Erbrecht für ein Haus
Die Erbschaft eines Hauses löst bei den meisten Erben eine gewisse Freude aus, schließlich träumen die meisten Menschen von den eigenen vier Wänden, sofern sie sich diesen Traum in ihrem bisherigen Leben noch nicht verwirklichen konnten. Darüber hinaus sind Häuser, sowie alle anderen Immobilien-Arten eine dauerhafte und sichere Geldanlage.
Die Immobilienpreise unterliegen allerdings auch gewissen Schwankungen, doch im Vergleich zu anderen Formen der Geldanlage sind diese im Laufe der letzten Jahrzehnte eher von geringer Natur. Die Wertermittlung des Hauses ist mit der Erbrechtsreform auch ein wichtiges Thema geworden.
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Was muss ich beachten beim Erbrecht für ein Haus?
Das Erbschaftsrecht für das Haus ergibt sich entweder aus den gesetzlichen Regelungen oder aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers. Das deutsche Familienerbrecht sieht vor, dass stets die nächsten Verwandten Vorrang vor den weiteren verwandtschaftlichen Verzweigungen haben. Wer ein Haus erbt, muss auch einige weitere Aspekte berücksichtigen, denn das deutsche Erbrecht erschließt sich Laien nicht unbedingt sofort in seiner vollen Komplexität. Gerade bei Häusern oder weiteren Immobilienwerten können leicht wichtige Details übersehen werden. Aus diesem Grund sollte man die sechswöchige Ausschlagungsfrist nutzen und in dieser Zeit in Erfahrung bringen, ob das betreffende Haus mit Schulden belastet ist.
Abgesehen von etwaigen Verbindlichkeiten kann auch ein schlechter Zustand des Hauses ein Grund für eine Erbausschlagung sein. Denn falls dieses stark renovierungsbedürftig ist oder sogar eine komplette Sanierung erforderlich wäre, um das Haus wieder bewohnbar zu machen, stehen die zu erwartenden Kosten und die eventuellen Erträge in keinem Verhältnis zueinander. In einem solchen Fall sollten Erben daher von der Annahme der Erbschaft absehen, schließlich würde sie das geerbte Haus nur in Unkosten stürzen. Also selbst wenn keine Nachlassverbindlichkeiten existieren, ist es mitunter ratsam, das Erbe auszuschlagen und so auf das Haus des Erblassers zu verzichten.Die Frage Erbschaft annehmen oder ausschlagen sollte allerdings reiflich überlegt und mit Fachleuchten abgeklärt sein.
Wertermittlung bei einem geerbten Haus
Die Ermittlung des exakten Wertes einer geerbten Immobilie ist im Zusammenhang mit einem Nachlassverfahren von zentraler Bedeutung, da sich hieraus die Höhe der jeweiligen Erbteile der Erben ergeben. Darüber hinaus ist dieser Wert auch die Berechnungsgrundlage für die Erbschaftssteuer, die selbstverständlich im Falle einer Immobilienerbschaft fällig wird.
Das deutsche Erbrecht kennt mehrere Verfahren zur Ermittlung des Immobilienwertes, was nicht selten Verwirrung stiftet. Welches Verfahren schlussendlich Anwendung findet, hängt davon ab, in welcher Form das Haus genutzt wird. Handelt es sich hierbei um eine Art Renditeobjekt, das vermietet oder verpachtet wird, kommt das sogenannte Ertragswertverfahren zum Einsatz. Wie der Name schon sagt, dienen hierbei die Erträge als Basis für die Wertermittlung. Eine solche Kalkulation erfolgt auf Grundlage des Bodenwertes und der langfristig zu erwartenden Erträge.
Ein selbstgenutztes Haus erwirtschaftet dahingegen keine Erträge, wie zum Beispiel Mieteinnahmen, sodass hierbei ein anderes Verfahren zur Wertermittlung Anwendung finden muss. In einem solchen Fall ist ein Wertgutachten unverzichtbar. Hierin werden die unterschiedlichsten Faktoren, die sich auf den Wert eines Hauses auswirken, berücksichtigt. Da ein solches Gutachten nur von anerkannten Experten auf dem Gebiet der Immobilienbewertung erstellt werden darf, gibt dieses zuverlässig Auskunft über den Wert eines Hauses. Anhand dieser Informationen ist eine gerechte Aufteilung des Nachlasses erst möglich.