Richtig erben und vererben
Erbrechtliche Angelegenheiten erweisen sich immer wieder als äußerst komplex, sodass Laien mitunter Probleme haben, diese alleine zu bewältigen. Wer in Sachen Erbschaft keine Fehler machen will, sollte daher einen erfahrenen Experten zurate ziehen und einen Notar, Anwalt oder auch Steuerberater hinzuziehen. Nichtsdestotrotz empfiehlt es sich, sich frühzeitig etwas intensiver mit dem deutschen Erbrecht zu befassen. Selbst wenn man die Feinheiten dieses Teilgebiets der Rechtswissenschaften dann noch immer nicht begreift, hat man so ein Grundverständnis hierfür und ist den Experten nicht vollkommen ausgeliefert.
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Erblasser haben freie Hand beim Erben und Vererben
Insbesondere künftige Erblasser sollten sich intensiv mit dem Thema Erbrecht auseinandersetzen, um anschließend ein korrektes und rechtskräftiges Testament errichten zu können. Es ist zwar natürlich möglich, einen Anwalt mit der Errichtung der letztwilligen Verfügung zu betrauen, aber trotzdem sollte man im Vorfeld seine Möglichkeiten kennen. Auf diese Art und Weise bedarf man eventuell keiner professionellen Unterstützung und spart so bares Geld. Zudem handelt es sich bei der Errichtung eines Testaments um eine persönliche Angelegenheit, die viele Menschen lieber für sich allein regeln.
Ist dies der Fall, ist es besonders wichtig, dass man sich mit den Besonderheiten der Testaments-Erstellung auskennt, um Fehler zu vermeiden. Schließlich kann eine falsche Formulierung dazu führen, dass zumindest ein Teil der letztwilligen Verfügung nicht korrekt ausgelegt oder gar für unwirksam erklärt wird. Da man sich selbst als Erblasser bei Eintritt der Erbschaft nicht mehr äußern kann, schließlich weilt man dann nicht mehr unter den Lebenden, muss der Inhalt des Testaments juristisch einwandfrei und zudem unmissverständlich sein.
Die Kenntnis der gesetzlichen Erbfolge ist wichtig
Zuerst einmal sollte man sich mit der gesetzlichen Erbfolge auseinandersetzen und gleichzeitig mit dem deutschen Pflichtteilsrecht befassen. Nahe Verwandte lassen sich demzufolge nicht gänzlich aus der Erbfolge ausschließen und können im Falle einer testamentarischen Enterbung einen Anspruch auf ihren Pflichtteil geltend machen. Folglich ist eine Enterbung bei pflichtteilsberechtigten Personen nicht sinnvoll, sondern eher kontraproduktiv, da man so einen Streit innerhalb der Erbengemeinschaft heraufbeschwört. Dies ist natürlich nicht im Sinne des Erblassers und kann von diesem durch einige Maßnahmen verhindert werden. So sollte der Erblasser im Vorfeld unbedingt mit seinen Angehörigen sprechen und diesen gegenüber möglichst offen sein. Auf diese Art und Weise kann sich der Erblasser dem Erben erklären und genauer erläutern, welche genauen Beweggründe er für seine Verteilung des Nachlasses hat. Einerseits verhindert dies, dass sich die Erben bei der Testamentseröffnung vor den Kopf gestoßen fühlen und andererseits haben diese so Verständnis für die Entscheidungen des Erblassers.
Der Wille des Erblassers wird oft nicht respektiert
Aber auch die Erben sollten versuchen, Verständnis für den Willen des Erblassers aufzubringen, selbst wenn sie sich hierdurch benachteiligt fühlen. Falls im Vorfeld kein klärendes Gespräch mehr stattgefunden hat, muss man sich wohl oder übel mit dem letzten Willen des Verstorbenen abfinden und sollte nicht versuchen, etwaige Besitzansprüche einzuklagen. Hat der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung gegen geltendes Recht verstoßen und beispielsweise die gesetzliche Erbfolge missachtet, ist es selbstverständlich legitim, seine Ansprüche notfalls gerichtlich durchzusetzen, doch man sollte versuchen, alles friedlich zu klären.
Darüber hinaus sollte man sich als Erbe auch mit der Erbschaftssteuer befassen. Selbst wenn der Erbteil den gesetzlichen Freibetrag nicht übersteigt, ist eine entsprechende Steuererklärung abzugeben. Im Idealfall wendet man sich an einen auf Erbschaftssteuer spezialisierten Steuerberater. Dieser kann nicht nur die Erbschaftssteuererklärung übernehmen, sondern weiß beispielsweise auch, ob im Vorfeld durch den Erblasser getätigte Schenkungen zu berücksichtigen sind oder seinem Mandaten vielleicht zusätzlich noch ein Versorgungsfreibetrag zusteht.
Die Abwicklung einer Erbschaft erweist sich also für beide Seiten als recht kompliziert, sodass es gar nicht so einfach ist, richtig zu erben und vererben. Erblasser, ebenso wie Erben sollten sich daher intensiv hiermit auseinandersetzen und im Zweifelsfall einen Fachmann aufsuchen, der auch die Feinheiten des deutschen Erbrechts kennt.