Vererbung oder Schenkung des Hauses

Die eigenen vier Wände stellen für viele Menschen einen echten Lebenstraum dar und sind demnach eines der großen Ziele, die diese erreichen möchten. Dass man hierfür einige Entbehrungen in Kauf nimmt und einen beträchtlichen Teil seines Vermögens für das Eigenheim opfert, ist daher für viele Menschen eine Selbstverständlichkeit. Nicht selten zahlt man ein Leben lang den Kredit für die eigenen vier Wände ab und nimmt somit recht große Schulden in Kauf, nur um sich den Traum vom eigenen Haus erfüllen zu können.

In Anbetracht der Opfer, die man bringt, und Entbehrungen, die man hinnimmt, will man das Eigenheim natürlich auch nach dem Tod in guten Händen wissen, um sicher zu sein, dass die Hinterbliebenen dieses zu schätzen wissen. In erster Linie sollte man den Hauskauf natürlich für sich selbst vornehmen und hiermit beispielsweise auch einen Beitrag zur eigenen Altersvorsorge leisten. Zusätzlich sollte man aber auch nicht außer Acht lassen, dass es sich bei einem Haus um einen beträchtlichen Vermögenswert handelt, für den man nach Möglichkeit frühzeitig zu Lebzeiten vorsorgt. Grundsätzlich stehen Immobilieneigentümer dann vor einer schweren Entscheidung, schließlich stellt sich die Frage, ob man eine Vererbung oder Schenkung des Hauses vornimmt. In diesem Zusammenhang gilt es, abzuwägen und die beiden Möglichkeiten ausführlich zu vergleichen.

Schenkung eines Hauses

Insbesondere wenn es ums geliebte Eigenheim geht, ist die Sorge bei vielen Menschen groß, dass dieses nach dem eigenen Tod nicht in den Besitz der gewünschten Person über geht. Wer in dieser Hinsicht selbst aktiv werden und die Sache selbst in die Hand nehmen möchte, kann ohne Weiteres eine Schenkung des Hauses vornehmen. Im Zuge dessen nimmt man einfach die Übertragung bereits zu Lebzeiten vor und muss sich somit nicht darauf verlassen, dass im Erbfall alles wie gewünscht abläuft.

Im Allgemeinen erscheint die Schenkung eines Hauses folglich überaus vorteilhaft, denn so kann man zu Lebzeiten bestimmen, wer Eigentümer der Immobilie wird. Dies bleibt für den Schenker aber natürlich nicht ohne Folgen, schließlich verliert er durch die Schenkung seine Eigentumsrechte am Haus. 

Auf was ist zu achten bei der Schenkung?

  • Wer trotz Schenkung bis zu seinem Tod in den eigenen vier Wänden bleiben möchte und das einstige Eigenheim nicht für den Beschenkten räumen will, muss entsprechend vorsorgen und im Schenkungsvertrag ein Vorbehaltsrecht definieren. Indem man vertraglich ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch verankert, sichert man sich das Recht, das Haus weiterhin zu nutzen, auch wenn nun der Beschenkte Eigentümer des Hauses ist. Vermögen lebzeitig verschenken ist ganz sicher bei Geldbeträgen einfacher, als bei einer Immobilie
  • Zudem sollte man den Beschenkten auch reinen Wein einschenken, falls dieses noch mit einer Hypothek per Grundbucheintrag belastet ist
  • Der Beschenkte muss sich zudem darüber im Klaren sein, dass im Falle einer Hausübertragung Schenkungssteuer fällig werden kann
  • Der Rücktrittsvorbehalt gehört zudem sowohl in einen Erb- und auch Schenkungsvertrag

Haus vererben

Alternativ kann man sein Haus natürlich auch vererben und somit bis zum Tod Eigentümer des geliebten Eigenheims bleiben. So muss man zumindest nicht fürchten, dass man seine Rechte an der Immobilie verliert und kann dort getrost seinen Lebensabend verbringen. Im Erbfall geht das Haus dann zunächst an die Erbengemeinschaft über, so dass durchaus auch die Möglichkeit besteht, dass das Haus im Rahmen der Erbauseinandersetzung veräußert wird. Deshalb sollte man bei den vorgesehenen Haus Erben gut abwägen oder vorher besprechen, welche Absichten man im Hinblick auf den weiteren Familienbesitz hegt.

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