Testament Formulierung
Mit der Erstellung eines Testaments kann man schon zu Lebzeiten Vorkehrungen für den eigenen Tod treffen und auf diese Art und Weise seine erbrechtlichen Angelegenheiten frühzeitig klären. So erspart man seinen Angehörigen nicht nur viel Ärger, sondern sorgt zudem dafür, dass der eigene, letzte Wille auch tatsächlich erfüllt wird. Schließlich handelt es sich bei einem Testament hierzulande um eine letztwillige Verfügung von Todes wegen, die im Falle eines Falles auch gerichtlich durchgesetzt werden kann.
Da der Erblasser die Testamentseröffnung und den eigentlichen Erbfall nicht mehr miterlebt, ist die Formulierung des Testaments von enormer Bedeutung. Man selbst kann sich nicht mehr zu der Sache äußern, sodass ausschließlich das Testament Aufschluss über den letzten Willen des Verstorbenen geben kann. Aus diesem Grund bewahrt ein eindeutig formuliertes Testament die Hinterbliebenen vor einer großen Ungewissheit und verhindert zudem etwaige Streitigkeiten, die sich durch unterschiedliche Auslegungen des genauen Wortlauts ergeben könnten.
Testament Formulierung – Hilfe durch Anwälte oder Notare
In der Praxis erweist sich die Formulierung des Testaments jedoch in der Regel als recht schwierig, da nur die wenigsten Menschen über ausreichende Fachkenntnisse im juristischen Bereich verfügen. Daher empfiehlt es sich, hierbei einen erfahrenen Experten, wie zum Beispiel einen Notar oder einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Diesem gegenüber kann man seine persönlichen Wünsche formulieren und der Notar oder Anwalt verfasst dann ein entsprechendes Testament. Darüber hinaus klärt dieser seinen Klienten über die Feinheiten des deutschen Erbschaftsrechts auf und verhindert so bereits im Voraus Missverständnisse oder grobe Fehler.
Im Gegensatz zu anderen Dokumenten richtet sich ein Testament nicht danach, wie es verstanden werden könnte, schließlich steht hierbei der letzte Wille des Verfassers im Vordergrund. Nichtsdestotrotz gilt es bei der Testaments- Formulierung missverständliche Ausdrücke möglichst zu vermeiden, da man selbst nicht mehr dafür Sorge tragen kann, dass der eigene, letzte Wille auch tatsächlich durchgesetzt wird. Zudem empfiehlt es sich, sich im Vorfeld ausführlich mit den Feinheiten des deutschen Erbrechts auseinanderzusetzen, um beispielsweise eine Sittenwidrigkeit des eigenen Testaments ausschließen zu können. Wer beispielsweise seine Geliebte in seinem Testament bedenken möchte, sollte bei der Formulierung besonders sorgsam vorgehen, weil der letzte Wille ansonsten unter Umständen für sittenwidrig und somit unwirksam erklärt werden könnte.
Bei der Formulierung eines Testaments handelt es sich folglich um eine höchst komplexe Angelegenheit, die in der Regel der Unterstützung eines erfahrenen Experten bedarf. Somit sollte man sein Testament entweder durch einen Rechtsanwalt formulieren lassen oder zumindest eine Überprüfung durch einen solchen veranlassen.