Sterbeurkunde beantragen
Durch die Sterbeurkunde wird der Tod eines Menschen bescheinigt und ist somit in vielerlei Hinsicht von großer Bedeutung. Die Hinterbliebenen des Verstorbenen benötigen die Sterbeurkunde unter anderem für die Beantragung eines Erbscheins. Wer Ansprüche auf eine Hinterbliebenenrente erhebt oder beispielsweise Leistungen der Lebensversicherung in Anspruch nehmen will, muss ebenfalls den Tod der betreffenden Person nachweisen können und aus diesem Grund die Sterbeurkunde vorlegen. Die Kündigung von Verträgen, bei denen der Tote bis zu seinem Tod Vertragspartner war, erfordert ebenfalls häufig die Vorlage der Sterbeurkunde.
Auch wenn die Hinterbliebenen zunächst nicht an solche Dinge denken und voller Trauer sind, dürfen diese Angelegenheiten auf keinen Fall außer Acht gelassen werden. Unabhängig davon, was alles im Todesfall zu tun ist, muss erst einmal die Ausstellung der Sterbeurkunde beantragt werden. Hierzu benötigt man unbedingt den Totenschein, der durch den Arzt, der den Tod festgestellt hat, ausgestellt wird. Ist der Verstorbene in einem Krankenhaus oder einem Altenheim verstorben, muss der Totenschein dort ausgestellt werden. Dies gehört zum Ablauf der formalen Erledigungen auch zur Beerdigung.
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Wann muss man die Sterbeurkunde vorlegen
Für die Ausstellung der Sterbeurkunde ist zunächst einmal das Standesamt am Sterbeort zuständig. Sofern dem Standesbeamten alle erforderlichen Unterlagen, zu denen der Totenschein und auch der Ausweis des Verstorbenen gehören, vorliegen, nimmt dieser eine amtliche Beurkundung des Sterbefalls vor und trägt diesen ins Sterberegister ein. Gleichzeitig wird eine entsprechende Sterbeurkunde ausgestellt.
Wenn man zum Beispiel Immobilien erben soll sind verschiedene Rechtsgeschäfte abzuwickeln. Hierzu benötigt man in der Regel die Sterbeurkunde oder den Erbschein. Eine eventuell eingetragene Hypothek muss weiterhin bedient werden und der geänderte Grundbucheintrag sollte zeitnah erfolgen.
Beantragung der Sterbeurkunde durch das Bestattungsinstitut
Die meisten Menschen sind voller Trauer und Schmerz, wenn ein geliebter Mensch verstorben ist, und können in einer solchen Situation kaum einen klaren Gedanken fassen. Nichtsdestotrotz muss man eine Sterbeurkunde beantragen und verschiedene Schritte durchgehen. In vielen Bereichen kann man sich aber Unterstützung suchen und beispielsweise von einem Bestattungsinstitut helfen lassen.
Bestattungsinstitute übernehmen nicht nur die Organisation der Beisetzung, sondern kümmern sich auf Wunsch auch um die Sterbeurkunde. Auf diese Art und Weise müssen sich die Hinterbliebenen nicht mit den damit zusammenhängenden Behördengängen aufhalten und sich anderen Dingen, wie zum Beispiel der Trauerfeier, der Kündigung der Wohnung des Toten oder auch der eigenen Trauerbewältigung widmen. Das Bestattungsinstitut ist ohnehin mit den juristischen Bestimmungen bezüglich der Ausstellung der Sterbeurkunde vertraut und daher für trauernde Angehörige der richtige Ansprechpartner.
Inhalt der Sterbeurkunde
Inhaltlich beschränkt sich die Sterbeurkunde aufs Wesentliche und enthält dennoch alle relevanten Informationen. So finden sich hierin Angaben zum Namen des Verstorbenen, dessen Geburtsort und –datum, sowie der Konfession. Auch der Familienstand der verstorbenen Person und der letzte Wohnsitz sind in der Sterbeurkunde vermerkt. Gleiches gilt für den Zeitpunkt und Ort des Sterbefalls.