Kanzlei für Erbrecht
Kommt es zu einem Erbfall, sind alle Beteiligten in der Regel mehr oder weniger ratlos und wissen zunächst nicht, wie es weitergehen soll. Zudem sind die Hinterbliebenen meist nicht mit dem Erbrecht vertraut, so dass recht schnell Fragen auftreten, die von einem Experten geklärt werden müssen. Es ist häufig nicht so einfach wie es auf den ersten Blick scheint, da müssen Fristen beachtet werden. Bei hohen Schulden muss entweder ein Insolvenzverfahren abgewägt sein, oder man muss eventuell das Erbe ausschlagen, denn die Erbenhaftung kann in diesem Fall eine böse Falle sein. Ein Erbschein ist schnell beantragt und danach kommt das bittere Erwachen. Die Erbschaft kann ebenso auch mit Auflagen des Erblassers verbunden sein und man muss sehr wohl überlegen ob man diese auch erfüllen möchte. Erben und Vererben ist also gar nicht so einfach wie es auf den ersten Blick erscheint.
Bei einem Anwalt für Erbrecht handelt es sich um einen entsprechenden Experten, der seinen Mandanten in erbrechtlichen Angelegenheiten zur Seite steht und sie bei der Regelung aller mit dem Erbrecht in Zusammenhang stehenden Erbrecht Fragen gerne unterstützt. Viele Laien versuchen zwar zunächst, sich selbst schlau zu machen und studieren daher das Erbrecht, doch aufgrund der hohen Komplexität dieses juristischen Teilbereichs ist dies innerhalb kurzer Zeit praktisch nicht möglich. Zudem finden hier immer wieder Reformen statt, weshalb man mitunter Gefahr läuft, sich auf eine veraltete Gesetzesgrundlage zu beziehen. Aus diesem Grund sollte man nicht dem Weg zum Anwalt scheuen und sich im besten Fall an eine Kanzlei für Erbrecht wenden. Nicht selten haben sich gleich mehrere Rechtsanwälte für Erbrecht in einer solchen Kanzlei zusammengeschlossen, so dass man hier auf geballte Kompetenz trifft und sicher sein kann, dass man einen oder mehrere Fachleute fürs deutsche Erbrecht an seiner Seite hat.
Kanzlei für internationales Erbrecht
Liegt ein Erbfall mit Auslandsbezug vor, ist es ungleich schwerer einen geeignete Kanzlei zu finden. Der Anwalt muss schließlich nicht nur im deutschen Erbrecht bewandert sein sondern sich zudem ebenfalls mit der Rechtsprechung in allen anderen relevanten Staaten (z.B. italienisches Erbrecht oder Erbrecht Spanien falls diese Länder involviert sind) auskennen. Im Zuge dessen ergeben sich mitunter recht exotische Kombinationen weshalb es überaus schwierig sein kann einen kompetenten Anwalt zu finden.
In der Praxis ist es daher häufig vorteilhafter, sich an eine Kanzlei für internationales Erbrecht zu wenden. Hier sind oftmals mehrere Rechtsanwälte beschäftigt, die sich allesamt auf das Erbrecht spezialisiert haben und mit den erbrechtlichen Besonderheiten einzelner Länder vertraut sind. Auch die Gepflogenheiten und die juristische Praxis der betreffenden Staaten sind solchen Rechtsanwälten geläufig. Durch den Zusammenschluss mehrerer Juristen in einer derartigen Kanzlei für internationales Erbrecht ist man hier für gewöhnlich an der richtigen Adresse und findet mit Sicherheit einen kompetenten Ansprechpartner für sein Anliegen. Die Tatsache, dass eine Kanzlei für Erbrecht häufig von mehreren Rechtsanwälten geführt wird, ist aber nicht nur in internationalen Erbfällen von Vorteil. In sämtlichen erbrechtlichen Angelegenheiten kann man hiervon profitieren, schließlich kann man so gegebenenfalls leicht eine zweite Meinung einholen, ohne direkt die Kanzlei wechseln zu müssen.