Schutz vor Erbschleicherei im Alter
Unter einer Erbschleicherei versteht man grundsätzlich den Sachverhalt, dass eine Person den potentiellen Erblasser dazu bewegt, ihn als Alleinerben einzusetzen. Dies geschieht zum Nachteil der gesetzlichen Erben, schließlich werden diese so zumindest um einen großen Teil ihres Erbteils gebracht. Erbschleicher isolieren den Erblasser systematisch von der Außenwelt, sodass dann kein Kontakt mehr zu anderen Menschen besteht. Als einzige Bezugsperson werden Erbschleicher dann häufig als Alleinerben eingesetzt. Falls der Erblasser dies nicht in seinem Testament verfügen will, üben Erbschleicher nicht selten Druck aus und nutzen so die bestehende Abhängigkeit schamlos aus.
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Alte Menschen werden leichter Opfer von Erbschleichern
Alte Menschen, die eher zurückgezogen und ohne Kontakte leben, sind ein beliebtes Opfer für sogenannte Erbschleicher. Diese erschleichen sich das Vertrauen älterer und einsamer Menschen und bewegen diese dazu, ihnen ihr gesamtes Vermögen zu vermachen. Erbschleicher gehen hierbei oftmals sehr geschickt vor und übernehmen die Rolle des engsten Vertrauten der betroffenen Person. Sie unterstützen den künftigen Erblasser in seinem alltäglichen Leben und machen sich so unentbehrlich. Viele ältere Menschen sind hierfür nicht nur äußerst dankbar, sondern fühlen sich der anderen Person verpflichtet. Falls keine anderweitigen Kontakte bestehen, sind diese auch gerne bereit, dieser Person ihr gesamtes Hab und Gut zu vererben. Dass alle Gefälligkeiten und Freundschaftsdienste nicht aus reiner Nächstenliebe erfolgt sind, sondern auf knallharter Berechnung basieren, erkennen die älteren Menschen oft nicht. Häufig wollen sie nicht wahrhaben, dass all dies nicht um ihrer selbst willen, sondern ausschließlich aufgrund der Erbschaft passiert ist.
Professionelle Erbschleicherei
Die Erbschleicherei hat sich für viele Menschen zu einem einträglichen Geschäft entwickelt und wird daher mitunter auch professionell betrieben. Ambitionierte Erbschleicher halten bewusst nach älteren, einsamen Menschen Ausschau und verschaffen sich in einem ersten Schritt deren Vertrauen. Daraufhin können diese nicht selten auf das Vermögen des Betroffenen zugreifen und sich so bedienen. Im Zuge der klassischen Erbschleicherei lässt sich der Erbschleicher jedoch testamentarisch als Alleinerbe einsetzen, sodass die gesamte Vermögensübertragung absolut rechtens ist.
Dass die Errichtung von Testament oder Erbvertrag und die dadurch bedingte Einsetzung eines Alleinerben unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder unter Druck geschehen sind, lässt sich im Nachhinein leider nur selten nachweisen. Dies begründet jedoch die Anfechtung des Testaments nach § 2078 BGB. Verwandte, die eine Erbschleicherei vermuten, sollten daher schnellstmöglich handeln und dem Erbschleicher möglichst noch vor Eintritt des Erbfalls das Handwerk legen.
In der Praxis zeigt sich aber auch immer wieder, dass es nicht nur professionelle Erbschleicher auf das Vermögen alter, alleinstehender Menschen abgesehen haben. Ärzte, Bank-Angestellte und Rechtsanwälte nutzen ihre Position nicht selten aus und verschaffen sich so Zugang zum Erbe. Die Gefahr wird durch die Gutgläubigkeit der Menschen vor allem im Alter größer, als in jungen Jahren.