Erbrechtsfragen betreffen Jung wie Alt

Wer sich mit Erbrecht Fragen auseinandersetzt, muss sich unweigerlich auch mit dem eigenen Tod beschäftigen, schließlich sind diese beiden Themen untrennbar miteinander verbunden. Dies ist selbstverständlich kein angenehmes Thema, denn niemand denkt gerne daran, dass er sterben und im Zuge dessen seine Lieben für immer verlassen muss. Viele Menschen fürchten sich vor dieser Vorstellung und erklären den eigenen Tod aus diesem Grund mehr oder weniger zu ihrem persönlichen Tabuthema. In der Praxis erweist sich dies aber für gewöhnlich als großer Fehler, denn nur wer sich aktiv mit dem eigenen Tod beschäftigt und eine entsprechende Auseinandersetzung nicht scheut, kann bestehende Ängste abbauen und sich zudem der adäquaten Vorsorge für das Alter widmen.

Frühzeitig für den eigenen Erbfall vorsorgen

Älteren Menschen ist die Endlichkeit ihres Lebens für gewöhnlich vollkommen bewusst, schließlich sind sie sich durchaus darüber im Klaren, dass sie die Lebensmitte überschritten haben. Die Gewissheit, dass das eigene Leben in möglichst vielen Jahren endet, veranlasst viele Menschen, sich mit Erbrechtsfragen zu beschäftigen. Im Zuge dessen geht es in der Regel um die Vorsorge für den eigenen Nachlass und somit die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen.

Indem man ein Testament verfasst oder einen Ehe- und Erbvertrag errichtet, kann man eigene Verfügungen für den Todesfall hinterlassen und somit bereits zu Lebzeiten dafür sorgen, dass das Vermögen den eigenen Wünschen entsprechend im Zuge des Nachlassverfahrens verteilt wird. Damit dies auch in die Tat umgesetzt wird und wie gewünscht geschieht, muss man aber natürlich eine rechtskräftige Verfügung von Todes wegen hinterlassen, die den im Bürgerlichen Gesetzbuch definierten Formvorschriften entspricht. Weiterhin müssen künftige Erblasser berücksichtigen, dass trotz der allgemeinen Testierfreiheit auch gewisse Einschränkungen existieren und das Recht auf den Pflichtteil den nächsten Angehörigen immer eine gewisse Mindestbeteiligung am Nachlass zuspricht. Wer adäquat vorsorgen möchte, muss sich in Anbetracht der Sachlage mit verschiedenen Fragestellungen des Erbrechts befassen und sollte in diesem Zusammenhang gegebenenfalls auf einen erfahrenen Juristen – einen Rechtsanwalt für Erbrecht oder einen Notar -setzen. Dieser weiß Antworten auf die Frage: Kann der Erblasser einen Pflichteilsberechtigten übergehen?

Wer wird zur Erbfolge berufen?

Viele Menschen ereilt der Tod aber nicht erst im hohen Alter, sondern mitunter sogar in jüngeren Jahren im Zuge einer massiven Erkrankung oder eines schweren Unfalls. Zudem ist das Ende häufig nicht abzusehen, weshalb man möglichst frühzeitig vorsorgen sollte. Erbrechtsfragen gehen daher Jung und Alt gleichermaßen an und sollten nicht tabuisiert oder auf die lange Bank geschoben werden. Der Tod kann jeden jederzeit treffen, so dass man sich unbedingt frühzeitig mit der Nachlassplanung zur Regelung seiner Vermögens- oder Firmennachfolge befassen sollte, sofern man die gesetzliche Erbfolge durch eigene Verfügungen ersetzen möchte. Insbesondere Menschen, die noch nicht das Alter der Generation 50+ erreicht haben, machen aber leider oftmals den Fehler, dies nicht zu tun. Sie glauben, noch viel Zeit für die Regelung ihres Nachlasses zu haben und setzen sich aus diesem Grund nicht mit Erbrechtsfragen auseinander.

Erbrechtsfragen sind aber natürlich nicht nur aus der Warte des künftigen Erblassers relevant. Auch als Hinterbliebener eines Verstorbenen kann man in dessen Erbfall involviert sein und zur Erbfolge berufen werden. Als Erbe sollte man zumindest mit den Grundsätzen des deutschen Erbrechts vertraut sein. Grundlegende Kenntnisse im Bereich des Erbrechts sind folglich in mehrfacher Hinsicht nützlich. Nichtsdestotrotz sollten juristische Laien im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt und Notar aufsuchen und mit diesem alle offenen Erbrechtsfragen klären. Sowohl als künftiger Erblasser als auch als Erbe muss man einige Entscheidungen fällen und Fristen beachten, deshalb sollte im Zweifelsfall ein Fachmann hinzugezogen werden, schließlich gestalten sich selbst einfache Erbrechtsfragen in der Praxis oftmals als überaus komplex. Dies ist besonders bei einer sogenannten Auslandsberührung der Fall, denn ein Haus im Ausland vererben und erben ist komplizierter als man denkt. Das internationale Erbrecht muss beachtet werden und die Steuerfragen sind nicht unerheblich.

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