Erbschaft im Ausland
Erbschaften erweisen sich immer wieder als überaus komplex und stellen recht schnell eine Überforderung für die Beteiligten dar. Dies liegt im Wesentlichen an den einzelnen zu beachtenden und vielfältigen Rechtsvorschriften und nicht zuletzt auch der Emotionalität, mit der ein Erbfall stets verbunden ist. Sowohl der Erblasser, als auch die Erben sollten sich aus diesem Grund möglichst intensiv mit dem Erbrecht heute befassen und so zumindest ein entsprechendes Fachwissen aufbauen, wobei professionelle Hilfe beispielsweise durch einen Notar oder durch Rechtsanwälte für Erbrecht ebenfalls überaus sinnvoll ist. Auf diese Art und Weise hat man schließlich einen wahren Experten an seiner Seite, erhält Antworten auf die Erbrecht Fragen und muss somit nicht fürchten, gravierende Fehler aus Unwissenheit zu begehen.
All diese Punkte treffen bereits bei Erbfällen zu, denen lediglich das Erbrecht eines Landes zugrunde liegt. Handelt es sich um einen Erbfall mit Auslandsbezug (Immobilien erben im Ausland) gestaltet sich das ganze deutlich schwieriger, schließlich kollidieren hierbei zwei Rechtssysteme. So muss zunächst einmal geklärt werden, inwiefern welches Erbrecht in dem konkreten Fall Anwendung findet. Ohne professionelle Hilfe ist man in einer derartigen Situation für gewöhnlich vollkommen überfordert, kann seinen Pflichten mitunter aus Unwissenheit nicht adäquat nachkommen und kennt zudem nicht alle seine Rechte.
Erbfall mit Auslandsbezug
Zunächst einmal muss jedoch geklärt werden, ob ein Erbfall mit Auslandsbezug vorliegt. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn der verstorbene Erblasser Deutscher war, seinen letzten Wohnsitz aber außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hatte. Auch wenn der Erblasser Deutscher war und in Deutschland wohnhaft war, kann ein Erbfall mit Auslandsbezug einhergehen. Wenn beispielsweise Vermögenswerte im Ausland existieren oder das Testament im Ausland errichtet wurde. War der Erblasser ausländischer Staatsbürger, kann ebenfalls oftmals eine Erbschaft mit Auslandsbezug vorliegen.
Verantwortlich für die vielfältigen Situationen, in denen ein Erbfall mit Auslandsbezug besteht, sind die unterschiedlichen Rechtsprechungen in den einzelnen Ländern. Das internationale Privatrecht Deutschlands betrachtet beispielsweise die Staatsangehörigkeit als ausschlaggebend, so dass diese darüber entscheidet, welches Erbrecht Anwendung findet. Das internationale Erbrecht basiert jedoch nicht immer auf dem Staatsangehörigkeitsprinzip. So ist es in manchen Staaten entscheidend, wo sich der Nachlass befindet oder wo der verstorbene Erblasser zuletzt seinen dauerhaften Wohnsitz hatte. In Anbetracht dieser unterschiedlichen Bestimmungen, ist es überaus ratsam einen entsprechenden Experten hinzuzuziehen, der dann alle Formalitäten regelt und weiß, was zu tun ist.
Das ohnehin schon recht komplexe Erbrecht wird durch einen Auslandsbezug noch weiter kompliziert, weshalb sich Laien unbedingt an einen erfahrenen Fachmann wenden sollten. Dies betrifft natürlich nicht nur die Aufteilung des Nachlasses, sondern ebenfalls die Erbschaftssteuer, schließlich verfügt jedes Land diesbezüglich über eigene Gesetze. Weitere Tipps und Vorinfos zu den einzelnen Landesgesetzen, erhalten Sie auch in unserem im Spezialbereich Internationales Erbrecht und zwar zu jedem Land Europas (z.B. Erbrecht Spanien, italienisches Erbrecht usw.) und vielen weiteren einzeln aufgelistet.