Kosten bei der Haus-Schenkung

Immobilien erfreuen sich bei Verbrauchern großer Beliebtheit und gehören zu den bevorzugten Geldanlagen. Die meisten Menschen sehen hierin allerdings nicht nur eine vielversprechende Kapitalanlage, sondern schaffen sich durch den Erwerb eines Hauses ein neues Heim. Im Eigenheim ist man sein eigener Herr und unabhängig von etwaigen Auflagen eines Mietvertrages oder dem Wohlwollen des Vermieters, schließlich wohnt man im Eigentum.

Naturgemäß kann man eine solche Anschaffung nicht bar bezahlen und muss somit eine Immobilienfinanzierung aufnehmen, die man dann über die nächsten Jahrzehnte tilgt. Dennoch empfinden viele Menschen den Haus-Kauf als überaus lohnenswert und erfüllen sich hiermit einen Lebenstraum. Zudem sichert eine Immobilie das eigene Alter ab und bietet eine hohe finanzielle Sicherheit.

Mit fortschreitendem Alter entsteht aber bei vielen Menschen der Wunsch, für den eigenen Erbfall vorzusorgen und gewisse Vorkehrungen zu treffen, so dass bezüglich der Nachlass Regelung zu Lebzeiten keine Fragen offen bleiben. Schenkungen werden hierbei auch durchaus in Erwägung gezogen und erweisen sich immer wieder als probates Mittel, um die Vermögensvorsorge zu Lebzeiten in die Hand zu nehmen.

Im Gegensatz zum Erbfall kann eine Schenkung ausschließlich zu Lebzeiten des Schenkers erfolgen, wodurch dieser diese Form der Vermögensübertragung aktiv gestalten kann. Viele Immobilieneigentümer haben den Wunsch, eine Immobilien-Schenkung vorzunehmen und so zu verhindern, dass das Eigenheim Teil des Nachlasses wird. Folglich dient eine Haus-Schenkung oftmals der vorweggenommenen Erbfolge und soll dafür sorgen, dass die Immobilie dem Beschenkten zugutekommt und nicht im Rahmen der späteren Erbauseinandersetzung Streitigkeiten verursacht.

Ablauf einer Haus-Schenkung

Immobilien sind große Vermögenswerte, deren Übertragung im Rahmen einer Schenkung einer besonderen Handhabung bedarf. So ist der Erwerb eines Hauses stets mit einer Beurkundungspflicht verbunden, was selbstverständlich auch auf Schenkungen zutrifft und auf keinen Fall außer Acht gelassen werden darf. Es genügt demnach nicht, wenn sich Schenker und Beschenkter einig sind und die Haus-Schenkung formlos vereinbaren. Jede Haus-Schenkung erfordert eine notarielle Beurkundung und ist ansonsten nicht rechtskräftig.

Grundsätzlich ist zwar bei jeder Schenkung eine vertragliche Vereinbarung in Form eines Schenkungsvertrages vorgesehen, durch den Vollzug der versprochenen Schenkung kann der Formmangel, der durch das Fehlen eines notariell beurkundeten Schenkungsvertrages entsteht, geheilt werden, so dass sich keine juristischen Konsequenzen ergeben. Im Falle einer Haus-Schenkung stellt sich die Situation etwas anders dar.

In Anbetracht der Tatsache, dass eine Immobilie nicht einfach durch Übergabe übereignet werden kann und jeder Immobilienerwerb beurkundungspflichtig ist, gilt es im Zuge einer Haus-Schenkung die vorgegebene Form zu wahren. Aus diesem Grund ist es für die Beteiligten Personen zwingend erforderlich, einen Notar aufzusuchen. Dieser nimmt nicht nur die notarielle Beurkundung des Schenkungsvertrages vor und verleiht dem Schenkungsversprechen so einen amtlichen Charakter, sondern leitet außerdem eine Änderung des Grundbucheintrages ein. Erst wenn der Beschenkte im Grundbuch als Eigentümer geführt wird, ist die Haus-Schenkung abgeschlossen und rechtsgültig.

Mit einer Haus-Schenkung verbundene Kosten

Geht es um eine Haus-Schenkung, sollte man in erster Linie auf einen ordnungsgemäßen Ablauf der gesamten Schenkung achten, damit es keinen Zweifel an der Rechtswirksamkeit geben kann. Weiterhin sollte man natürlich auch nicht die mit einer Haus-Schenkung verbundenen Kosten außer Acht lassen und sich bereits im Vorfeld über diese informieren.

Zunächst sind in diesem Zusammenhang die Notarkosten, nämlich die Notargebühren zu nennen. Die notarielle Beurkundung ist demnach ein wesentlicher Kostenfaktor im Rahmen einer Haus-Schenkung. Darüber hinaus fallen auch Gebühren beim Grundbuchamt an, da ein entsprechender Grundbucheintrag unerlässlich ist. Im Vorfeld einer Haus-Schenkung sollten sich der Schenker und der Beschenkte mit den Kosten befassen und unbedingt klären, wer die Kosten der Haus-Schenkung trägt. Auf diese Art und Weise können böse Überraschungen oder Streitigkeiten vermieden werden. Diese Kosten einer Haus-Schenkung ergeben sich aus der jeweiligen Gebühren- Kostenordnung, so dass diesbezüglich genaue Vorgaben existieren, mit denen man sich schon vorab beschäftigen kann.

Schenkungssteuer und Steuerfreiheit

Zusätzlich muss man beachten, dass eine Schenkung mit Schenkungssteuer einhergehen kann, falls der persönliche Freibetrag des Beschenkten überschritten wird. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei Immobilien um größere Vermögenswerte handelt, ist dies oftmals der Fall, so dass der Beschenkte Schenkungssteuer an den Fiskus abführen muss. In einigen Fällen kann im Rahmen einer Haus-Schenkung hiervon allerdings abgesehen werden, da der deutsche Gesetzgeber bei der Schenkung einer Immobilie unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerfreiheit im Rahmen der Steuerbefreiungen der Verwandten vorsieht.

Handelt es sich bei dem Beschenkten um den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner des Schenkers, bleibt der schenkungsweise Erwerb eines Hauses schenkungssteuerfrei, falls es sich hierbei um selbstgenutzten Wohnraum handelt, den der Beschenkte mindestens für die nächsten zehn Jahre zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Gemäß § 13 ErbStG fällt im Zuge einer solchen Haus-Schenkung keine Schenkungssteuer an.

Wer bei der Haus-Schenkung ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch vereinbart, erhält auch hierdurch einen Steuernachlass, der nach genau vorgesehenen Regeln vom Finanzamt berechnet wird. Auch eine auf dem Haus liegende Hypothek mindert den Wert der Schenkung und somit natürlich auch die Steuerlast.

Wie kann man im Rahmen einer Hausschenkung Kosten sparen?

Die eigene Immobilie ist für viele Menschen nicht nur ihr Zuhause, sondern zugleich eine wichtige Altersvorsorge und Wertanlage. All diejenigen, die zu Lebzeiten den Entschluss fassen, ihr Haus zu verschenken und so beispielsweise erbrechtlichen Auseinandersetzungen unter den Kindern vorwegzugreifen, betrachten die im Zuge dessen entstehenden Kosten missgünstig und suchen nach Schlupflöchern, um diese zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Es stellt sich in Zusammenhang mit einer Hausschenkung also immer wieder die Frage, ob und inwiefern dabei Kosten gespart werden können.

Da es im Rahmen einer Haus-Schenkung um die Übertragung einer Immobilie geht, besteht Notarzwang. Der Notar beurkundet die Schenkung und begleitet zudem die Grundbuch-Eintragung, die zusätzlich zu den Notarkosten für weitere Gebühren sorgt. Daran lässt sich nichts ändern. Indem man den Notartermin gut vorbereitet, kann man aber durchaus ein gewisses Sparpotenzial entfalten, wobei sich an den Gebühren für die notarielle Beurkundung nichts ändern lässt. Auch das Grundbuchamt erhebt seine Gebühren basierend auf der betreffenden Gebührenordnung, so dass man hier kein Geld sparen kann. Allerdings ist zu beachten, dass die Gebühren für die Grundbuch-Eintragung vom Immobilienwert abhängen, der wiederum durch ein Wohnrecht gemindert werden kann. Wer eine Haus-Schenkung vornimmt, muss aber grundsätzlich mit den damit verbundenen Kosten leben und Geld in die Hand nehmen, um die geplante Schenkung der Immobilie tatsächlich vorzunehmen.

Wenn es um die Kosten einer Haus-Schenkung geht, muss man immerhin keine Grunderwerbssteuer fürchten. Im Gegenzug wird jedoch Schenkungssteuer fällig, die gewissermaßen für einen Ausgleich sorgt. Je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem variieren die Freibeträge und Steuersätze. Um sich steuerliche Vorteile zu sichern, lohnt es sich mitunter, eine Immobilie zunächst nur anteilig zu verschenken. Dadurch können sich die Beteiligten zunutze machen, dass die Freibeträge der Schenkungssteuer alle zehn Jahre erneut genutzt werden können.

Wer frühzeitig und strategisch plant, kann somit auf legalem Wege Schenkungssteuer sparen. Mitunter kann man die Schenkungssteuer auch komplett umgehen, wenn man den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner im Rahmen der Haus-Schenkung begünstigt. In der Immobilie muss sich allerdings zumindest eine zu eigenen Wohnzwecken und somit als Familienheim genutzte Wohnung befinden. Unter diesen Voraussetzungen ist eine steuerfreie Haus-Schenkung möglich.

Obgleich weder die Gebühren beim Notar und Grundbuchamt noch die Schenkungssteuer wirkliche Freiräume bieten, kann man durch die richtige Organisation der geplanten Hausschenkung die entstehenden Kosten minimieren und so durchaus bares Geld sparen.

Warum entstehen im Falle einer Haus-Schenkung überhaupt Kosten?

Eine Schenkung zeichnet sich stets dadurch aus, dass sie unentgeltlich erfolgt. Das Eigentum wird somit übertragen, ohne dass dazu Geld fließt. Im Falle einer Haus-Schenkung handelt es sich bei der betreffenden Immobilie folglich um ein Geschenk. Dass dennoch gewisse Kosten anfallen, wirkt somit paradox und widerspricht dem Konzept des Schenkens grundlegend. Dabei muss man allerdings beachten, dass der Schenker keine finanziellen Forderungen stellt, sondern die Formalitäten der Übertragung mit gewissen Gebühren verbunden sind. Die Notarkosten und Grundbuchkosten müssen ebenso wie die mitunter anfallende Schenkungssteuer finanziert werden.

Wer ist im Falle einer Haus-Schenkung zur Zahlung von Steuern verpflichtet?

Im Falle einer Haus-Schenkung kann sich der Begünstigte ganz besonders freuen, da er eine Immobilie geschenkt bekommt. Schenkungssteuer kann allerdings fällig werden, wobei die Steuerpflicht im Falle einer Schenkung zunächst beim Beschenkten liegt.

Fehlen diesem allerdings die Mittel, um der Steuerpflicht nachzukommen, kann seitens des Finanzamtes auch der Schenker herangezogen werden. Die Steuerpflicht in Zusammenhang mit einer Haus-Schenkung kann somit den Beschenkten und den Schenker gleichermaßen treffen, weshalb im Vorfeld unbedingt ergründet werden muss, wer die Schenkungssteuer zahlen muss und auch kann.

Welche Nachteile können mit einer Haus-Schenkung verbunden sein?

Etwas so wertvolles wie eine Immobilie zu verschenken, will natürlich wohlüberlegt sein und sollte nicht leichtfertig geschehen. Beteiligte sollten zudem vorab genau abwägen und die Nachteile beziehungsweise kritischen Punkte in Zusammenhang mit einer Haus-Schenkung unbedingt berücksichtigen. Einerseits fallen im Zuge dessen nicht unerhebliche Kosten an und andererseits gibt man das Eigentum an der Immobilie zugunsten des Beschenkten auf.

Dieser muss teilweise Auflagen erfüllen und mitunter damit rechnen, durch die Schenkung benachteiligte Erben auszahlen zu müssen. Maßgebend ist hier vor allem der zeitliche Abstand zwischen der Schenkung und dem Eintritt des Erbfalls. Es sollte also stets genau abgewogen werden, inwiefern eine Haus-Schenkung der richtige Weg ist.

Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion

Vor allem die im Zuge einer Haus-Schenkung anfallenden Kosten sind vielen Menschen ein Dorn im Auge, schließlich soll es ein Geschenk sein und sich nicht später als Kostenfalle erweisen. Genau das kann allerdings in gewissem Maße passieren, wenn man nicht aufpasst. Die nachfolgenden Tipps aus unserer Redaktion können an der Sachlage zwar nichts ändern, aber immerhin ein paar Denkanstöße liefern.

Lassen Sie sich in Sachen Haus-Schenkung beraten!

Eine Haus-Schenkung hat für alle Beteiligten weitreichende Konsequenzen und sollte daher genau geplant werden. Als juristischer Laie tut man gut daran, fachlichen Rat einzuholen und Experten zu konsultieren. Je nach thematischem Schwerpunkt kann es sich dabei um einen Steuerberater, Notar oder Rechtsanwalt handeln. Mitunter ist es auch sinnvoll, Experten all dieser Sparten aufzusuchen, um sich eingehend beraten zu lassen. Nur so kann man sich einen umfassenden Überblick verschaffen und die Haus-Schenkung optimal planen und regeln.

Denken Sie auch über Alternativen zur Haus-Schenkung nach!

Wer sich eingehend mit Haus-Schenkungen befasst, bekommt auch ein Gefühl für die Kritikpunkte. Gegebenenfalls sollte man daher über mögliche Alternativen nachdenken und die Schenkung nicht überstürzen. Hier gibt es die folgenden Optionen:

Es lohnt sich, alle Möglichkeiten durchzuspielen und zu ergründen, womit man im jeweiligen Einzelfall die richtige Wahl trifft. Grundsätzlich ist Expertenrat hier sehr wertvoll, aber man sollte auch einen gewissen Rechercheaufwand betreiben und sich damit befassen, wie die einzelnen Abläufe sind. Beispielsweise hier auf Erbrecht-Heute.de können Interessierte ihre Online-Recherche beginnen.

3.5/5361 ratings