Aktiendepots sicher vererben
Für die meisten Menschen ist es ein unangenehmes Vorhaben, den eigenen Nachlass vernünftig zu regeln, über den eigenen Tag hinaus zu denken. Das Sterben wird in unserer Gesellschaft gerne verdrängt und so hat ein ganz großer Anteil der deutschen Bevölkerung kein Testament erstellt zum Zeitpunkt „X“. In allen Fällen gilt: je klüger das Vererben vorbereitet wird, desto weniger fällt an den Staat, also einer Institution, die man sein Leben lang gut versorgt hat. Für jede Erbsituation, Familienkonstellation und auch Erbmasse gibt es Modelle, mit denen die Vererbung vernünftig vonstatten geht. In unseren Muster und Vorlagen zur Testamentserstellung können Sie sich hierzu kostenfrei informieren. Sie haben ebenso die Möglichkeit alle Testament Vorlagen für sich zu nutzen.
Wenn sich im Besitz des Vererbenden Aktiendepots befinden, gilt es einige Risiken zu beachten. Es müssen über die gewöhnlichen rechtlichen Regelungen auch unvorhersehbare Geschehnisse an den Aktienmärkten bedacht werden. Aktiendepots entwickeln eine Eigendynamik, die nicht zu unterschätzen ist.
Zur Senkung von Verlustrisiken: eine Vollmacht
Glücklich ist, wer Menschen hat, denen er gönnt, an seiner eigenen Lebensleistung zu partizipieren, wenn er sie selbst nicht mehr genießen kann. Beim Vererben eines Aktiendepots empfiehlt es sich den Erben eine spezielle Vollmacht für den sofortigen Zugriff auf die Erbschaft auszustellen. Jeder Aktienbesitzer weiß: Bei Aktien kann es mitunter schnell gehen und der Wert sackt in den Keller. Depotwerte können sich innerhalb kürzester Zeit gravierend verändern. Da aber zwischen Todesfall und Vergabe des Erbes einige Wochen vergehen können, kann leicht passieren dass der Erbe eigentlich Umstrukturierungen des Depots vornehmen müsste. Wenn dies in einer Zeit passiert, während er noch keinen Zugriff darauf hat kann das bitter enden.
Verschärft wird diese Notwendigkeit auch dadurch, dass erbrechtlich der Wert am Todestag des Erblassers versteuert werden muss. Denn der Tag des Erbfalls, das heißt des Todes, verlangt der Fiskus Steuern gemessen am Geldwert, der zu diesem Zeitpunkt im Depot liegt. Das bedeutet unter widrigen Umständen, dass der Erbe versteuern muss, was er mit der Ausstellung des Erbscheins tatsächlich vielleicht nicht erhält. Ein Erbscheinsverfahren kann sich ziemlich in die Länge ziehen und bis dahin sind dem Erben die Hände gebunden. Unter Umständen zahlt er hohe Erbschaftssteuern und fährt dadurch hohe Verluste ein.
Tipp: Der Vererbende kann eine Vollmacht ausstellen, die mit dem Tag seines Versterbens volle Verfügungsmacht auf den Erbenden überträgt. Das ist eine sehr sinnvolle Überlegung, die dem Erbenden gegenüber äußerst gerecht ist.
Die schnelle Verfügungsgewalt über die Aktien wird für die Erbenden auch deswegen besonders wichtig, da sowohl die Erbschaftssteuer auf den Wert der Aktien ab dem Todestag fällig wird als auch eventuelle Kursgewinne ab dann vom Erben versteuert werden müssen. Wie hoch die Erbschaftsbesteuerung ist, hängt für den Erben vom Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen ab.