Internationales Erbrecht: Dänemark

Das dänische Erbrecht beruht ebenso wie das deutsche Erbrecht auf dem sogenannten Parentelsystem. Das Stammes- und Liniensystem, sowie das Repräsentationsprinzip sind ebenfalls juristische Grundlagen für das deutsche und dänische Erbrecht. Diese Parallelen zwischen dem Erbrecht Dänemarks und der entsprechenden Gesetzgebung in Deutschland ergeben sich aus dem gemeinsamen Ursprung der Rechtssysteme. So ist das römische Recht auch die Basis für das heutige Erbrecht in Dänemark.

Das römische Erbrecht wurde aber natürlich nicht eins zu eins übernommen, sondern hat sich im Laufe der Zeit maßgeblich verändert. Durch diesen stetigen Wandel und regelmäßig stattfindende Reformen wird das Erbrecht auch in Dänemark konstant an die Gegebenheiten der heutigen Zeit angepasst. Im Zuge dessen haben sich mehr und mehr Unterschiede zwischen dem deutschen und dänischen Erbrecht ergeben, sodass sich diese trotz der gemeinsamen Basis erheblich voneinander unterscheiden.

Testament im dänischen Erbrecht

Das Testament ist im dänischen Erbrecht von großer Wichtigkeit und gibt Erblassern die Möglichkeit, eine gewillkürte Erbfolge festzulegen. In Dänemark muss ein ordentliches Testament vor einem Notar oder alternativ zwei Zeugen vom Testator persönlich unterschrieben werden. Obgleich beide Varianten gleichermaßen anerkannt sind, bevorzugen die Dänen für gewöhnlich das notarielle Testament. Darüber hinaus kennt das dänische Erbrecht das gemeinschaftliche Testament, das von Ehegatten errichtet werden kann. Die große Besonderheit ist hierbei, dass nicht ausschließlich nur Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament errichten können, sondern auch Geschwister.

Trotz der allgemeinen Testierfreiheit müssen künftige Erblasser in Dänemark mit gewissen Einschränkungen leben, wenn sie ihr Testament errichten. Es steht natürlich jedem Menschen frei, wen er als Erben einsetzt und in welcher Höhe er diesen dann am Nachlass beteiligt, doch das dänische Pflichtteilsrecht zeigt diesbezüglich gewisse Grenzen auf. Neben den Abkömmlingen des Erblassers ist auch dessen überlebender Ehegatte nach dem dänischen Erbrecht pflichtteilsberechtigt. Mitgliedern des pflichtteilsberechtigten Personenkreises steht im Falle einer testamentarischen Enterbung die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils zu, sodass diese selbst im Falle einer Enterbung nicht leer ausgehen, es sei denn, es liegt eine juristisch geregelte Ausnahmesituation vor.

Gesetzliche Erbfolge in Dänemark

Das dänische Erbrecht gibt künftigen Erblassern die Möglichkeit, ein Testament zu errichten und auf diese Art und Weise eine gewillkürte Erbfolge zu definieren. Obwohl man so die Gelegenheit hat, seinen letzten Willen verbindlich festzuhalten und über den eigenen Tod hinaus über sein Eigentum zu verfügen, machen nur relativ wenige Menschen hiervon Gebrauch. Aus diesem Grund findet in Dänemark die gesetzliche Erbfolge in einem Großteil aller Erbfälle Anwendung.

Der gesetzlichen Erbfolge in Dänemark liegt ein Ordnungssystem zugrunde, das größtenteils dem deutschen Ordnungssystem entspricht. Demnach erben in erster Linie die Abkömmlinge des verstorbenen Erblassers als Mitglieder der ersten Ordnung. Falls keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind, werden die Erben der zweiten Ordnung am Nachlass beteiligt, sodass die Eltern und deren Abkömmlinge erben. Die dritte Ordnung der gesetzlichen Erbfolge Dänemarks ist den Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlingen vorbehalten. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass sich die Erbberechtigung in der dritten Ordnung nach dänischem Erbrecht nicht auf Cousinen und Cousins erstreckt.

Neben den Erben der ersten Ordnung steht dem überlebenden Ehegatten ein Drittel des Nachlassvermögens zu. Falls keine Erben der ersten Ordnung existieren, erbt der Ehegatte den gesamten Nachlass, sodass die anderen Ordnungen der gesetzlichen Erbfolge unberücksichtigt bleiben.

Erbschaftssteuer in Dänemark

Im Falle eines Erwerbs von Todes wegen schlägt der dänische Fiskus gleich zweimal zu, denn neben der klassischen Erbschaftssteuer existiert in Dänemark auch eine sogenannte Nachlasssteuer. Wenn der verstorbene Erblasser in Dänemark wohnhaft war oder ein anderer, räumlicher Bezug zu Dänemark bestand, findet das dänische Erbschaftssteuerrecht Anwendung, selbst wenn sich Teile des Nachlassvermögens im Ausland befinden. Bei ausländischen Erblassern gilt die dänische Erbschaftssteuerpflicht ausschließlich für unbewegliches Vermögen in Dänemark.

Da der dänische Gesetzgeber den Nachlass stets als eigenes Rechtssubjekt betrachtet, kann dieser durchaus auch der Einkommenssteuer unterliegen, wobei man dann von der Nachlasssteuer spricht. Das Nachlasssteuergesetz sieht eine separate Versteuerung des Nachlasses aber nur für den Fall vor, dass dieser einen bestimmten Wert überschreitet. Liegt der Wert der Einkünfte des gesamten Nachlassvermögens über 1.786.600 Kronen, fällt eine Nachlasssteuer in Höhe von 50 Prozent an.

Bevor die Auseinandersetzung des Nachlasses und die damit verbundene Zuteilung der Erbteile erfolgen können, wird der Verkehrswert der den Erben zufließenden Erbteile ermittelt, denn hiervon werden Nachlasssteuern in Höhe von 15 Prozent fällig. Diese Besteuerung ist vollkommen unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erbe und Erblasser. Der um die Nachlasssteuer verminderte Nachlass unterliegt anschließend der ergänzenden Erbschaftssteuer. Erben, die nicht der Familie des Erblassers angehören, müssen im Zuge dessen noch weitere 25 Prozent an den dänischen Fiskus zahlen.

Der dänische Gesetzgeber erhebt bei einem Erwerb von Todes wegen aber nicht nur recht hohe Steuern, sondern sieht für die Hinterbliebenen auch Freibeträge vor, deren Höhe jährlich neu definiert und so an die allgemeine Wertentwicklung angepasst wird. Im vergangenen Jahr konnten Erben in Dänemark einen Freibetrag in Höhe von jeweils 263.100 Kronen geltend machen, was umgerechnet etwa 35.000 Euro entspricht. Diese Freibeträge sind jedoch ausschließlich der Familie des Erblassers vorbehalten und können von keinen anderen Erben genutzt werden.

Grundsätzliches zum internationalen Familien- und Erbrecht
Internationales Erbrecht (alle Länder in der Übersicht)

4.3/559 ratings