Erbenermittlung ist die Suche nach den Erben

Was leistet die Erbenermittlung?

Im Rechtswesen wird die Suche nach Verwandten eines Erblassers als Erbenermittlung bezeichnet. Kommen die Angehörigen eines Erblassers aufgrund der gesetzlichen Erbfolge als Erben in Betracht und sind diese nicht auffindbar, wird die Erbenermittlung eingeschaltet. Erbenermittler versuchen, die Angehörigen zu finden, um den/die Erben von der Erbschaft in Kenntnis zu setzen. Mitunter fehlen auch Miterben einer Erbengemeinschaft.

Eine Erbenermittlung geht mit einer sehr umfangreichen Nachforschung einher. Bestandteil der Nachforschungen ist dabei der Beweis der Erbfolge durch entsprechende Urkunden und Dokumente. So kann die Erbenermittlung den Nachweis für den Rechtsanspruch der Erben erbringen, aufgrund dessen sie einen Erbschein erhalten können.

Wichtig ist die Erbenermittlung auch im Falle einer Erbengemeinschaft. Da eine Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft auftritt, kann diese nur geschlossen agieren. So kann die Erbengemeinschaft, die aus mehreren Personen besteht, auch nur gemeinschaftlich in die Rechte und Pflichten eines Erblassers eintreten.

Erben für den Nachlass gesucht

Zu den Schwerpunkten bei der Bearbeitung eines Nachlassfalls gehört die Erbenermittlung. Das Ziel hierbei ist, die vorhandenen Erben zu finden und ihnen den Nachlass auszuhändigen. Sind bei einem Nachlass keine Verwandten im Sinne der gesetzlichen Erbfolge bekannt, gelten diese Nachlässe zunächst als erbenlose Nachlässe. Damit der Nachlass gesichert wird, wird zunächst ein Nachlasspfleger eingesetzt, der den Nachlass ordnungsgemäß verwalten muss.

In nahezu allen Pflegschaftsfällen lassen sich legitime Erben ermitteln, auch wenn diese häufig den Erblasser gar nicht gekannt haben. Manchmal gestaltet sich die Arbeit für den Erbenermittler äußerst schwierig, sind doch umfangreiche Kenntnisse dazu notwendig. Um Erben ermitteln zu können, ist Fachwissen im Archivwesen sowie im Personenstandswesen gefragt. Auch die Entwicklungsgeschichte der Standes- und Kirchenregister darf bei der Erbenermittlung kein Fremdwort sein. Dazu kommen historische und geografische Kenntnisse, Geschichtswissen zu den ehemaligen Ostgebieten und der geübte Umgang mit Suchmaschinen im Internet.

Dem Erbenermittler auf der Spur

Die Erbenermittlung zählt zu den Aufgaben des Nachlassgerichtes. Bisher ist der Beruf des Erbenermittlers kein anerkannter Ausbildungsberuf, es genügt die Anmeldung eines Gewerbes. Umfangreiches Wissen in den verschiedensten Sach- und Fachgebieten ist nötig, um erfolgreich die Erbenermittlung zu betreiben. Geschichtskenntnisse sollten in jedem Fall vorhanden sein, denn die Vertreibungen während des Ersten und Zweiten Weltkriegs sowie diverse Auswanderungswellen sind Beispiele für Ereignisse, durch die zahlreiche familiäre Bindungen abgebrochen wurden. Aus der Notwendigkeit heraus hat sich das Berufsbild des Erbenermittlers über die Jahre hinweg herauskristallisiert. Besonders bei Erbengemeinschaften wird diese praxisbezogene Notwendigkeit schnell sichtbar. Können doch Erbengemeinschaften als Gesamthandsgemeinschaft nur geschlossen auftreten.

Welche Ausbildung haben „die Erbenermittler“?

Waren es anfangs Familienforscher, Genealogen und Detekteien, die sich im Auftrag der Familie oder der verbleibenden Mitglieder einer Erbengemeinschaft auf die Suche nach vermissten Erben gemacht haben, werden die Erbenermittler heute meist direkt durch das Nachlassgericht oder durch den Nachlasspfleger eingesetzt.

Wirkungskreis eines Erbenermittlers

Ein Erbenermittler ist im Gegensatz zu einem Nachlasspfleger ausschließlich mit der Erbenermittlung befasst. Durch die Aufteilung der Arbeitsgebiete Nachlasspfleger / Erbenermittler kann eine effiziente Arbeitsweise gewährleistet werden. Da sich der Erbenermittler ganz auf seine Tätigkeit konzentrieren kann, verfügt er, auch bedingt durch jahrelange Erfahrung, über ein beachtliches Wissen auf den verschiedensten Gebieten. Da sich seine Suche nach den Erben nicht auf Deutschland beschränkt, muss er sich ein weltweit funktionierendes Kontaktnetzwerk aufbauen. Zudem braucht er umfangreiches Wissen zu historischen Ereignissen, durch dies es zu Umsiedlungen, Vertreibungen und Auswanderungen kam. Aber nicht nur historisch muss der Erbenermittler bewandert sein. Ebenso muss er sich mit modernen Kommunikationsmitteln auskennen, um diese bei seiner Suche nach den Erben miteinbeziehen zu können.

Kosten der Erbenermittlung

Die Frage nach den Kosten spielt auch beim Einschalten eines Erbenermittlers eine Rolle. In der Regel arbeiten seriöse Erbenermittler auf eigenes wirtschaftliches Risiko. Das heißt, erst dann, wenn die Erbenermittlung positiv endet, bekommt der Erbenermittler ein Honorar. Hierbei kann entweder ein festes Honorar vereinbart werden oder der Erbenermittler bekommt einen prozentualen Anteil von der Erbschaft ausgezahlt.

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