Nachlassweitergabe des Lebenswerks
Erblasser haben den Wunsch, das Lebenswerk an die nächste Generation weiterzugeben. Das Unternehmen ist häufig Lebensgrundlage und Lebensmittelpunkt der Familie. Die Firmennachfolge ist deshalb beim Vererben wichtig, denn das persönliche Eigentum hat im Leben der meisten Menschen einen hohen Stellenwert und ist essentiell für den jeweiligen Lebensstandard. Dies ist nicht unbedingt in der materiellen Einstellung begründet, sondern ergibt sich einfach daraus, dass man viel Kraft, Energie und auch Geld in den Aufbau des Vermögens bzw. des Lebenswerks gesteckt hat und dieses somit mit jahrelangen Bemühungen verbindet. Wer sich für einen gewissen Wohlstand aufgeopfert hat, will natürlich auch seinen Nutzen hieraus ziehen und die Früchte seiner mitunter jahrelangen Bestrebungen ernten. Gleichzeitig soll das Vermögen auch für die junge Generation erhalten bleiben und diese bereichern. Der Gedanke, den Kindern etwas zu hinterlassen und diesen mit dem Lebenswerk die Basis für ein angenehmes Leben zu liefern, ist für viele Menschen daher eine große Motivation. Wer dementsprechend handelt, sollte es allerdings nicht versäumen, die Nachlassweitergabe frühzeitig zu regeln. Erblasser in der Landwirtschaft können dies sowohl in einem Testament als auch in einem Hofübergabevertrag ordnen.
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Gesetzliche Erbfolge bei der Weitergabe des Lebenswerks?
Die Nachlassweitergabe erfolgt natürlich in jedem Fall, denn unabhängig davon, ob der Erblasser vorgesorgt hat oder nicht, tritt mit dessen Tod der Erbfall ein. Hierdurch kommt es zur Erbfolge, die entweder auf der gewillkürten oder der gesetzlichen Erbfolge basiert. Ist durch den Pflichtteil ein Unternehmen gefährdet hierbei und damit die Weitergabe des Lebenswerks? Nun diese Frage ist nicht allgemeingültig zu beantworten, da hierbei viele Faktoren, wie Rücklagen und die Ausgestaltung des Unternehmens eine Rolle spielen. Die Errichtung eines Testaments oder einer anderen letztwilligen Verfügung ist in jedem Fall überaus sinnvoll, denn nur so kann man von seiner Testierfreiheit Gebrauch machen und die Nachlassweitergabe des so wichtigen Lebenswerks selbst in die Hand nehmen.
Indem man eine Verfügung von Todes wegen verfasst, definiert man schließlich eine gewillkürte Erbfolge und nimmt so eine individuelle Erbeinsetzung vor. Ein Testament erweist sich demnach als optimale Möglichkeit, um seinen Nachlass zu Lebzeiten zu regeln und auf diese Art und Weise vorzusorgen. Darüber hinaus bilden Erbverträge eine Alternative und stellen in der deutschen Gesetzgebung ebenfalls eine Form der Verfügung von Todes wegen dar. Wer die Nachlassweitergabe frühzeitig regeln möchte, muss allerdings nicht zwingend auf eine Verfügung von Todes wegen zurückgreifen, sondern kann stattdessen auch eine Schenkung auf den Todesfall vornehmen.
Schenkung auf den Todesfall als Form der Nachlassweitergabe
Im Rahmen einer Schenkung lässt sich die Nachlassweitergabe gewissermaßen vorziehen, da man hierdurch sein Vermögen lebzeitig verschenken oder vererben kann und es folglich nicht dem gesetzlichen BGB Erbrecht überlässt, den Nachlass zu regeln. Eine klassische Schenkung birgt allerdings auch Gefahren, denn auf diese Art und Weise verliert der Schenker seine Eigentumsrechte und ist folglich nicht bis zu seinem Tod im Besitz des Herrschaftsrechts an der betreffenden Sache.
Die Schenkung auf den Todesfall bildet eine Sonderform der Schenkung und tritt nicht sofort in Kraft. Wie der Name bereits aussagt, wird eine solche Schenkung erst mit dem Tod des Schenkers wirksam. So besteht auch nicht das Risiko, dass das betreffende Vermögen zum Nachlass des Beschenkten wird während der Schenker noch lebt. Eine Schenkung auf den Todesfall kommt schließlich nur zustande, wenn der Beschenkte den Schenker überlebt. Im Vergleich zu einer Erbschaft bietet eine solche Schenkung auf den Todesfall unter anderem auch den Vorteil dass das betreffende Vermögen nicht Teil des Nachlasses wird. Das Pflichtteilsrecht kann hierdurch allerdings auch nicht ausgehebelt werden.
Lebenswerk als Nachlass
Viele Menschen haben nicht nur ihren eigenen Vorteil im Sinn, wenn sie ein gewisses Vermögen aufbauen, Rücklagen bilden und bleibende Werte anschaffen. Wer über ein gewisses Budget verfügt und sich dieses mitunter hart erarbeitet hat, will natürlich auch seinen Nutzen hieraus ziehen und einen gewissen Wohlstand genießen. Ein gutes Einkommen und verschiedene Vermögenswerte ermöglichen einen ansprechenden Lebensstil, der für Komfort im Alltag sorgt und oftmals der Lohn für jahrelange Bemühungen und Entbehrungen ist. Insbesondere Menschen, die sich ihren Lebensstandard mit einem eigenen Unternehmen erwirtschaftet haben, das sie aus dem Nichts aufgebaut oder von ihren Eltern übernommen haben, haben häufig den Wunsch, dieses auch an die nächste Generation weiterzugeben. Das Unternehmen ist nicht nur die Existenzgrundlage, sondern das Lebenswerk, für das man sich aufgeopfert hat.
Der Aufbau von Vermögen, der Erwerb von Immobilien und die Gründung eines Unternehmens sind Meilensteine im Leben die in der Regel einen überaus hohen Stellenwert haben. Zu Lebzeiten widmet man sich seinem Lebenswerk ausführlich, will aber gleichzeitig die Gewissheit haben, dass dieses bleibt und nicht mit dem eigenen Tod verschwindet. Die Motivation für den Aufbau eines solchen Lebenswerkes kann vielfältig sein, doch oftmals haben die Menschen auch den Wunsch, Spuren zu hinterlassen. Natürlich geht es nicht nur darum, ein solches Lebenswerk zu hinterlassen, sondern auch sicherzustellen, dass dieses im eigenen Sinne fortgeführt wird und somit nach dem eigenen Ableben in guten Händen ist. Die Weitergabe des Lebenswerks ist daher eine Angelegenheit, die man nicht übers Knie brechen darf. Künftige Erblasser sollten sich intensiv mit diesem Thema beschäftigen und die Möglichkeiten des Erbrechts ausnutzen. Üblicherweise empfiehlt es sich, einen Notar oder Anwalt hinzuzuziehen, damit die Weitergabe des Lebenswerks wie gewünscht erfolgen kann.
Nachlassregelung mithilfe einer Verfügung von Todes wegen
Die gängigste Variante, den eigenen Nachlass zu Lebzeiten zu regeln, ist die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen. Verbraucher können so die Testierfreiheit nutzen, die ihnen das deutsche Erbrecht in § 1937 BGB gewährt. Üblicherweise greifen künftige Erblasser so auf ein Testament oder einen Erbvertrag zurück und haben im Zuge dessen die Wahl zwischen einem eigenhändigen und einem öffentlichen Testament. In beiden Fällen handelt es sich um eine letztwillige Verfügung, wobei unterschiedliche Formvorschriften gelten. Für die Errichtung eines eigenhändigen Testaments ist es unerlässlich, seinen letzten Willen handschriftlich zu verfassen. Für ein öffentliches Testament spielt es dahingegen keine Rolle, ob es handschriftlich oder maschinengeschrieben vorliegt oder lediglich mündlich zu Protokoll gegeben wird. Ein öffentliches Testament kann allerdings nur vor einem Notar errichtet werden, da hierfür eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich ist.
Zusätzlich existieren in der deutschen Gesetzgebung auch noch gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge als Varianten der Verfügung von Todes wegen, wobei diese verhältnismäßig selten zum Einsatz kommen. Unabhängig davon, für welche Form der letztwilligen Verfügung man sich schlussendlich entscheidet, kann man die Nachlassweitergabe hierdurch frühzeitig regeln und auf diese Art und Weise für den eigenen Erbfall vorsorgen. Dies verschafft dem künftigen Erblasser Sicherheit und sorgt außerdem für klare Verhältnisse, so dass die Hinterbliebenen den letzten Willen des Verstorbenen kennen und diesbezüglich keine Vermutungen anstellen müssen. Folglich kann eine Verfügung von Todes wegen das Konfliktpotenzial einer Erbschaft maßgeblich herabsetzen und helfen Erbrechtskonflikte ohne Gericht zu lösen. Jahrelange Erbstreitigkeiten fressen das Vermögen unter Umständen auf und dies kann nicht im Sinne des Erblassers sein.
Unternehmensnachfolge aktiv gestalten
Bei dem Lebenswerk eines Menschen handelt es sich in den meisten Fällen um das Unternehmen, dass diese aufgebaut hat. Viele Jahre dauert es üblicherweise bis der Betrieb läuft und erste Erfolge feiern kann. Mühe, Energie, Geld und Emotionen stecken im Unternehmen, das dem Gründer verständlicherweise sehr am Herzen liegt. Einerseits ist das Unternehmen die Existenzgrundlage, aber andererseits stellt es das Lebenswerk dar. Zudem tragen Unternehmer auch für ihre Mitarbeiter Verantwortung und müssen den Wünschen und Erwartungen ihrer Kundschaft gerecht werden. Folglich müssen viele Dinge beachtet und berücksichtigt werden. Auch hinsichtlich des eigenen Ablebens darf man dies nicht außer Acht lassen und sollte für sein Unternehmen vorsorgen. Nur wer schon frühzeitig an die Weitergabe seines Lebenswerks denkt und die Unternehmensnachfolge aktiv gestaltet, kann die Zukunft des Betriebes sichern.
Unternehmer haben grundsätzlich die Wahl, ob sie den Betriebsübergang im Familienunternehmen doch besser bereits zu Lebzeiten in Angriff nehmen wollen oder stattdessen mit einer Verfügung von Todes wegen später regeln möchten. Natürlich kann das Lebenswerk auch einfach im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge weitergegeben werden, aber dies ist in der Regel eher nachteilig und sollte daher vermieden werden, schließlich muss die Erbengemeinschaft in Ermangelung einer Verfügung von Todes wegen eine Lösung finden, wodurch der Betrieb mitunter zeitweise zum Erliegen kommen kann. Im schlimmsten Fall entsteht ein Erbstreit, der das Unternehmen und somit das Lebenswerk des verstorbenen Erblassers in Gefahr bringt oder gänzlich zerstört.
Unternehmer, die ein solches Schreckensszenario vermeiden möchten, sollten die Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten in die Hand nehmen und aktiv gestalten. Mithilfe eines Testaments oder Erbvertrags kann man durch eine gewillkürte Erbfolge bestimmen, wer das Unternehmen erben und weiterführen soll. Eine Verfügung von Todes wegen erweist sich demnach als gute Lösung zur Weitergabe des Lebenswerks. Alternativ kann man auch auf eine vorweggenommene Erbfolge setzen, indem man eine Schenkung vornimmt. Der Unternehmer überträgt das Unternehmen so bereits zu Lebzeiten auf seinen Nachfolger, wodurch die Weitergabe nicht plötzlich durch den Tod erfolgen muss, sondern langfristig vorbereitet werden kann. Eine solche Schenkung innerhalb der Familie ist daher für gewöhnlich ideal.
Eine Weitergabe des Lebenswerks innerhalb der Familie ist leider nicht in allen Fällen möglich oder erwünscht. Dies muss allerdings nicht bedeuten, dass die Unternehmensgeschichte mit dem Tod des Inhabers enden muss. Gegebenenfalls kann der Unternehmer seinen Betrieb schließlich auch veräußern und im Zuge dessen die Unternehmensnachfolge regeln. Das unternehmerische Lebenswerk auf einen Dritten zu übertragen, ist natürlich ein großer Schritt, der gut überlegt sein will. Häufig handelt es sich hierbei allerdings um die einfachste und sauberste Lösung, um den Erhalt des Unternehmens sicherzustellen. Durch den Verkauf des Unternehmens wird dieses nicht Teil des Nachlasses und liefert somit keinen Anlass für Erbstreitigkeiten. Der Verkaufserlös lässt sich zudem deutlich leichter als das Unternehmen selbst unter den Erben aufteilen, so dass ein weitaus geringeres Konfliktpotenzial besteht.
Wer vor der Entscheidung steht, die Unternehmensnachfolge für sein Lebenswerk zu bestimmen, sollte sich hierfür genug Zeit lassen und die Hilfe eines kompetenten Rechtsanwalts oder Notars in Anspruch nehmen, damit die Zukunft des Unternehmens rechtssicher geregelt ist.