Erbrechtskonflikte ohne Gericht lösen

Erbschaftsstreitigkeiten gehören zu den folgenreichsten Auseinandersetzungen, die, wenn sie gerichtlich ausgetragen werden, eine Familie endgültig in zwei verfeindete Seiten spalten, die, auf den Tod eines Familienoberhauptes folgend, dessen Lebenswerk zerstören und, ganz praktisch gesehen, den Wert einer Erbschaft erheblich schmälern können. Oft sind die Konflikte, die bei Erbschaftsstreitigkeiten aufbrechen und vor Gericht ausgefochten werden, in alten, lange zurückliegenden Wunden begründet, denen sich die andere Seite unter Umständen nicht einmal bewusst ist.

Ein lange bestehendes Gefühl von Benachteiligung und Ungleichbehandlung muss nicht der einzige Grund für Erbrechtskonflikte sein, oft sind es faktische und sogar unrechtmäßige Bevorzugungen eines Erben, der auf diese Unfairness dann aber höchst unsensibel aufmerksam gemacht wird oder auch beschuldigt wird, verantwortlich dafür zu sein. Wenn es um Geld geht, setzt bei vielen Menschen die Sensibilität für Gemeinschaftlichkeit aus. Das führt soweit, dass die Familie durch Geschwister gespalten wird. Dabei handelt es sich nicht um ein neues Phänomen, das weiß, wer sich einmal in die Geschichte europäischer Fürstenhäuser einliest.

Erbrechtskonflikte sind teuer und langwierig und die Erbschaftskonflikte mit gerichtlichen Erbstreitigkeiten nehmen zahlenmäßig zu. Dabei macht den Erblassern die Frage Sorge: Vernichten Erbstreitigkeiten das Nachlassvermögen? Vor allem die Erbengemeinschaft ist eine sehr streitbare Gemeinschaft, bei der es oft zu verbitterten Gerichtsstreitigkeiten kommt.

Testament verfassen verhindert viele Auseinandersetzungen

Privatvermögen werden in Milliardenwerten vererbt, diese Besitzwechsel werden in den nächsten Jahren zunehmen. Nur ein Bruchteil der Vererbenden hat eine Nachlassregelung vorgesorgt, die nicht anfechtbar ist, das führt unmittelbar zu einer zunehmenden Belastung der Gerichte. Für die Familien hat dies ganz unterschiedliche negative Folgen: die Familien zerfallen, ihre Energie ist in der Auseinandersetzung gebunden und zwar für die Zeit der oft mehrere Jahre dauernden juristischen Auseinandersetzungen. Das geht mit einer Minderung des Erbwertes einher. Das Testament ist der letzte Wille des Vererbenden und er sollte mit Sinn und Verstand eingesetzt werden, um gerichtliche Konflikte zu vermeiden. Hierbei geht es vor allem darum einen Erbrechtsstreit um Immobilien verhindern zu können, denn bei einer Versteigerung verlieren alle Beteiligten viel Geld.

Neutrale Mediationen könnten Konflikte lösen

Eine Möglichkeit, die unter Umständen sämtliche potentiell negativen Auswirkungen abwenden kann, ist eine außergerichtliche Meditation auch im Erbrecht. Diese ist zumeist neutral und baut von Anbeginn auf die Kooperation der Erbparteien auf. Die Kosten sind deutlich niedriger, Lösungen werden schneller gefunden, zur Meditation gehört im Gegensatz zu juristischen Auseinandersetzungen eine sofortige Deeskalation: die Parteien können mit ihren Differenzen nicht wuchern.

Wichtig ist, dass die Erbparteien für eine solche nichtgerichtliche Lösungsfindung schnell zueinander finden, der Konflikt in seiner Frühphase erkannt und bearbeitet wird. Ein Streit, der sich bereits in einer Eskalationsphase befindet, in der unüberbrückbare Differenzen und ein Lagerdenken aufgebaut ist, kann unter Umständen nur noch gerichtlich beendet werden. Auch hat die Geschwindigkeit beim Einsatz der Meditation juristische Gründe, da die Gewährung eines Erbpflichtteils nur innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden kann. Die Meditation kann aber auch während einer gerichtlichen Auseinandersetzung probiert werden.

Einige Rechtsschutzversicherungen übernehmen inzwischen auch Kosten einer Meditation, wichtig ist, dass ein professioneller, erfahrener, von einem der Berufsverbände anerkannter Mediator, möglichst mit juristischem Hintergrund, angerufen wird.

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