Internationales Erbrecht: Europas neue Regelungen
Erbschaften, die einen Auslandsbezug haben sind immer recht kompliziert abzuwickeln. Zumindest in der EU möchten die Länder dies für Erblasser und Erben erleichtern. Diesbezügliche Regelungen werden bearbeitet und sollen gerade in Zeiten der steigenden Migrationen Erleichterungen für die Bürger bringen.
Viele Menschen erwerben auch innerhalb der EU Ferienimmobilien, die ja irgendwann einmal in das Eigentum der Erben übergehen sollen. Wer diese Liegenschaften erwirbt macht sich zwar hierum nicht viele Gedanken, doch ein rechtzeitiges Steuern der Übergabe kann den Wert ganz entscheidend erhalten. Die Steuervorgaben der einzelnen Länder weisen große Unterschiede auf und in vielen Ländern müssen auch kostspielige Zwischenvermittler, wie Testamentsvollstrecker usw. eingeschaltet werden. Zudem ist es in sehr vielen Ländern auch noch gesetzlich vorgeschrieben, dass vor allem Immobilien nach dem Landesrecht übertragen werden, in dem die Liegenschaft belegen ist. Mit vielen Ländern besteht auch kein Doppelbesteuerungsabkommen, sodass Erben mitunter die Erbschaftssteuer auch doppelt entrichten, was ja keinesfalls im Sinne des Erblassers sein kann.
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Europäische Regelungen werden verbessert
Die EU-Erbrechts-Verordnungen werden voraussichtlich 2011 bis 2012 in Kraft treten. Was verbessert sich? Der Entwurf zu einer europäischen Erbrechts-Verordnung sieht Neuregelungen vor für folgende Sachverhalte:
- Verordnung über die Zuständigkeit
- Anzuwendendes Erb – Recht bei Erbfällen mit Auslandsbezug
- Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Nachlasssachen
- Einführung eines europäischen Nachlasszeugnisses
Die Zivilrechtsordnungen in der Europäischen Union und sogar über diesen Bereich hinaus, sollen vereinheitlicht werden. Durch die neuen Verordnungen wird angestrebt, die grenzüberschreitenden Erbfallregelungen vor allem auch für die EU-Bürger zu vereinfachen. Natürlich wird dies auch aus deutscher Perspektive nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile mit sich bringen. EU-weite Verordnungen bringen dies jedoch mit sich, denn kein Land kann hier eine Bevorzugung für sich und seine Bürger verlangen.
Vorteile der verbesserten europäischen Erbregelungen
Damit wird es möglich, dass nur ein zuständiges Gericht mit Auswirkung auf den gesamten (eventuell erweiterten) EU-Raum nach dem eigenen Landesrecht über eine Erbensache mit Auslandsbezug entscheiden kann, was zur Zeit nicht der Fall ist.
Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Deutschland und dreizehn weiterer EU-Staaten für eine nicht mehr ausschließlich nationale Erbrechtsverordnung wird angestrengt. Diese beschränkt sich auf gesetzliche Regelungen und eine europäische testamentarische Erbfolge und Erbverträge. Schenkungen und weitere lebzeitige Übertragungsformen schließt dies vermutlich nicht mit ein.