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Berücksichtigt das Erbrecht den demografischen Wandel?

In der Bundesrepublik Deutschland findet seit einigen Jahren ein demografischer Wandel statt, der sich mehr und mehr als Risiko für das gegenwärtige Sozialsystem erweist. Da die Bevölkerung statistisch gesehen immer älter wird, sinkt der Anteil der arbeitenden Bevölkerung, während gleichzeitig immer mehr Menschen Rentenansprüche erwerben. Auf diese Art und Weise entsteht ein Ungleichgewicht, das sich auf viele Bereiche auswirkt. So bedarf es nicht nur einem darauf abgestimmten Rentenkonzept, auch hinsichtlich der Pflege besteht vermehrter Handlungsbedarf.

In Anbetracht der Tatsache, dass der Anteil alter Menschen steigt und diese zudem immer älter werden, entsteht ein erhöhter Pflegebedarf, der in den nächsten Jahren noch weiter steigen wird. Immer mehr Menschen werden auf Pflege angewiesen sein, weil sie aufgrund ihres Alters im Alltag nicht mehr alleine zurechtkommen. Dies trifft natürlich nicht für alle alten Menschen zu, aber für einen Großteil. Abgesehen davon, dass dies ein immenser Kostenfaktor ist, besteht ein erheblicher Mangel an qualifizierten Fachkräften.

Erbrecht und der demografische Wandel

Das deutsche Erbrecht kann den aktuellen demografischen Wandel zwar nicht beeinflussen, berücksichtigt diesen aber durchaus. So kann das Erbrecht nichts daran ändern, dass immer weniger Kinder geboren werden und somit das Alter der Bevölkerung steigt, aber in gewisser Hinsicht kann das Erbrecht zumindest dem Mangel an Pflegekräften entgegenwirken.

Im Rahmen der jüngsten Erbrechtsreform hat der Gesetzgeber nun Initiative ergriffen und das bessere Honorieren von Pflegeleistungen hinsichtlich des Erbausgleichs erzielt. So werden Pflegeleistungen heute deutlich besser bei der Erbauseinandersetzung berücksichtigt als dies noch vor einigen Jahren der Fall war. Pflegeleistungen ersparen einen Teil der Erbschaftssteuer, da sie in einem speziell ermittelten Betrag abgezogen werden vom Erbe. Früher konnten ausschließlich pflegende Abkömmlinge einen Anspruch auf einen Erbausgleich geltend machen, wenn sie zugunsten der Pflege des Erblassers auf ein eigenes berufliches Einkommen verzichtet haben. Durch die Erbrechtsreform wurde diese Voraussetzung aus den gesetzlichen Bestimmungen entfernt.

Das neue Erbrecht, das seit dem 1. Januar 2010 gilt, kann den demografischen Wandel also nicht aufhalten oder gar wieder umkehren, aber dennoch darauf reagieren. Durch die bessere Honorierung von Pflegeleistungen in erbrechtlicher Hinsicht wird zumindest die häusliche Pflege durch Angehörige attraktiver gestaltet, sodass das Fehlen zahlloser Pflegekräfte nicht so stark ins Gewicht fallen soll. Die häusliche Pflege kann man anrechnen auf das Erbe und das ist auch das Mindeste, was man den Pflegenden zugestehen sollte. Der demografische Wandel, der sich in Deutschland schon seit einigen Jahren abzeichnet und mehr und mehr zu einem Problem wird, wirkt sich demnach auch auf das geltende Erbrecht aus, schließlich muss der Gesetzgeber gewissermaßen auf die veränderten Bedingungen reagieren, selbst wenn dies das eigentliche Problem, das Fehlen von ausreichend Nachwuchs, nicht beheben kann.

Die Reform verbessert Vergütungen von Pflegeleistungen, Lücken sind allerdings immer noch in den Rentenversorgung der Pflegenden zu sehen. Ein Ausgleich in der Rentenkasse für Menschen, die diesen wertvollen Dienst leisten wäre mehr als wünschenswert und zudem notwendig.

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