Steuerschulden im Nachlass
Wer glaubt, dass eine Erbschaft für die Erben stets einen Vermögenszuwachs bedeutet und diese in wirtschaftlicher Hinsicht bereichert, wird in so manchem Erbfall oftmals eines Besseren belehrt. Auch wenn die allgemeine Vorstellung von einer Erbschaft mit gewissen Vermögenswert-Übertragungen einhergeht, entspricht dies längst nicht immer der Realität. In vielen Fällen hinterlässt der Erblasser unter anderem Schulden, die selbstverständlich ebenfalls Teil des Nachlasses sind. Als Erbe profitiert man nicht nur vom Nachlassvermögen, sondern haftet grundsätzlich auch für die Nachlassverbindlichkeiten, sofern man keine Erbausschlagung vornimmt. Neben dem Erbe ausschlagen kann man auch eine Haftungsbeschränkung im Zuge eines Nachlassinsolvenz-Verfahrens anstreben. Wer beides nicht tut läuft Gefahr Schulden zu erben.
Grundsätzlich sollte man als Erbe zunächst überprüfen, welche Vermögenswerte der Nachlass umfasst und in welchem Umfang Schulden vorhanden sind. Hierzu sollte man die Ausschlagungsfrist nutzen, denn nur während dieser gesetzlichen Fristen haben die Erben die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Vor allem wenn der Nachlass vollkommen überschuldet ist, ist dies dringend anzuraten. Steuerschulden nehmen in diesem Zusammenhang eine besondere Stellung ein und bedürfen aus diesem Grund auch besonderer Maßnahmen.
Steuerschulden erben – was tun?
Zunächst einmal sollte man sich als Erbe intensiv mit den Finanzen des verstorbenen Erblassers beschäftigen um festzustellen, welche Vermögenswerte vorhanden sind und inwieweit der Nachlass überschuldet ist. Im Zuge dessen stößt man mitunter auf etwaige Steuerschulden des Verstorbenen. Wer entdeckt, dass der Erblasser seine Einkünfte nicht angemessen versteuert hat, muss dies umgehend melden und sich daher mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen. Dort muss man dann die Steuerhinterziehung anzeigen.
In der Bundesrepublik Deutschland besteht zudem eine Meldepflicht für Banken und Versicherungen dem Finanzamt gegenüber, so dass der Fiskus im Bezug auf Erbfälle schon wegen der Erbschaftssteuer immer bestens informiert ist. Aus diesem Grund sollten Erben rasch handeln und sich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen. Hier kann man auch etwaige Steuerschulden aus den vergangenen Jahren erfragen.
Sind Steuerschulden vorhanden, muss man bedenken, dass man im Nachlass befindliche Steuerschulden erbt und diese inklusive Zinsen nachzahlen muss.
Aus diesem Grund ist es wichtig, die entsprechenden Informationen schnell zu erhalten, um gegebenenfalls fristgerecht eine Erbausschlagung vornehmen zu können. Ansonsten kann es auch ratsam sein, ein Nachlassinsolvenzverfahren in die Wege zu leiten, um so eine Beschränkung der Erbenhaftung zu erreichen.
Erben, die das Erbe nicht ausschlagen und auch keine Beschränkung der Erbenhaftung anstreben, haften natürlich für die zum Nachlass gehörenden Steuerschulden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Erben mit ihrem Erbteil und gegebenenfalls auch mit ihrem privaten Eigenvermögen für die Schulden des verstorbenen Erblassers dem Fiskus gegenüber aufkommen müssen.