Schuldenfalle Immobilien Erbschaft

Viele Menschen glauben nach wie vor, dass sie eine Erbschaft reich macht und für sie zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht einen deutlichen Zugewinn bringt. Als Erbe tritt man in gewissen Bereichen die Nachfolge des verstorbenen Erblassers an und erwirbt dessen vermögensrechtliche Rechte und Pflichten. Juristische Laien haben in einer solchen Situation oftmals nur die Vermögensvorteile im Blick, die die Erbschaft für sie bedeutet. Als Erbe hat man schließlich einen juristischen Anspruch auf den Nachlass des verstorbenen Erblassers und erhält zumindest einen Teil hiervon. Insbesondere wenn Immobilien zur Erbschaft gehören, wird eine Erbschaft oftmals mit Reichtum verbunden und erscheint den Immobilienerben als wahrer Segen, sofern dies in Anbetracht des betreffenden Todesfalles möglich ist.

In der Praxis zeigt sich allerdings häufig, dass das Immobilien erben nicht zwingend ein Segen sein muss. Vielmehr erweist sich dies mitunter sogar als regelrechte Schuldenfalle, die die Hinterbliebenen überrascht und ihnen zum Teil massive Schwierigkeiten bereitet. Im Zuge einer Erbschaft erwirbt man nicht nur das Vermögen des Verstorbenen, sondern auch dessen Verbindlichkeiten, weshalb es in jedem Fall dringend erforderlich ist sich genauestens über die Immobilie zu informieren, hierbei kann eine Einsicht in den Grundbucheintrag dienlich sein. Vor allem Immobilien sind oftmals mit Schulden belastet, da es sich hierbei um große Vermögenswerte handelt, die in der Regel einer Finanzierung bedürfen. Ist der Erblasser vor der vollständigen Tilgung verstorben, hinterlässt er entsprechende Schulden. Für die Erben kann die Immobilien-Erbschaft so zu einer regelrechten Schuldenfalle werden, da sie für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten aufkommen müssen. 

Die in der deutschen Gesetzgebung vorgesehene Erbenhaftung sieht hierbei vor, dass die Erben nicht nur mit ihrem Erbteil, sondern auch mit ihrem privaten Eigenvermögen für die Erblasserschulden haften. 

Demnach kann die Erbschaft all das gefährden, was man sich durch jahrelange Arbeit aufgebaut hat. Es gibt bei besonnenem Vorgehen jedoch auch die Möglichkeit, dieser Schuldenfalle auszuweichen.

Immobilien-Erbschaft und Nachlassverbindlichkeiten

Eine Immobilien-Erbschaft ist trotz der Erbenhaftung kein Anlass zur Panik, denn auch wenn die Erben grundsätzlich das Vermögen ebenso wie die Verbindlichkeiten erben, bedeutet dies keineswegs, dass man zwingend die Schulden des Erblassers übernimmt. Niemand muss gezwungenermaßen die Schulden erben und abbezahlen und mit den Folgen von Nachlassschulden leben, denn der Gesetzgeber stellt einen gewissermaßen vor die Wahl. So kann man die Erbschaft annehmen und kommt so in den Genuss aller Vermögensvorteile, während man gleichzeitig die mit dem Nachlass verbundenen Zahlungsverpflichtungen akzeptieren muss. Im Falle einer Erbausschlagung ist dies dahingegen nicht der Fall, da man im Zuge dessen gänzlich auf sein Erbe verzichtet.

Als Alternative zu einer Erbausschlagung bietet sich durchaus auch ein Nachlassinsolvenzverfahren an, sofern der Nachlass überschuldet ist oder zumindest eine Zahlungsunfähigkeit droht. Im Gegensatz zu einer Erbausschlagung bedeutet die Nachlassinsolvenz nicht unweigerlich den vollständigen Verzicht auf die Erbschaft. Sofern das Nachlassvermögen die Erblasserschulden übersteigt, bleibt nach dessen Verwertung noch ein Restbetrag übrig, der dann unter den Erben aufgeteilt werden kann. Ist das Gegenteil der Fall, gehen die Erben zwar leer aus, müssen aber nicht fürchten, dass die Erbschaft ihnen Schulden bringt.

Erben und Erblasser entschließen sich aus vielfältigen Gründen auch zu einer Verzichtserklärung vor der Erbschaft. Einerseits um die Erben vor einer etwaigen Schuldenfalle zu schützen und andererseits um große Vermögenswerte vor dem Zerfall zu schützen.

Immobilie trotz Schulden übernehmen?

Im Zusammenhang mit einer Immobilien-Erbschaft ergeben sich allerdings nicht selten Probleme hinsichtlich der Beschränkung der Erbenhaftung. In vielen Fällen haben die Hinterbliebenen den Wunsch, die Immobilien des verstorbenen Erblassers zu übernehmen, denn häufig hängen viele Erinnerungen daran. Gleichzeitig wollen sich die Erben natürlich nicht mit den zum Teil immensen Nachlassschulden oder einer hohen Hypothek belasten, so dass sie sich gewissermaßen in einer Zwickmühle befinden. Wer sich für eine Ausschlagung der Erbschaft entscheidet, kann keinerlei Ansprüche an der betreffenden Immobilie mehr geltend machen. Aber auch im Zuge eines Nachlassinsolvenz-Verfahrens erscheint die Immobilie unerreichbar, schließlich werden die Vermögenswerte verwertet, um die Schulden tilgen zu können. Folglich steht die Beschränkung der Erbenhaftung dem Erwerb der im Nachlass befindlichen Immobilie entgegen.

In Anbetracht dieser Sachlage ergibt sich üblicherweise eine Situation, in der sich die Erben entscheiden müssen, ob sie die Immobilie um jeden Preis behalten möchten oder sich vor den Schulden schützen wollen. Bevor man eine solche Entscheidung trifft, die auf jeden Fall weitreichende Konsequenzen hat, sollte man sich unbedingt intensiv mit dem Nachlass auseinandersetzen und in Erfahrung bringen, welche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten existieren, allerdings hat man hierzu nicht allzu viel Zeit, denn der Gesetzgeber sieht Fristen zum Erbe ausschlagen vor, welche zu beachten sind. Auch wenn viele Erinnerungen an der im Nachlass befindlichen Immobilie hängen und diese über einen hohen emotionalen Wert verfügt, darf man sich im Erbfall nicht von seinen Gefühlen leiten lassen, sondern muss versuchen, die gesamte Angelegenheit nüchtern zu betrachten. In Angesicht der tiefen Trauer und großen Emotionen ist dies selbstverständlich alles andere als leicht. Um zu verhindern, dass man durch die geerbte Immobilie in die Schuldenfalle gerät, ist dies aber dringend nötig und unerlässlich.

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