, sodass der frühere Partner auch keinerlei Zugriff mehr auf das Vermögen des anderen haben soll. Dies gilt auch nach dem Tod eines Partners. Durch die Scheidung verlieren die Partner zwar ihr Ehegattenerbrecht, doch durch ein Testament können diese nach wie vor als Erbe in der gewillkürten Erbfolge ihres Ex-Gatten aufgeführt sein. Wer eine solche letztwillige Verfügung erstellt hat und verhindern will, dass der Partner nach der Trennung noch erbt, muss sein Testament nach der Scheidung unbedingt ändern.