Gericht zieht falsch ausgestellten Erbschein ein
Der Erbschein ist das offizielle Dokument, das belegt: Dieser Mensch ist der Rechtsnachfolger des Verstorbenen. Der Erbschein weist die Rechte und Anteile aller Miterben einer Erbengemeinschaft aus. Er besagt genauestens welche Größe die einzelnen Erbteile umfasst und mögliche Ausgleichsverpflichtungen bezüglich des gesamten Nachlasses. Wurden bei der Beantragung falsche Angaben gemacht oder ist das Gericht von falschen Voraussetzungen ausgegangen, kann ein Erbschein auch wieder eingezogen und ungültig gemacht werden.
Da Verstorbene häufig mehrere Erben hinterlassen, gibt es auch mehrere Arten von Erbscheinen. Der Gesetzgeber hat deshalb eine Reihe von verschiedenen Erbscheinen vorgegeben. Der Kreis der Erbschein Arten reicht vom Allein-Erbschein über den Teilerbschein bis hin zum gemeinschaftlichen Erbschein. Wie es der Name schon sagt, gibt er Auskunft über das Erbrecht. Aus den einzelnen Erbschein-Namen ergibt sich schon ob es sich hierbei um einen Alleinerben, einen Miterben oder um eine Erbengemeinschaft handelt.
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Erbschein muss beantragt werden
Ein Erbschein wird auf Antrag erteilt und dieser kann auch von einzelnen Miterben einer Erbengemeinschaft gestellt werden. Er enthält Daten über den Erblasser (Namen, Geburts- und Sterbetag sowie den letzten Wohnsitz). Mit komplettem Namen und Anschrift sind auch die Erben und deren Erbquoten auf dem Erbschein zu finden. Manche Nachlassgerichte machen zusätzlich nicht zwingend notwendige Angaben zum Erbrecht (Erben aufgrund des Gesetzes oder infolge Testament oder Erbvertrag). Bei einer Vor- und Nacherbenanordnung wird dies im Erbschein ebenfalls vermerkt.
Inhalt des Erbscheins wird nach der Rechtslage am Todestag erstellt
Aufgrund der geltenden Rechtslage, die zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers gültig ist, wird das Dokument erstellt. Vor der Erteilung des Erbscheines werden auch die Voraussetzungen für den Eintritt der Erbfolge geprüft. Wurde ein Erbe nur bedingt oder befristet eingesetzt, muss dieses im Dokument explizit benannt werden. Vor allem auch die Bedingung einer Testamentsvollstreckung muss zwingend erwähnt werden, wobei jedoch die Namensnennung eines vorgegebenen Testamentsvollstreckers nicht notwendig ist.
Ein Erbschein, der unter falschen Voraussetzungen ausgestellt wurde oder mit der zugrundeliegenden Rechtslage nicht übereinstimmt, ist unrichtig und daher wieder einzuziehen.
Die verfahrensrechtlichen Vorschriften des Erbscheinsverfahrens, beginnen mit dem Antrag und der Prüfung ob die Person überhaupt antragsberechtigt ist bis hin zur finalen Ausstellung der Urkunde. Von Amts wegen werden ausführliche Ermittlungen eingeleitet und angestellt. Bei Unregelmäßigkeiten oder bei Unrichtigkeit ist die Behörde sogar verpflichtet, den Erbschein einzuziehen. Auch Jahre nach der Erteilung ist dies noch möglich, selbst wenn alle Beteiligten mit der Ausführung einverstanden waren. Für das Einziehen genügt schon, dass die Gewissheit des Nachlassgerichts zum Zeitpunkt der Ausstellung durch weitere Ermittlungen oder Zeugenaussagen so erschüttert wird, dass ein Erbschein nach dem jetzigen Kenntnisstand nicht mehr ausgestellt würde.
Nach der Einziehung durch das Gericht verliert das Original ebenso wie alle weiteren Ausfertigungen die Rechtskraft. Häufig ergeht zudem noch ein Beschluss, der den Erbschein für unrichtig erklärt. Der tatsächlich berechtigte Erbe wird die Herausgabe zu Recht verlangen.