Erbe zu Lebzeiten

Eine Erbschaft findet selbstverständlich immer erst nach dem Tod des Erblassers statt, sodass ein Erbe zu Lebzeiten einen Widerspruch in sich darstellt. Nichtsdestotrotz sieht das deutsche Gesetz durchaus diese Möglichkeit vor, indem es ein vorzeitiges Erbe durchaus im Erbrecht berücksichtigt und juristisch verankert.

Die Kinder des Erblassers oder andere direkte Abkömmlinge können demnach ihre erbrechtlichen Ansprüche schon zu Lebzeiten des Erblassers geltend machen. Im Zuge dessen gilt es jedoch zu beachten, dass hierzu kein gesetzliches Anrecht besteht. Der Gesetzgeber sieht diese Möglichkeit zwar vor, räumt den Abkömmlingen aber kein juristisches Recht hierauf ein. Folglich erfolgt ein Erbe zu Lebzeiten immer nur auf freiwilliger Basis und kann in keinster Weise verlangt oder eingefordert werden.

Das vorzeitige Erbe

Kommt es zu einem Erbe zu Lebzeiten, handelt es sich um eine vorzeitige Erbschaft, die sowohl mit einigen Vorzügen glänzen kann, als auch mit einigen Nachteilen einhergeht. Der künftige Erblasser sollte sich diesen Schritt also gründlich überlegen und das vorzeitige Erbe von allen Seiten beleuchten, bevor er dieses in die Wege leitet. Unbestritten ist dahingegen jedoch, dass es sich empfiehlt, sich zu Lebzeiten mit dem Thema Erbschaft zu befassen und seinen Nachlass frühzeitig zu regeln. Nur wer dies tut und vorausschauend plant, kann sichergehen, dass sein letzter Wille nach seinem Ableben auch tatsächlich in die Tat umgesetzt wird.

Der wesentliche Vorteil eines Erbes zu Lebzeiten besteht darin, dass die Vermögensübertragung oder vorweggenommene Erbfolge noch durch den künftigen Erblasser überwacht und durchgeführt werden kann. Auf diese Art und Weise kann dieser seinem Willen Ausdruck verleihen und etwaigen Streitigkeiten unter den Erben vorbeugen. Außerdem hat der Erbe im Zuge dessen sofort Zugriff auf seine Erbschaft und kann seine Angelegenheiten so problemlos regeln. Darüber hinaus bietet ein Erbe zu Lebzeiten dem Erblasser die Möglichkeit, eine steuerliche Entlastung für seine Erben zu schaffen und etwaige Erbschaftssteuer Steuerfreibeträge optimal auszunutzen. Ein eingetragenes Wohnrecht bei der Schenkung einer Immobilie mindert auch die Steuerlast.

Im Rahmen eines vorzeitigen Erbes macht der betreffende Erbe seine erbrechtlichen Ansprüche bereits zu Lebzeiten des Erblassers geltend und wird somit für den tatsächlichen Erbfall von der Erbfolge ausgeschlossen, da er seinen Teil des Nachlasses bereits erhalten hat. Gleichzeitig bedeutet ein Erbe zu Lebzeiten, dass der Erblasser in gewisser Hinsicht sein Vermögen an einen Erben verliert und somit an Einfluss einbüßt. Zudem entstehen durch ein vorzeitiges Erbe mitunter beträchtliche Kosten, wie zum Beispiel Grundbucheintrag oder Notarkosten. Erblasser und Erbe sollten ein vorzeitiges Erbe daher im Vorfeld gut überdenken und abwägen, ob dies die richtige Entscheidung ist, schließlich kann diese im Nachhinein nicht mehr revidiert werden.

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