Riester Rente im Nachlass
Dass die gesetzliche Rente auf mehr als wackligen Beinen steht und zudem ohnehin kaum zur Sicherung der Lebenshaltungskosten reicht, dürfte den meisten Menschen aufgrund entsprechender Presse bewusst sein. In Anbetracht dieser Sachlage setzen aus diesem Grund immer mehr Verbraucher auf eine private Altersvorsorge, um sich so finanzielle Sicherheit für den wohlverdienten Ruhestand zu sichern. Wer als Rentner, Senioren oder best ager in Deutschland nicht täglich von Geldsorgen geplagt werden möchte oder auf staatliche Unterstützung angewiesen sein will, muss daher schon möglichst frühzeitig selbst aktiv werden. Falls man mit 60 den Job verliert, für den gibt es die Rente mit 60 nur mit Abschlägen. Der deutsche Staat unterstützt eine solche Vorsorge und stellt mit der sogenannten Riesterrente eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung zur Verfügung.
Riester-Vertrag als Teil des Nachlasses
Trotz aller Vorkehrungen und Maßnahmen, die man ergreift, macht einem das Leben oftmals einen Strich durch die Rechnung. So kommt es auch immer wieder vor, dass Versicherte, die mit einem Riester-Vertrag privat fürs Alter vorgesorgt haben, vor dem Auszahlungsbeginn der Riester-Rente versterben. Mitunter hat der Verstorbene jahrelang in seine Riester-Rente eingezahlt, ohne jemals die Früchte seiner privaten Altersvorsorge genießen zu können. In einem solchen Fall stellt sich dann unweigerlich die Frage, was mit dem Riester-Vertrag geschehen soll. In erster Linie muss man hierbei berücksichtigen, dass die Riester-Rente in einer solchen Situation in die Erbmasse eingeht und somit zu einem Teil des Nachlasses wird.
Baustein Riesterrente im Nachlass
Ratsam ist es zunächst, auch für diesen Ernstfall vorzusorgen und den Ehegatten oder Lebenspartner im Riester-Vertrag zu begünstigen. Auf diese Art und Weise kann man dafür Sorge tragen, dass der überlebende Partner das bis dato angesparte Riester-Kapital erbt. Ähnliches gilt auch für das Lebensversicherung Erbrecht, denn auch hier ist wichtig, dass ein Begünstigter eingetragen wird, der dann ein Recht auf die Lebensversicherungssumme außerhalb des Nachlasses hat.
Der überlebende Ehepartner oder Lebenspartner gilt hinsichtlich der Riester-Rente als Alleinerbe, wenn er entsprechend begünstigt wurde, doch die Abkömmlinge dürfen hierbei nicht vergessen werden.
Im Zuge dessen muss man aber unbedingt beachten, dass auch eine Begünstigung im Riester-Vertrag das geltende Pflichtteilsrecht nicht außer Kraft setzt. Folglich können die Kinder des Erblassers Ansprüche geltend machen und auf eine Beteiligung am Riester-Kapital bestehen, selbst wenn nur der überlebende Partner vertraglich begünstigt wird. Hierbei darf man aber auch nicht außer Acht lassen, dass sich der Pflichtteil nach dem Erbrecht heute in Deutschland nur auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beläuft.
Inhaber eines Riester-Vertrags können selbstverständlich nicht nur ihren Ehegatten oder Lebenspartner im Rahmen der Riester-Rente begünstigen, sondern praktisch jede beliebige Person.
Handelt es sich bei dem Begünstigten allerdings nicht um den Lebenspartner oder Ehegatten des verstorbenen Erblassers, muss dieser die Zulagen und steuerlichen Vorteile, die dem Versicherten zu Lebzeiten bereits zugutegekommen sind, wieder zurückzahlen.