Nachlassstreitigkeiten rasch beilegen

Obgleich die deutsche Rechtsprechung genaue Gesetze für die Nachlassregelung beinhaltet und das Erbrecht künftigen Erblassern die Möglichkeit gibt, selbst rechtswirksam für den eigenen Erbfall vorzusorgen, sind Erbstreitigkeiten mehr oder weniger an der Tagesordnung. Trotz der vorherrschenden Trauer kommt es zwischen den Hinterbliebenen des Verstorbenen häufig zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten, die dann ernsthafte Probleme verursachen. In der Regel geht es hierbei um die Nachlassverteilung. Diese birgt ein enormes Konfliktpotential und ist nicht selten Auslöser dafür, dass Familien im schlimmsten Fall sogar auseinanderbrechen.

Solche Streitigkeiten sind natürlich keineswegs im Sinne des verstorbenen Erblassers und zudem auch zum Nachteil der Hinterbliebenen, schließlich brauchen diese eigentlich den gegenseitigen Halt in der schweren Zeit der Trauer. Die detaillierte Reglementierung des deutschen Erbrechts soll solchen Nachlassstreitigkeiten entgegenwirken. Zudem errichten viele Verbraucher eine Verfügung von Todes wegen, um so ihren letzten Willen festzulegen und klare Verhältnisse zu schaffen.

Nachlassstreitigkeiten gerichtlich klären?

Auch wenn zunächst Nachlassstreitigkeiten entstehen und die Nachlassteilung strittig ist, gilt es im Idealfall eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Die an einem Nachlassverfahren beteiligten Personen sollten eine gewisse Kompromissbereitschaft mitbringen um Erbrechtskonflikte ohne Gericht lösen zu können. Alle sollten zudem bereit sein, auf die Miterben zuzugehen. Zudem darf man nicht außer Acht lassen, in welch schwieriger Situation sich alle Beteiligten befinden, schließlich haben sie mit dem Erblasser einen geliebten Menschen verloren und müssen erst einmal mit ihrer Trauer und guten wie weniger guten Erinnerungen zurechtkommen. Gleichzeitig müssen aber auch die erbrechtlichen Angelegenheiten geregelt werden, was nicht selten zu einer Überforderung führt. Wie kann man es schaffen, eine Teilungsversteigerung oder eine Teilungsklage sowie andere langwierige Verfahren zu vermeiden? Je höher der Streitwert, desto mehr schrauben sich auch die Kosten eines Erbrechtsprozesses in die Höhe.

Auch wenn man emotional aufgewühlt ist, sollte man sich im Rahmen eines Nachlassverfahrens bemühen, die Fassung zu wahren. Außerdem sollte man etwaige Nachlassstreitigkeiten, die immer wieder vorkommen, nicht eskalieren lassen, sondern stattdessen gemeinsam mit den Miterben eine einvernehmliche Lösung erarbeiten. Leider ist dies allerdings nicht immer möglich, denn sind die Fronten erst einmal verhärtet, erscheint eine einvernehmliche außergerichtliche Einigung nahezu unmöglich. Eine gerichtliche Klärung ist dann die letzte Möglichkeit, den Nachlassstreitigkeiten ein Ende zu bereiten und die Erbauseinandersetzung herbeizuführen.

Gute Alternative: Das Schlichtungsverfahren

Nachlassstreitigkeiten müssen aber keineswegs zwingend vor Gericht enden, denn es besteht auch die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren in die Wege zu leiten. Im Zuge dessen nimmt sich ein außenstehender Schlichter im Rahmen einer Mediation der Erbengemeinschaft an und befasst sich intensiv und im besten Sinne neutral mit den vorliegenden Nachlassstreitigkeiten. Gemeinsam mit den streitenden Parteien erarbeitet dieser eine Lösung, die für alle Beteiligten akzeptabel erscheint. Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren erweist sich ein Schlichtungsverfahren als vorteilhaft, denn dieses verläuft schneller und verursacht zudem üblicherweise geringere Kosten. Außerdem haben die streitenden Parteien so die Chance, nicht im Streit auseinanderzugehen, sondern sich zu einigen. Ein Schlichtungsverfahren kann demnach maßgeblich zum Frieden innerhalb der Familie beitragen.

Nachlassstreitigkeiten sind grundsätzlich nicht ungewöhnlich und kommen immer wieder vor, da alle Erben ihre eigenen Interessen durchsetzen möchten und so Konflikte entstehen. Hierbei darf man allerdings nie das Andenken des Verstorbenen außer Acht lassen und sollte im Sinne des Erblassers bestrebt sein, sich im Bezug auf den Nachlass mit den Miterben zu einigen. Dies kann entweder geschehen, indem man einfach das Gespräch sucht oder gegebenenfalls die Vorteile einer Schlichtung nutzt. Eine gerichtliche Auseinandersetzung sollte man nach Möglichkeit vermeiden. Kommt es doch hierzu, entscheidet schlussendlich das Nachlassgericht darüber, wie der Nachlass aufgeteilt wird.

Den Nachlassstreitigkeiten als künftiger Erblasser vorbeugen

Für künftige Erblasser stellen Nachlassstreitigkeiten, die schlussendlich vor Gericht geklärt werden müssen, im Allgemeinen ein absolutes Horror-Szenario dar. Der Gedanke, dass die Menschen, die man am meisten liebt, erbittert um das Erbe streiten, erscheint unerträglich und ist in keinster Weise im Sinne des Erblassers. Viele Verbraucher werden aus diesem Grund zu Lebzeiten aktiv und errichten eine Verfügung von Todes wegen, um solchen Nachlassstreitigkeiten vorzubeugen.

Die Errichtung eines Testaments erweist sich in diesem Zusammenhang als überaus sinnvoll. Durch eine solche letztwillige Verfügung macht der Erblasser seinen letzten Willen deutlich, so dass für die Hinterbliebenen grundsätzlich kein Anlass dazu besteht, darüber zu streiten, was der verstorbene Erblasser wohl gewollt hat. Als rechtskräftige Definition der gewillkürten Erbfolge lässt eine Verfügung von Todes wegen somit keine Fragen offen. Künftige Erblasser, die fürchten, dass ihr Testament angezweifelt oder angefochten werden könnte, sollten auf Nummer sicher gehen und auf ein öffentliches Testament zurückgreifen, denn durch die notarielle Beurkundung bietet dieses ein Höchstmaß an Sicherheit.

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