Schulden beim Finanzamt erben

Verbrauchern ist das Finanzamt oftmals ein Dorn im Auge, schließlich muss man einen mehr oder weniger großen Teil seines Einkommens in Form von Steuern an den Fiskus abführen. Hieran lässt sich nichts ändern, so dass es sich grundsätzlich nicht lohnt, sich hierüber zu ärgern. Bürger der Bundesrepublik Deutschland müssen sich wohl oder übel dem Finanzamt beugen und ihrer Steuerpflicht nachkommen, im Gegenzug kommt man natürlich in den Genuss einer gut ausgebauten Infrastruktur und kann zudem all jene Leistungen nutzen, die der Staat seinen Bürgern gegenüber als Aufgaben wahrnimmt. Demzufolge sind die Steuern die Basis für die Finanzierung eines Staates und absolut unverzichtbar. Auch wenn die steuerlichen Abzüge mitunter schmerzen, sollte man sich daher stets bewusst machen, dass diese erforderlich sind.

Wer seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, muss mit Konsequenzen rechnen. Nach der ersten Mahnung kommt dann der Pfändungsbescheid und im äußersten Fall ist durchaus auch eine Haftstrafe möglich. Das Finanzamt nutzt demzufolge alle juristischen Mittel, um seine Forderungen durchzusetzen. Mit Schulden beim Finanzamt ist folglich keineswegs zu spaßen. In bestimmten Ausnahmefällen kann man aber auch vollkommen unverschuldet in solche Schwierigkeiten kommen und muss dann eine möglichst rasche Tilgung der betreffenden Steuerschulden in die Wege leiten.

Steuerschulden als Teil des Nachlassvermögens

Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass die Haftung für eine Straftat nicht übertragbar ist und somit jeder für seine eigenen Handlungen geradestehen muss. Wenn Steuerschulden Teil des Nachlassvermögens sind, kann die gesamte Situation aber auch durchaus anders verlaufen. Im schlimmsten Fall wird der Erbe zur Rechenschaft gezogen und muss sich mitunter vor Gericht wegen Steuerhinterziehung beim Schwarzgeld erben verantworten.

Ein solches Szenario gilt es natürlich unbedingt zu vermeiden, weshalb Erben in Hinsicht auf Schulden beim Finanzamt im Nachlass besonders sensibel sein sollten. Zunächst einmal ist es ohnehin ratsam, sich mit den Vermögensverhältnissen des verstorbenen Erblassers zu befassen und im Zuge dessen festzustellen, ob der Nachlass verschuldet ist oder nicht. Hierbei zeigt sich üblicherweise dann auch, ob der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes Schulden beim Finanzamt hatte. Ist dies der Fall und es befinden sich tatsächlich Steuerschulden im Nachlass, sollte man rasch handeln, sich eventuell juristischen Beistand suchen und zudem mit dem jeweiligen Finanzamt in Verbindung setzen. Auch für den Fall, dass unversteuertes Einkommen im Nachlass vorhanden ist, besteht akuter Handlungsbedarf.

Steuerhinterziehung ist strafbar

Erben, die von Steuerschulden im Nachlass Kenntnis erlangen, sich allerdings nicht weiter darum kümmern und somit keine Verbindung zum Finanzamt aufnehmen, riskieren eine strafrechtliche Verfolgung. Auch wenn sie selbst keine Steuern hinterzogen und keine Schulden beim Fiskus gemacht haben, können sie belangt werden und machen sich mitunter schuldig. 

Der deutsche Gesetzgeber verpflichtet Erben dazu, etwaige Steuerschulden oder Steuerhinterziehungen im Nachlass dem Finanzamt unverzüglich zu melden.

In diesem Zusammenhang muss man auf vielerlei Dinge achten, um den Anforderungen des Finanzamtes zu genügen und sich nicht selbst in Bedrängnis zu bringen. So muss die Meldung an das Finanzamt unverzüglich und korrekt erfolgen, da Erben ansonsten Nachzahlungen und saftige Zinsen drohen. Ebenfalls von großer Bedeutung ist die Tatsache, dass die Nachlasshaftung für Schulden dem Finanzamt gegenüber bis zu über zehn Jahre zurückreicht. In Anbetracht dessen erweist sich eine genaue Analyse des Nachlassvermögens als unerlässlich, denn nur anhand der so gewonnenen Informationen kann man entscheiden, ob eine Begrenzung der Haftungsrisiken beim Erben oder eine Erbausschlagung nicht doch die bessere Wahl ist. Mitunter kann man hierzu auch das Erbe ausschlagen und den Pflichtteil fordern. Für Straftaten des Erblassers muss der Erbe bei korrektem Verhalten gegenüber dem Fiskus jedoch nicht haften.

Zusätzlich zu der mitunter fälligen Erbschaftssteuer sind dem Fiskus gegenüber also möglicherweise auch noch alte Steuerschulden zu begleichen. Ob und inwiefern der verstorbene Erblasser seiner Steuerpflicht nachgekommen ist, ist folglich auch für die hinterbliebenen Erben von großer Bedeutung. Für die korrekte Zahlung der Erbschaftssteuer ist der Erbe selbst zuständig. Hat er hier „gemogelt“ empfiehlt sich zeitnah eine Selbstanzeige.

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