Erbrecht bei Immobilien

Immobilien gehören zu den wohl beliebtesten Formen der Geldanlage und werden von vielen Menschen als Altersvorsorge genutzt. Wer im Besitz einer Immobilie ist, kann diese schließlich im Alter bewohnen und so etwaige Mietkosten sparen, die die Rente ansonsten schmälern würden. Aber auch Häuser oder Wohnungen, die nicht selbst genutzt werden, erweisen sich als ideale Altersvorsorge, denn so lässt sich die Rente mit Mieteinnahmen aufbessern. Sofern es die finanziellen Umstände zulassen, ist die Anschaffung einer Immobilie also stets sinnvoll, obgleich dies erst einmal mit einer größeren Investition verbunden ist.

Immobilien erben

Wenn ein Mensch eine Immobilie besessen hat, ob nun zur Altersvorsorge oder aus anderen Gründen, fällt diese im Falle dessen Todes an die Erben. Als Teil des Nachlasses geht das betreffende Haus oder die Eigentumswohnung an den Erben bzw. die Erbengemeinschaft über. Bei den Hinterbliebenen wird dies für gewöhnlich äußerst positiv aufgenommen, schließlich stellt eine Immobilie einen bleibenden Wert dar. Falls aber nicht nur ein Alleinerbe, sondern eine ganze Erbengemeinschaft existiert, entsteht ein gewisses Konfliktpotential, weil bezüglich der Verwendung der Immobilie unterschiedliche Ansichten aufeinanderprallen können. Die Erbengemeinschaft ist eine sehr streitbare Gemeinschaft und nicht selten enden diese Erbfälle vor Gericht.

Um gravierende Streitigkeiten bereits im Vorfeld zu vermeiden, sollte der Erblasser daher unbedingt seine Verfügungen von Todes wegen erstellen. Die Wahrscheinlichkeit von Erbstreitigkeiten, die mitunter sogar vor Gericht enden, steigt schließlich mit der Größe des Nachlasses. Hat der Erblasser aber genaue Anweisungen bezüglich der Aufteilung seines Vermögens hinterlassen, bleibt nur wenig Raum für Streitigkeiten. Im Testament sollte sich der Erblasser natürlich ausführlich seinen etwaigen Immobilien widmen und somit Klarheit schaffen.

Speziell verheiratete Erblasser sollten frühzeitig entsprechende Maßnahmen ergreifen und ihren Partner testamentarisch absichern, sodass dieser auch nach ihrem Tod in der gemeinsam genutzten Immobilie verbleiben kann. Insbesondere dann, wenn nur ein Partner als Eigentümer der Wohnung oder des Hauses gilt, ist dies zwingend erforderlich. Wird dem überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner kein Wohnrecht eingeräumt, muss dieser die Immobilie im Falle eines Verkaufs verlassen. Existiert jedoch ein Wohnrecht, darf der Berechtigte selbst beim Wechsel des Eigentümers bleiben. Da im Falle einer Erbschaft die Veräußerung einer Immobilie oftmals unausweichlich ist, um die Miterben auszahlen zu können, ist ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht die einzige Möglichkeit, den geliebten Partner oder einen anderen Menschen zu schützen.

Immobilien erben und die Erbschaftssteuer

Aber selbst wenn es innerhalb der Erbengemeinschaft zu keinen Streitigkeiten kommt und vielleicht sogar alle Miterben die geerbte Immobilie gemeinsam nutzen, kann es mitunter zu Problemen kommen. In der Bundesrepublik Deutschland erhebt der Fiskus schließlich Erbschaftssteuer für ein Haus. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich bei der Erbschaft um Bargeld, Immobilien oder andere Vermögenswerte handelt. Dank der erhöhten Freibeträge ist oft aber überhaupt keine Erbschaftssteuer fällig, da der Wert des betreffenden Hauses oder der Eigentumswohnung unter der jeweiligen Grenze der Erbschaftssteuer Freibeträge liegt. Dies ist für Erben von Immobilien besonders erfreulich, weil diese ansonsten nicht selten Probleme hätten, die Steuer aufzubringen.

Hier geht’s zum Artikel: Immobilien erben

4.4/550 ratings