Den Nachlass zu Lebzeiten regeln
Dass man über sein eigenes Hab und Gut verfügen kann und somit frei entscheidet, was mit dem Vermögen geschieht, sofern hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, ist für Verbraucher in der Bundesrepublik Deutschland und vielen weiteren Staaten eine absolute Selbstverständlichkeit. Hierzulande sind gleich mehrere Gesetze dafür verantwortlich. In erster Linie ist hierbei Art. 14 des Grundgesetzes zu nennen, denn dieser definiert das Recht auf Eigentum verfassungsrechtlich als fundamentales Grundrecht. Gleichzeitig behandelt auch die EU-Grundrechtecharta diesen Aspekt, so dass das Eigentumsrecht nicht nur in der nationalen Rechtsprechung geschützt wird. Die privatrechtlichen Aspekte des Eigentums werden in Deutschland mit § 903 BGB ausführlich geregelt. Neben diesen deutschen Regelungen gibt es auch noch ein Internationales Privatrecht, was sich mit ähnlichen Grundsätzen beschäftigt.
Für die meisten Menschen verliert das Eigentum mit dem eigenen Tod jedoch an Bedeutung, schließlich enden mit dem eigenen Leben auch die Besitzverhältnisse. Nichtsdestotrotz erweist es sich in der Praxis als überaus empfehlenswert, sich Gedanken darüber zu machen, was mit dem Vermögen und somit dem Nachlass nach dem eigenen Tod geschieht. Durch das Erbrecht wird das gesamte Hab und Gut des verstorbenen Erblassers nämlich augenblicklich zu dessen Nachlass, der zunächst in den Besitz der Erbengemeinschaft über geht und später im Zuge der Erbauseinandersetzung unter den Erben aufgeteilt wird. Liegt keine Verfügung von Todes wegen vor, wie dies trotz vieler Aufklärungen in einem Großteil aller Erbfälle der Fall ist, findet die gesetzliche Erbfolge Anwendung, die die nächsten Angehörigen und gegebenenfalls den überlebenden Lebenspartner beziehungsweise Ehegatten zur Erbfolge beruft.
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Nachlassregelung zu Lebzeiten selbst in die Hand nehmen
Als künftiger Erblasser muss man dies aber keineswegs einfach hinnehmen, sondern kann seinen eigenen Wünschen durchaus auch über den eigenen Tod hinaus Ausdruck verleihen. Damit die persönlichen Vorstellungen umgesetzt und rechtskräftig werden, genügt es aber nicht, sich lediglich dementsprechend zu äußern. Stattdessen muss man die Nachlassregelung selbst in die Hand nehmen und zu Lebzeiten aktiv angehen, indem man eine rechtskräftige Verfügung von Todes wegen errichtet. Ansonsten überlässt man diese Regelungen dem Nachlassgericht, welches die Nachlassverwertung im gesetzlichen Sinne umsetzt. Nur mithilfe des Testament verfassens oder der Erstellung eines Erbvertrages kann man eine gewillkürte Erbfolge definieren und auf diese Art und Weise seinen Nachlass selbst regeln. Wer ein Vermächtnis vergeben wil an einen lieben Menschen oder die Versorgung seines Haustieres sichern möchtel ist hierzu nur mithilfe einer letztwilligen Verfügung fähig.
Natürlich ist dies zunächst keine allzu schöne Angelegenheit, da man im Zuge der Nachlassplanung immer wieder mit dem eigenen Tod konfrontiert wird. Dennoch sollte man nicht hiervor zurückschrecken, sondern stattdessen mehr oder weniger offensiv mit dem Thema umgehen, schließlich geschieht die Nachlassregelung zugunsten aller Beteiligten. Der künftige Erblasser selbst profitiert im hohen Maße von der Errichtung einer Verfügung von Todes wegen, denn nur so kann er seine Vorstellungen bezüglich des Nachlasses verwirklichen und auch nach dem Tod über sein Hab und Gut verfügen. Gleichzeitig ist eine lebzeitige Nachlassregelung durch den Erblasser auch für den gesamten Ablauf der Erbschaft vorteilhaft, weil so keine Unklarheiten im Raum stehen und das bestehende Konfliktpotential bei den Hinterbliebenen des Verstorbenen minimiert wird.
Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem deutschen Erbschaftsrecht um einen überaus komplexen Teilbereich der Gesetzgebung handelt, sollten sich juristische Laien im Vorfeld der Nachlassregelung gut informieren und gegebenenfalls einen Juristen hinzuziehen.
Nachlassplanung mit Schenkungen
Wenn es um die Nachlassregelung geht, denken die meisten Menschen wohl in erster Linie an die Errichtung eines Testaments. Dass im Zuge dessen auch Schenkungen zu Lebzeiten durchaus sinnvoll und eine wichtige Säule der Nachlassregelung sein können, wird hierbei oftmals außer Acht gelassen. Im Rahmen einer vorausschauenden Nachlassplanung sollten künftige Erblasser jedoch ebenfalls Schenkungen in Erwägung ziehen. Durch eine solche Vermögensübertragung kann man einerseits noch selbst aktiv werden und muss nicht hoffen, dass der letzte Wille umgesetzt wird, und kann zudem mitunter steuerliche Vorteile für seine Angehörigen erreichen. Die Freibeträge bei der Schenkungssteuer können nämlich alle 10 Jahre erneut ausgeschöpft werden.