Immobilien als Erbe

Immobilien erfreuen sich seit jeher großer Popularität und gehören aus diesem Grund zu den großen Lebensträumen vieler Menschen. So ist der Wunsch, nicht mehr zur Miete zu wohnen, sondern in den eigenen vier Wänden leben zu können, ausschlaggebend für den Erwerb einer Immobilie. Ein Eigenheim bietet ein Höchstmaß an Freiheit und macht die Eigentümer gewissermaßen unabhängig. Gleichzeitig handelt es sich bei Immobilien um beständige Werte, die sich somit auch bestens als langfristige Anlage eignen. Oftmals dienen Immobilien daher nicht in erster Linie als Eigenheim, sondern vielmehr als Kapitalanlage. Vor allem in Hinsicht auf das eigene Alter setzen viele Menschen auf Immobilien als Vorsorge und bauen sich hiermit ein gewisses Vermögen auf, das ihnen einen entspannten Ruhestand sichern soll. In Anbetracht all dieser Vorteile sind viele Menschen gerne dazu bereit, einige Entbehrungen und entsprechende Schulden in Kauf zu nehmen, denn aus der Portokasse kann wohl kaum jemand die Anschaffung einer Immobilie stemmen.

Immobilien als Erbe und die Auseinandersetzung der Erbschaft

Dass Immobilien daher auch häufig zum Nachlass eines verstorbenen Erblassers gehören, ist somit nicht verwunderlich und keineswegs eine Seltenheit. Bei Immobilien als Erbe gilt es jedoch einige Aspekte zu beachten, schließlich handelt es sich hierbei um eine ganz spezielle Form von Vermögen. Bereits bei der Auseinandersetzung der Erbschaft zeigen sich die Besonderheiten einer zum Nachlass gehörigen Immobilie. Da die Immobilie für gewöhnlich der größte Vermögenswert des Nachlasses ist, können die Mitglieder der Erbengemeinschaft entsprechende Ansprüche geltend machen. Im Sinne der Erbauseinandersetzung ist es jedoch, dass die Erbengemeinschaft aufgelöst und der Nachlass aufgeteilt wird. Bei einer Immobilie ist dies jedoch nicht ganz so einfach möglich, so dass alternative Lösungen gefunden werden müssen.

Da in der Regel nicht alle Erben unter einem Dach in der betreffenden Immobilie leben können oder wollen, sind Alternativen unerlässlich. In den meisten Fällen übernimmt einer der Erben die Immobilie und zahlt die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft aus. Hierzu ist es für gewöhnlich erforderlich, einen Kredit aufzunehmen. Zudem stellt sich die Frage: Wieviel ist mein Immobilien – Erbe wert? Häufig entsteht gerade um diese Frage ein erbitterter Erbstreit. Falls keine Einigung darüber erzielt werden kann, wer die im Nachlass befindliche Immobilie übernimmt, muss diese gegebenenfalls veräußert werden. Ein Verkauf unter solchen Zwängen oder in Eile ist jedoch für die Beteiligten zumeist nicht von Vorteil. Der Verkaufserlös dient dann zur Befriedigung der erbrechtlichen Ansprüche.

Immobilien und Erbschaftssteuer

Geht es um Immobilien als Erbe, darf man aber auch nicht die steuerlichen Aspekte außer Acht lassen, schließlich erhebt der Fiskus Erbschaftssteuer, die fällig wird, sobald die Erbschaft den Freibetrag des jeweiligen Erben überschreitet. Bei Immobilien ist diese Grenze recht schnell erreicht, da diese in der Regel einen höheren Wert aufweisen. Der deutsche Gesetzgeber hat für Immobilien einige Sonderregelungen bezüglich der Erbschaftssteuer festgelegt, so dass man sich besonders intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen sollte, wenn man seinen Steuervorteil nutzen will.

Selbstgenutzter Wohnraum kann so unter gewissen Umständen steuerbefreit geerbt werden, was einen erheblichen finanziellen Vorteil für den betreffenden Erben bedeutet. Diese Regelung kann unter anderem von den Kindern des Erblassers und dem Ehegatten in Anspruch genommen werden, sofern die Wohnfläche nicht 200 Quadratmeter übersteigt und die Selbstnutzung unverzüglich beginnt. Kommt eine Immobilie dem überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner als Erbe zugute, ist diese Erbschaft steuerfrei, wenn dieser das Objekt fortan und umgehend selbst nutzt, wobei die Selbstnutzung mindestens zehn Jahre anhalten muss.

Wenn man Immobilien im Ausland erben sollte, ist auf jeden Fall ein Fachanwalt hinzuzuziehen, denn in diesem Falle muss man auf viele Besonderheiten, wie zum Beispiel die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Staaten achten und hier greift dann Internationales Erbrecht, bzw. z.B. bei italienischen Immobilien das italienische Erbrecht und das eventuell neben einem zweiten Erbrecht des Staates in dem man beheimatet ist.

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