• Start
  • Erbrecht
  • Gibt es einen Unterschied zwischen dem Testament und dem Erbvertrag?

Gibt es einen Unterschied zwischen dem Testament und dem Erbvertrag?

Grundsätzlich einmal sind beide Dokumente sinnvoll und wichtig. Die gesetzliche Erbfolge hat sehr starre Regelungen und das deutsche Erbrecht gibt dem Erblasser die Autonomie sein Vermögen Jedem zu vererben. Dieses Recht nennt der Gesetzgeber die Testierfreiheit. Dieses Selbstbestimmungsrecht ist lediglich eingeschränkt durch das Pflichtteilsrecht. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Abkömmlinge das Recht haben am Vermögen eines Verstorbenen teilzuhaben. Das gleiche Teilhaberecht wird auch dem verwitweten Partner und den Eltern des Erblassers zuteil.

Es gibt einige Unterschiede zwischen dem Testament und einem Erbvertrag:

Testament

Dies gilt für das Einzeltestament:

  • Das Testament wird einseitig vom Erblasser erstellt
  • Das Testament kann jederzeit neu verfasst werden.
  • Ein Testament ist eine Verfügung, die grundsätzlich frei veränderbar ist
  • Bei mehreren Testamenten gilt stets das neuste, doch nicht geänderte Bestimmungen können weiterhin gelten

Bei gemeinschaftlichen Testamenten:

Meist werden hier die Bestimmungen wechselbezüglich angeordnet und demzufolge auch bindend sein. Hierbei ist unbedingt zu berücksichtigen, dass nach dem Ableben eines Ehegatten die Festlegungen im Testament nicht mehr verändert werden können. Dies kommt bei der beliebtesten Form, nämlich dem „Berliner Testament“ fast immer vor. Die hohe Bindungswirkung wird dabei oft nicht bedacht.

Erbvertrag

Die Erbnachfolge kann auch durch einen Erbvertrag geklärt werden.

  • Hierbei gibt es im Unterschied zum Testament zwei Vertragspartner
  • Der Erbvertrag kann zudem auch im Unterschied zum Testament nur mit der Zustimmung aller Vertragspartner aufgehoben oder geändert werden

Der im Erbvertrag eingesetzte künftige Erbe muss keinem bestimmten Personenkreis zugehörig sein.

Durch den Abschluss eines Erbvertrages kann der Erblasser eine Zersplitterung der Kapitalanteile vermeiden. Dies könnte durch Mitspracherechte von Erbengemeinschaften und Pflichtteilsrechte sehr schnell der Fall sein. Der Erbvertrag könnte auch im Vorfeld familiäre Spannungen lösen indem man eine gute Lösung für alle Beteiligten findet. Bei Unternehmensnachfolgen ist diese Form der Erbfolgeregelung sehr beliebt.

Im Erbfall muss nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch jeder nicht bedachte enge Angehörige einen Pflichtteil erhalten. Dieses gesetzlich geschützte Recht könnte manche Firmennachfolge gefährden.

Zurück zu Fragen & Antworten

4.5/535 ratings